"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Kontopfändung im laufenden Insolvenzverfahren (IK)  (Gelesen 3397 mal)

dat-schrippchen

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Kontopfändung im laufenden Insolvenzverfahren (IK)
« am: 28. Juni 2011, 13:48:23 »

Hallöchen...

Ich hätte da nochmal eine frage für ein laufendes Verbraucherinsolvenzverfahren.

Eröffung am : 21.04.2011

Die Forderungen werden am 19.09.2011 geprüft.

Nun stellt sich mir die Frage wie lange mein Konto gepfändet werden darf.
Mein Treuhänder hat am 26.05.11 mir gesagt das eine Freigabeerklärung fürs Konto schon längst draussen sei und danach hat er diese am 06.06.11 nochmals an die Bank geschickt.

Nun habe ich mit der Bank telefoniert und diese sagte mir das erst vom Gläubiger eine Bestätigung kommen muss das die Pfändung vom Konto genommen wird.
nun glaube ich kaum das ein Gläubiger dies Freiwillig macht...

Wie bekomm ich nun mein Konto wieder frei ?


Ich bedanke mich schon mal im vorraus...

Liebe Grüsse
Gespeichert
 

tomwr

Re: Kontopfändung im laufenden Insolvenzverfahren (IK)
« Antwort #1 am: 28. Juni 2011, 14:17:56 »

Wann wurde denn das Konto genau vom Gläubiger gepfändet ? Mehr als 1 Monat vor Verfahrenseröffnung ?

Eine Alternative wäre ggf. die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto.
Dann hat man zumindest den pfändungsfreien Betrag monatlich verfügbar.
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Kontopfändung im laufenden Insolvenzverfahren (IK)
« Antwort #2 am: 29. Juni 2011, 12:43:46 »

Haben Sie mehrere Gläubiger? Hat der pfändende Gläubiger ein besonderes Sicherungsrecht?
Grundsätzlich greift hier:

§ 89 InsO Vollstreckungsverbot

(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.
.............

Den Gläubiger auf die Eröffnung hinweisen (FAX)..
Ggf.das Insolvenzgericht auf die Pfändung nochmal gesondert hinweisen..
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Kontopfändung im laufenden Insolvenzverfahren (IK)
« Antwort #3 am: 29. Juni 2011, 13:07:42 »

Genau aus diesem Grunde macht es Sinn vor Insolvenzeröffnung ein "neues" Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen! Bzw. ich würde diesen Schritt auch jetzt noch gehen! Die Mühlen der Banken malen sehr sehr langsam des öfteren.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz