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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung  (Gelesen 4272 mal)

DarkAngel35

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EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« am: 31. März 2012, 14:23:26 »

Hallo Forum  :hi:,

hätte mal ne Frage wegen EK Steuer und Zwangsgeldandrohung. Meine IV ist am 29.09.10 eröffnet worden. Die Aufhebung des Verfahrens müsste in den nächsten Tagen kommen. Schlusstermin war am 15.3.12 mit Ankündigung der Restschuldbefreiung. Also demnächst WPV. Halleluja...

So, nun habe ich am 23./24.3.12 von meiner (sehr netten TH) einen Brief erhalten mit der der Aufforderung Ihr die Steuerunterlagen für 2010 zu übersenden damit sie die EK Steuer machen kann. Das Finanzamtschreiben war mit beigelegt. Darin ist der Stichtag der 3.4.12 !!! Bis dahin muss die Steuer eingereicht sein, sonst ist ein Zwangsgeld in HÖhe von 150 € fällig.Der Eingang des Schreibens bei der TH war schon am 15.3.12. Nun frage ich mich zum einen warum das FA erst jetzt die Steuererinnerung schickt oder ob die TH es versäumt hat mich schon einmal zu informieren. Da ich zwischenzeitlich umgezogen war musste ich erstmal die Unterlagen raussuchen in den Kartons. Ich werde diese vorr. am Montag verschicken können. Wer müsste im worst case dieses Zwangsgeld zahlen? Ich oder sogar die TH?

P.s. wenn es ne Nachzahlung gäbe geht die dann mit zur Tabelle? Und was wenn ein Guthaben wäre?

Vielen dank schonmal für Antworten

LG DarkAngel
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Insokalle

Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #1 am: 01. April 2012, 19:44:55 »

Solange das Insolvenzverfahren läuft ist der IV/TH für die Erstellung der Steuererklärungen zuständig. Die Zwangsgeldandrohung wird daher an die TH adressiert sein, die dann auch zahlen müsste. Die TH könnte dagegen Einspruch einlegen.
Ihre Pflicht als Schuldnerin ist nur, der TH die Unterlagen zur Verfügung stellen, aber das machen Sie ja gerade.

Eine Erstattung landet nach Verfahrensaufhebung in der Masse, wenn Nachtragsverteilung angeordnet wird.

Eine Steuernachzahlung für 2010 wird auf die Zeiträume vor und nach Eröffnung aufgeteilt. Fällt ein Teil in den Zeitraum nach Eröffnung, müssen Sie den Teil zahlen. Den anderen Teil nicht, denn er ist eine Insolvenzforderung.
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DarkAngel35

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Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #2 am: 02. April 2012, 20:24:18 »

Hallo Insokalle,

vielen Dank für die Antwort  :hi:. Nun ist es so, das die TH nicht mehr für mich zuständig ist weil sie die Kanzlei gewechselt hat. Sie hat wohl schonmal vom FA ne Aufforderung erhalten, so steht es zumindest in dem Brief vom FA an die TH. Dieser ist sie nicht nachgekommen. Ich vermute mal weil sie dachte das Verfahren würde schneller aufgehoben werden und sie müsste die EK STeuer nicht machen. Nun wird das Verfahren wohl die Tage aufgehoben und sie schrieb mir ich solle mich kurzfristig mit dem FA in Verbindung setzen und die EK Steuer kurzfristig abgeben. Das mache ich auch gleich morgen früh. Dafür muss ich mich erstmal mit meinem Steuerberater in Verbindung setzten.  Was wäre aber wenn die mir keinen Aufschub geben und ich müsste die 150 € zahlen. Kann ich sie regresspflichtig machen dafür? SIe hat mir immerhin keine Aufforderung vorher zukommen lassen( erstes Schreiben diesbezüglich kam am 24.3.12 und Abgabe soll am 3.4.12 sein...super...Ich sehe nicht ein Ihren Fehler zu bezahlen (im wahrsten Sinne des Wortes)

LG
« Letzte Änderung: 02. April 2012, 20:28:03 von DarkAngel35 »
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DarkAngel35

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Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #3 am: 03. April 2012, 08:26:35 »

Guten morgen  :hi:,

habe heute morgen mit dem FA telefoniert und die sagten mir ich sei für die EK Steuer verantwortlich und quasi nicht die TH. Ich sagte der Dame das in der Inso sie doch dafür Verantwortlich sei. Sie hat mich nie Aufgefordert oder erinnert. So wie die Dame mir sagte gibt es auch keine Fristverlängerung und ich solle sie schnellstmöglich abgeben. Aber so wie es aussieht muss ich dann auch das Zwangsgeld zahlen. Na super...Ich verstehe nur nicht warum die TH nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann sondern nun ich. Sie hat sich schön aus der Affäre gezogen weil das Verfahren die Tage aufgehoben wird und ich dann offiziell (so dachte ich) wieder die Verfügung habe und somit verantwortlich. Dann hätte ich auch sonst alles selbst machen können und bräuchte keinen TH...dann hätte ich die Steuer auch schon längst selbst gemacht...Mist...

Gruß
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Maurice Garin

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Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #4 am: 03. April 2012, 09:27:00 »

Aber so wie es aussieht muss ich dann auch das Zwangsgeld zahlen.

Müssen Sie nicht. Bevor so ein Zwangsgeld festgesetzt werden kann, muß es schriftlich angedroht werden. Die Androhung erfolgte bislang aber nur ggü. dem TH, was Ihnen erstmal wurscht sein kann. Das FA müßte das Zwangsgeld also Ihnen gegenüber erneut androhen.

Im Übrigen muß man so ein Zwangsgeld eh nicht zahlen, wenn man die Erklärung abgibt, bevor das Zwangsgeld vollstreckt worden ist. Und das sollte i.d.R. zu schaffen sein.
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Insokalle

Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #5 am: 03. April 2012, 10:19:54 »

Nun ist es so, das die TH nicht mehr für mich zuständig ist weil sie die Kanzlei gewechselt hat.

Verstehe ich nicht. Auch wenn sie die Kanzlei wechselt, ändert das nichts an ihrer Eigenschaft als TH in Ihrem Verfahren und auch nichts an ihren Pflichten.
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DarkAngel35

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Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #6 am: 03. April 2012, 21:22:38 »

Hallo Insokalle und Maurice,

erstmal danke für die schnelle Antwort. Also die TH ist momentan wohl noch für mich zuständig. Aber lt. ihrer Aussage wird das Verfahren ja eh in paar Tagen aufgehoben und ich komm in die WVP. Bezüglich des Schreibens vom FA steht drin, das sie (TH) ihrer verpflichtung die EK Steuer abzugeben nicht nachgekommen ist und sie hat letzten Stichtag 3.4.12 (Heute!!!) bekommen und zeitgleich das Zwangsgeld von 150 € angedroht bekommen. Die Uschi vom FA sagte mir aber heute morgen das wäre MEINE Aufgabe. Die TH müsse mich ja nicht an die Abgabe der EK Steuer erinnern. Angeblich wäre sie auch vorher noch nicht angeschrieben worden...ja klar, und warum steht es dann aber im ersten Satz schon drin? (siehe oben). Ich will mich nicht von allen Fehlern frei sprechen, aber wofür gibt es dann Gesetze wenn die eh nicht gelten? Ich werde die Unterlagen morgen/übermorgen meinem Steuerberater geben, in der Hoffnung ich muss kein Zwangsgeld o.ä. zahlen  :Oh_no:

Wo kann ich denn sowas nachlesen bezüglich Aufgaben/Pflichten des TH oder so? Hätte gerne was in der Hand. Wie sieht es denn nun aus wenn in den nächsten Tagen das Verfahren aufgehoben wird? Dann gehen ja die Pflichten wird auf mich über. Müsste mich das FA dann nochmal anschreiben wegen Zwangsgeld oder bekomm ich dann direkt den Bescheid zu zahlen? So erzählte es mir nämlich die Uschi vom FA...

Danke schonmal für die Hilfe

LG
« Letzte Änderung: 03. April 2012, 21:24:38 von DarkAngel35 »
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Maurice Garin

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Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #7 am: 04. April 2012, 08:37:49 »

Die Uschi vom FA

Meinen Sie nicht, dass Sie sich hier etwas im Ton vergreifen?
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Insokalle

Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #8 am: 04. April 2012, 09:50:49 »

Hat sie, aber manchmal muss der Frust auch mal raus.
Die Verpflichtung der IV/TH im lfd. Verfahren die Steuererklärungen zu erstellen, ergibt sich aus § 80 InsO, § 34 AO.
In der WVP sind die Verfügungsbeschränkungen aufgehoben und der Schuldner muss ran. Was ein Zwangsgeld betrifft, s.o. bei Garin.
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Maurice Garin

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Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #9 am: 04. April 2012, 15:43:59 »

Hat sie, aber manchmal muss der Frust auch mal raus.

Naja, aus gerade mal wieder gegebenen Anlaß erwäge ich einen Thread zu eröffnen und mich zu beschweren, dass die Insolvenzler ihre Unterlagen immer in einem massiv angegammelten Zustand vorbeibringen und diese derart widerlich nach Rauch stinken, dass man sich schämt, das den Mitarbeitern zum Bearbeiten hinzulegen. Und dass ich hier mal wieder bei geöffnetem Fenster sitze und demnächst vermutlich einen Händewaschzwang entwickeln werde.

Das trifft zwar nur sehr vereinzelt zu, aber der Frust wäre mal raus...
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Insokalle

Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #10 am: 04. April 2012, 16:05:53 »

Dem schließe ich mich voll und ganz uneingeschränkt an.
Es fehlt eigentlich nur noch unsortiert und teilweise ungeöffnet in einem Karton vom Supermarkt.
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DarkAngel35

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Re: EK-Steuer 2010 und Zwangsgeldandrohung
« Antwort #11 am: 06. April 2012, 14:33:46 »

Die Uschi vom FA

Meinen Sie nicht, dass Sie sich hier etwas im Ton vergreifen?

Hallo Maurice,

könnte sein das ich mich im Ton vergriffen habe, aber mich nervt auch ehrlich gesagt die Arroganz mancher Angestellter im öffentlichen Dienst...von daher dieser Ton...von denen wird man eh nur belächelt...ich hatte schonmal wegen einer KFZ Steuer Sache dort angerufen und bekam auch keine wirkliche Auskunft. Die dürften Sie mir nicht geben weil ich in der INSO sei und ich das mit der TH klären müsste...komisch...aber für die Ek Steuer bin ich plötzlich selbst verantwortlich obwohl ich NOCH im laufenden Verfahren bin...

Nichts desto Trotz habe ich die Unterlagen nun beim Steuerberater und gebe die EK Steuer schnellstmöglich ab...Sollte es ein Zwangsgeld geben werde ich weitersehen was zu tun ist...
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