Beurteilung? "Böser Insolaner hat nicht gespurt, deshalb rate ich Versagen der RSB..." - mitnichten! Der oder die TH hält lediglich die Fakten fest, was das Jahr über an Pfändungsbeträgen aufgelaufen ist, welcher Beschäftigung man nachgegangen ist oder auch nicht und die Gründe dafür und dieser gibt jährlich einen Bericht darüber ans Insolvenzgericht ab. Basta. Er ist NICHT am Für oder Wider beteiligt, die Restschuldbefreiung zu erteilen oder nicht (ausgenommen man hat die jährlichen TH-Kosten nicht bezahlt). Die Restschuld in Gefahr bringen kann man nur SELBST, in dem man die Obliegenheitspflichten verletzt (die hier im Forum schon rauf- und runter diskutiert wurden) und ein Gläubiger am Ende deshalb ein Versagen der Restschuldbefreiung beantragt.
Den TH als jemanden darzustellen, dem man mit Weh und Wollen ausgeliefert ist und man ständig zu kuschen hat, finde ich mehr als fraglich und entspricht nicht der Realität. JA, manchmal ist der TH einfach ein unangenehmer Mensch, man muss ihn oder sie aber schlichtweg als Verwalter seiner Insolvenz sehen, mit dem man eigentlich recht wenig zu tun hat. Und wenn er mal was wissen will, einfach Auskunft geben und gut is. Dass man auf Verlangen mitarbeiten sollte, wenn z.B. Informationen von dort angefordert werden, steht außer Frage, Stichwort Mitwirkungspflicht. Aber man ist und bleibt ein Mensch mit Rechten und Pflichten in der Insolvenz, nicht ein dummes Schaf, dass man zur Schlachtbank führt (auch wenn wir uns ab und an so fühlen oder gefühlt haben am Anfang der Insolvenz und nicht wussten, was auf einen zukommt). Damit man diese Rechte und Pflichten kennt haben wir hier die vortrefflichen Experten im Forum, die einen bei Fragen oder Zweifeln weiterhelfen.
Ich bin es einfach leid immer wieder zu hören oder zu lesen, dass der TH der Superübermensch ist, von dem es abhängt, ob man am Ende die RSB bekommt oder nicht. Nein, nein und nochmals nein, und zu dem wieso, einfach nochmals lesen was ich gerade geschrieben hab.