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Autor Thema: Fiktives Gehalt  (Gelesen 1943 mal)

rubenspower

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Fiktives Gehalt
« am: 01. März 2008, 19:17:09 »

Ich befinde mich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren.
Mein nebenberufliches Gewerbe wurde vom TH auch freigegeben. Es wurde ein fiktives Gehalt von 120,00 € im Monat, welches zur Hälfte auf mein Gehalt angerechnet wird. Abrechnung wurde halbjährlich vereinbart.

Ich habe nun die Abrechnung vorbereitet und zwar so:

Nettoverdienst + 60 € davon habe ich den pfändbaren Betrag ermittelt und von diesem den bereits abgeführten Betrag abgezogen.

Ist dies richtig so?

Kommt der TH auf mich zu oder soll ich von mir aus die Abrechnung vorlegen (finde ich besser)?

Was passiert wenn ich in Verzug gerate mit dem abführen des fiktiven Gehalts?

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