Guten Tag
ich bin neu hier und konnte zu diesem Thema leider keine passende Antwort finden:
Mein Mann und ich befinden uns seit diesem Jahr in der Verbraucherinsolvenz. Der Beschluss war am 19.01.11
Gestern hatten wir den Termin mit dem TH, der mir obendrein sind sonderlich sympatisch ist. Mit Ende diesen Jahres sind die bisher entstandenen Gerichtskosten und TH Kosten getilgt aufgrund von Pfändungen über der Pfändungsgrenze von 1360 Euro, Weihnachtsgrafikationen etc.
Der TH teilte uns gestern mit, dass wir von unserer Steuererstattung für 2010 keinen Cent sehen werden, dass dies Massebefangen ist. Da mein Mann und ich aber noch nicht die fehlenden Unterlagen vom AG haben für die Einkommenssteuererklärung, können wir diese nicht in Auftrag geben. Die Erklärung selbst macht eine Verwandte, die das ganze gelernt hat. Da ich der hohe Werbungskosten habe, wird die Erstattung auch relativ üppig ausfallen. Nun sagte der TH uns, dass der nächste Beschluss erst kommen wird, wenn wir die Erklärung eingereicht haben und er "sich die Erstattung unter den Nagel reißen kann". Ist das denn so rechtens nur darauf zu warten um den Beschluss für die WVP zu bekommen?
Zudem finde ich das ganze ehrlich gesagt mehr als unfair, weil ich netto 1270 Euro habe, aber monatlich 450 Euro zahlen muss um überhaupt arbeiten zu gehen (Fahrtkosten, Betreuungskosten, etc). Das sollte doch auch berücksichtigt werden oder nicht? Ich liege ja dann noch unter der Pfändungsgrenze einer Einzelperson, habe aber ein UV Kind.
Bitte schreibt mir keine Gesetzestexte als Antwort, sondern so, dass ein "Neuling" das auch verstehen kann.
Vielen Dank für die freundliche Hilfe