Hallo,
ich konnte hier lesen, dass der Insolvenzverwalter die Kontoauszüge bis zu einem Jahr vor Anmeldung der Insolvenz kontrolliert. Es stellen sich mir nun folgende Fragen:
1) Warum tut er dies, man könnte ja zu diesem Zeitpunkt noch zahlungsfähig gewesen sein und was wird evtl. zurück geholt? In diesem Zusammenhang die Frage, interessieren da auch Dinge wie Versicherungen, Telekom, Strom/Gas/Wasser, Grundsteuer und Hypothekenrate?
Er könnte dann ja alles zurück holen? Ich verstehe das Prinzip bzw. den Sinn der "Rückhohlaktion" nicht ! Wenn ich jahrelang den Gerichtsvollzieher bedient habe, dann müsste man dort ja auch alles zurückhohlen?
2) Wie steht es mit den Einnahmen? Wenn auf dem Konto keine direkten Einnahmen, sondern nur Bareinzahlungen waren, geht man auch zum Arbeitgeber und kontrolliert, wo die Provisionseinahmen hingegangen sind?
3) Was passiert, wenn diese Provisionseinahmen auf ein anderes Konto gegangen sind und von dort aus Überweisungen stattgefunden haben?
Kann oder wird man dies feststellen?
Ich stelle diese Frage nicht, um im Wissen einer anstehenden Regelinsolvenz taktieren zu können, viel mehr habe ich jetzt Angst, dass derjenigen etwas passieren könnte, die ihr Konto für Einnahmen/Ausgaben zur Verfügung gestellt hat. Ich habe diese Maßnahem nur ergriffen, weil mein Konto überzogen war und teilweise mit Pfändungen belegt war. Ich habe da ja nichts vorenthalten, denn von den Einnahmen sind ja Verbindlichkeiten beglichen worden, also wäre ja erkennbar, dass ich von dem was ich habe auch u.a. Gläubiger bedient worden sind. Es konnten halt nur niocht mehr alle bedient werden, darum jetzt ja auch die Erkenntnis der Pleite und der Gang zur Insolvenz!
Danke für eure Antworten.