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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung  (Gelesen 5665 mal)

mike_molto

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Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« am: 17. November 2009, 14:16:41 »

Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind aufgrund unserer Firmenpleite in die Insolvenz gegangen. Meine Frau als Eigentümer in die Regelinsolvenz (Feb. 2006) und ich als Bürge in die Privatinsolvenz (Dez. 2007).

Mitte diesen Jahres haben wir dann unsere Einkommensteuererklärung 2008 eingereicht (Zusammenveranlagt Steuerklasse III und V) und bekamen einen Bescheid über eine Nachzahlung über 120,- €. Soweit alles in Ordnung.

Nach gut 1 1/2 Monaten später bekam ich Post vom Finanzamt, das der IV meiner Frau die getrennte Veranlagung beantragt hätte und ich nun bitte 3300,- € nach zuzahlen hätte. :cry:

Ich habe nun über meinen IV und auch über einen anderen Rechtsanwalt die Auskunft bekommen, das dies zwar nicht üblich, aber durchaus rechtens sei.

Meine Frage nun: Gibt es nicht irgend eine Möglichkeit dieses anzufechten, da ich nicht weiß wie ich die 3300,- € aufbringen soll, da ich ja auch Insolvent bin und ich somit meine RSB in Gefahr bringe, wenn ich die Zahlung nicht leiste.

Weiterhin befürchte ich, das der IV meiner Frau auch für das gelaufene Jahr 2009 eine getrennte Veranlagung beantragen wird und somit eine ähnliche Summe nochmals auf läuft :fuchsteufelswild:

Da meine Frau in Steuerklasse V im Schnitt 800,- € netto verdient, muss Ihr IV nicht einen Teil der Steuererstattung  zukommen lassen??

Wie läuft das bei einer nachträglichen getrennt Veranlagung überhaupt ab?? Werden beide mit Steuerklasse IV nachträglich versteuert oder wie??

Würde mich wirklich über Hilfe und Anregungen freuen, vielleicht hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt.

LG

mike
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paps

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Re: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« Antwort #1 am: 17. November 2009, 19:47:38 »

Stand der beiden Verfahren?
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Scarlett

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Re: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« Antwort #2 am: 17. November 2009, 20:37:21 »

Fällt das nicht auch da ins Verfahren?????
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

paps

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Re: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« Antwort #3 am: 17. November 2009, 22:29:29 »

nein es geht ja um 2008 und eröffnet wurde 2006 und 2007
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makro

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Re: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« Antwort #4 am: 17. November 2009, 22:42:19 »

deswegen war bei mir die erste Handlung nach Eröffnung der Insolvenz (war ja sowieso Jahresende) das ändern der Steuerklassen auf IV / IV
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mike_molto

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Re: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« Antwort #5 am: 18. November 2009, 08:49:01 »

Stand der beiden Verfahren?

Beide Verfahren sind eröffnet, aber noch kein Aufhebungsbescheid.

deswegen war bei mir die erste Handlung nach Eröffnung der Insolvenz (war ja sowieso Jahresende) das ändern der Steuerklassen auf IV / IV

Habe ich ehrlich gesagt gar nicht drüber nachgedacht :rougi: - aber hinter her ist man immer klüger.

Fällt das nicht auch da ins Verfahren?????

Laut meinem Inso wird das wie Neuschulden behandelt.

Gruß
Mike
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paps

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Re: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« Antwort #6 am: 18. November 2009, 17:23:07 »

Irgendwo in den Tiefen diese Forums hatten wir das Problem schon einmal.
Die getrennte Veranlagung ist insofern rechtens , da der IV ja die Vermögensverwaltung hat.

Im Umkehrschluss würde es aber bedeuten, dass Ihr IV zu viel pfändbare Beträge erhalten hat, da ihre Lohnsteuer "falsch" berechnet wurde und durch den niedrigeren Steuerabzug ein zu hohes Netto entstand.

Ich würde zunächst prüfen, ob der IV ihrer Frau, als Vermögensverwalter, der Erstellung und Abgabe der Erklärung zugestimmt hat.
Es ist nämlich seine Aufgabe die Steuererklärung zu fertigen und vor dem FA abzugeben.
Lag diese vor, würde ich der nachträglichen Änderung vor dem Insolvenzgericht widersprechen.

Trotz Steuerklasse 5 dürften bei Ihrer Frau kaum Erstattungsansprüche entstehen, insofern ist das Verhalten doppelt
fraglich.

Insolvenzverwalter hat Wahlrecht über Getrennt- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer
in der Insolvenz eines Ehegatten
BGH, Urt. v. 24.05.2007, Az. IX ZR 8/06
« Letzte Änderung: 18. November 2009, 17:30:32 von paps »
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mike_molto

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Re: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« Antwort #7 am: 19. November 2009, 15:00:51 »

Insolvenzverwalter hat Wahlrecht über Getrennt- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer
in der Insolvenz eines Ehegatten
BGH, Urt. v. 24.05.2007, Az. IX ZR 8/06


Aber gerade in diesem Urteil wird der IV meiner Frau doch rechtgegeben :uneinsichtig:

So eine Art von Rechtsprechung finde ich, und nicht nur weil es mich jetzt persönlich trifft, gelinde gesagt zum kotz** :angry:

Mit welcher Begründung sollte ich denn beim Insolvenzgericht dieser nachträglichen Veranlagung Widerspruch einlegen??

gruß
mike
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paps

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Re: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« Antwort #8 am: 19. November 2009, 16:42:31 »


Ich würde zunächst prüfen, ob der IV ihrer Frau, als Vermögensverwalter, der Erstellung und Abgabe der Erklärung zugestimmt hat.
Es ist nämlich seine Aufgabe die Steuererklärung zu fertigen und vor dem FA abzugeben.
Lag diese vor, würde ich der nachträglichen Änderung vor dem Insolvenzgericht widersprechen.


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mike_molto

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Re: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« Antwort #9 am: 19. November 2009, 16:51:37 »

Hallo Paps,

vielleicht reden (schreiben) wir ja aneinander vorbei, oder ich steh auf dem Schlauch :whistle:

- unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung haben wir allein erstellt und weggeschickt
- die IV meiner Frau hat dann die getrennte Veranlagung beim Finanzamt angeleiert!

Hätte mein IV denn dieser neuen Situation zustimmen müssen??

Gruß
mike
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paps

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Re: Einkommenssteuer / getrennte Veranlagung
« Antwort #10 am: 19. November 2009, 16:58:58 »

Beide IV sind im Verfahren zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Insofern hätten Sie diese durch die IV zumindest abzeichnen lassen müssen.

Wenn dies nicht geschah, haben Sie schlechte Karten, dann wäre der Widerruf der gemeinsamen Veranlagung rechtens.

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