Da Gerichte sich auch oft untereinander streiten, welches überhaupt zuständig ist, würde ich das Amtsgericht und das Insolvenzgericht konform anschreiben.
Ihr Arbeitgeber geht nach der Lohnpfändungstabelle vor, was ja richtig ist.
Ihr Auto brauchen Sie, um zur Arbeitsstelle zu kommen - sollte Ihr Auto einen wirklich hohen Wert haben, müßte hier eine Lösung gefunden werden. Es aber einfach in die Verwertung zu geben, bedeutet unter Umständen die (auch vom Gesetz) nicht gewollte Vernichtung Ihres Arbeitsplatzes.
Eine "Bedarfsrechnung" würde ich ebenfalls nicht so ohne weiteres anerkennen. So wie ich das lese, bekommen Sie für Ihre Kinder Unterhalt von Ihrem getrennt lebenden Ehemann, weshalb der TH dieses Geld in Abzug gebracht hat und so auf die 500 € abzuführenden Betrag kommt ... er hat den Unterhalt, den Ihr Mann für die Kinder zahlt, von Ihrem Nettoeinkommen abgezogen.
Inwieweit das richtig oder falsch ist, kann ich nicht beurteilen - von der Logik her für mich korrekt. Ich kenne die nähren Umstände nicht.
Was das Auto anbelangt: Handelt es sich hier um ein geleastes/finanziertes Auto, das noch einen hohen Wert hat und deshalb in die Verwertung ging?
Beipiel: Das Auto hat noch einen Wiederverkaufswert von 10.000,- , Sie müssen noch 5.000.- darauf zahlen, was eine freie Masse von 5.000 .- für einen IV ergibt und er es dann verwerten wird wollen. Ich vermute es hier fast ....
Ohne Auto werden Sie in einem ländlichen Bereich - so lese ich das - nicht klarkommen können. Wenn das Auto also hochwertig war, sollte Ihnen zur Ausübung Ihres Jobs zumindest ein anderes Auto zugestanden werden.
Ein Insolvenzgesetz, was höchste Priorität darauf legt, dass die Menschen arbeiten, kann nicht ernsthaft im Resultat nach sich ziehen, dass Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren.
Also wenden Sie sich an das Amtsgericht sowie an das Insolvenzgericht gleichzeitig.