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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: ev und iv...  (Gelesen 3143 mal)

frustrierter

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ev und iv...
« am: 15. August 2007, 15:30:27 »

hi,
bin seit  4 jahren selbstst.   im handwerk und werde wohl nach einem grausigen jahr 2006 nicht an der IV vorbeikommen.  .  . 
Durch fürchterliche Personalpolitik verlor ich letztes jahr gute 100.  000,- € und stehe als ehemals sehr gesundes jg.   unternehemen mit 80Tsd Schulden da und bin defacto nicht mehr in der lage das zu zahlen.  .  . 
ich soll kommende woche zur ev, könnt ihr mir sagen, welche auswirkungen dies hat auf ein IV? Sollte ich einen Anwalt einschalten oder denkt ihr man schafft sich da alleine durch?
ich habe eigentlich versucht, alle schulden abzutragen, doch 3 gläubiger weigern sich, mir die erforderliche zeit zuzugestehen dh ich stehe mit gepfändetem konto und im prinzip ziemlich ausweglos da.  .  .   und möchte, da nun schon alles auf die Insolvenz rausläuft, es wenigstens bestmöglich in meinem sinne machen.  .  .   war nie mein wunsch, aber was soll man denn tun.  .  .   ich kann nicht innerhalb kürzester zeit soviel geld aufbringen, insbesondere nach dem meine bank aufgrunf "massiver verschlechterung meiner finanz.   lage" auch noch die 30.  000 dispo aufgehoben hat, nun fehlt jeder spielraum.  .  . 
danke für infos und hilfen, lieben gruss
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Feuerwald

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Re: ev und iv...
« Antwort #1 am: 15. August 2007, 16:24:25 »

ja,
das ist immer eine harte Nuss, aber kein Grund all zu lange frustiert zu sein. 
Es gibt immer ein weiter!

Die Frage ist, wollen Sie weiter selbständig bleiben oder nicht ? Manche haben ja die Lust gänzlich verloren.
Die Insolvenzordnung lässt beides zu.

Man müsste sehen, wie es zu Crash gekommen ist und ob Ihre Selbständigkeit an sich tragfähig ist, abgesehen von der Altlasten.

Die EV wirkt sich nicht hinderlich auf einspäteres Insolvenzverfahren aus. Die nächste Frage wäre halt, warum noch mit dem Insolvenzverfahren warten und sich all das antun ?

Ein Anwalt hilft nur dann, wenn der auch was kann und i.S. Insolvenzordnung sieht es im Allgemeinen nicht rosig auf dem Anwaltsmarkt aus.

Gruss
Feuerwald
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frustrierter

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Re: ev und iv...
« Antwort #2 am: 15. August 2007, 16:31:35 »

Hi Feuerstein,

danke für deine schnelle Reaktion. . .


Die Frage ist, wollen Sie weiter selbständig bleiben oder nicht ? Manche haben ja die Lust gänzlich verloren.
Die Insolvenzordnung lässt beides zu.
^grundsätzlich ja, ich habe eigentlich stets gutes geld verdient. . .  und ich bin gut in dem was ich tue. . .  (+s. u. )

Man müsste sehen, wie es zu Crash gekommen ist und ob Ihre Selbständigkeit an sich tragfähig ist, abgesehen von der Altlasten.
^der Anfang des Übels war ein Schaden zum Jahreswechsel 2005/2006 aufgrund fehlerhafter Ware, Höhe knappe 70. 000, der sich immer noch bei Gutachtern und Co befindet. . .  aber zusätzlich das letzte jahr war zuviel für mich. . .  und meine kl.  firma. . .

Die EV wirkt sich nicht hinderlich auf einspäteres Insolvenzverfahren aus.  Die nächste Frage wäre halt, warum noch mit dem Insolvenzverfahren warten und sich all das antun ?
Was meinst du damit? ich denke schon länger übers IV nach, nur hatte ich bisher ein gewisses Ehrgefühl es nicht zu tun, da doch einige in die Röhre schauen werden, doch ohne die notwendige Zeit kann ich es nicht ändern, und werde es dann auch so machen wollen das es möglichst pod.  läuft in MEINEM Sinne

Ein Anwalt hilft nur dann, wenn der auch was kann und i. S.  Insolvenzordnung sieht es im Allgemeinen nicht rosig auf dem Anwaltsmarkt aus.
^OK, danke. .  dh du meinst es geht auch ohne. . . ?


Gruss
Feuerwald

Danke und gruss zurück, manuel
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Feuerwald

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Re: ev und iv...
« Antwort #3 am: 15. August 2007, 18:19:27 »




Wie ist denn die Rechtsform des Unternehmens ?
Gibt es Arbeitnehmer ?
Bestehen Außenstände bei den Sozialkassen ?
Wie muss man sich Ihr Unternehmer in etwa vorstellen (Größenordnung) ?
Haben Sie persönliches Vermögen, insb. Haus + Co  ?
Welche Sicherheiten hat die Bank ?
Gibt es mitverpflichtete Personen oder Bürgen ?
Was wird zum Weitermachen benötigt ?
Maschinen, Fuhrpark etc., Eigentum ? Finanziert ? Geleast ?

Wenn es keinen Ausweg gibt und ie EV ansteht (Thema für sich),
muss man keine Scham davor haben auch den nächsten Schritt zu gehen
und versuchen sich durch ein Insolvenzverfahren sanieren
oder eben zurück auf den sog. Arbeitsmarkt zu kehren.

Sich von Gläubigern in der Einzelzwangsvollstreckung zermürben zu lassen,
lohnt nicht.

Haben Sie Familie ? Kinder ?

Ohne Anwalt setzt eigene Kenntnis voraus.
Den Insolvenzantrag mag man noch hinbekommen, 
bei einer Weiterführung ist externer Rat sicher nicht verkehrt.

Gruss
Feuerwald
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frustrierter

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Re: ev und iv...
« Antwort #4 am: 01. September 2007, 08:44:12 »

hi feuerwald. . .

Wie ist denn die Rechtsform des Unternehmens ?
< einzelfirma

Gibt es Arbeitnehmer ?
< keine mehr da ich alle entlassen habe da ich die löhne nicht mehr zahlen konnte

Bestehen Außenstände bei den Sozialkassen ?
< ja, haben eben das konto lahmgelegt. . . :-(

Wie muss man sich Ihr Unternehmer in etwa vorstellen (Größenordnung) ?
< es ist gewachsen von -10tsd umsatz im ersten jahr auf  1,3 mio im 4ten, dann waren auch  bis 8 angestellte zzgl selbst.  subunternehemer involviert

Haben Sie persönliches Vermögen, insb.  Haus + Co  ?
< nein, alles in die firma gesteckt. . .

Welche Sicherheiten hat die Bank ?
der bank schulde ich mittlerweile gerade malnoch 12 tsd. . .

Gibt es mitverpflichtete Personen oder Bürgen ?
< nein

Was wird zum Weitermachen benötigt ?
Maschinen, Fuhrpark etc. , Eigentum ? Finanziert ? Geleast ?
< das ges.  werkzeug ist bezahlt und wird benötigt, ich möchte alleine weitermachen erstmal, also ein auto, diese sind sicherungsübereignet da geleast und finanziert. . .

Wenn es keinen Ausweg gibt und ie EV ansteht (Thema für sich),
muss man keine Scham davor haben auch den nächsten Schritt zu gehen
< da mich ein bis dato zuverlässiger kunde ohne absicht aber dennoch hat hängen lassen mit einer enorm wichtigen zahlung, konnte ich letzten dienstag die rate nicht beim gerichtsvollzieher zahlen und musste die ev ablegen. . .

und versuchen sich durch ein Insolvenzverfahren sanieren
oder eben zurück auf den sog.  Arbeitsmarkt zu kehren.

Sich von Gläubigern in der Einzelzwangsvollstreckung zermürben zu lassen,
lohnt nicht.
das merke ich gerade, da es sich mit ständigen pfändungen schlicht nicht leben lässt, konto zu bis bezahlt. . .  dan tanken. . . wieder konto zu. . .  ewig hin und her. . .
Haben Sie Familie ? Kinder ?
< ein leiblicches und ein angenommenes mit ex-freundin, nicht verheiratet

Ohne Anwalt setzt eigene Kenntnis voraus.
Den Insolvenzantrag mag man noch hinbekommen,
bei einer Weiterführung ist externer Rat sicher nicht verkehrt.

Gruss
Feuerwald

ich würd mich freuen von dir zu hören, feuerwald, evtl.   bin ich demnächst in Dortmund, also dem herzen des ruhrpotts ;-),
bis dann mal, gruss
manuel
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Feuerwald

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Re: ev und iv...
« Antwort #5 am: 01. September 2007, 13:16:49 »


Hallo Manuel

 Da die Sozialkassen Terror machen, wäre es nicht verkehrt, zumindest die Arbeitnehmeranteile mit Priorität zu bedienen. Vorsucht: Sozialkassen neigen gerne dazu, Insolvenzanträge zu stellen. Sollte das geschehen, ist schnelles Handeln erforderlich. Als erste Sicherungsmaßnahme wäre ein neues Konto hilfreich, dass den lieben Gläubigern nicht bekannt ist.

Als Einzelunternehmer wäre im Fall einer Kontopfändung auch ein Freigabeantrag nach § 850i ZPO denkbar, um nicht ganz leer dazustehen.

Gruss
Feuerwald


 
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frustrierter

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Re: ev und iv...
« Antwort #6 am: 01. September 2007, 15:11:43 »

du bist ja auch am woe aktiv, was?
danke. . .

bekomme ich den freigabeantrag auf dem amtsgericht oder wo?

und kann ich etwas gegen die schreiben der aok an meine (bis jetzt einen) kunden, machen,  dessen anschrift sie nach der ev kennt, er solle die zahlung direkt an sie tätigen?? der kunde hat mich heute angerufen. . .  gibts da eine möglichkeit sich zu wehren?

mann mann mann, da gehts ab, sowas entwürdigendes. . . .

danke für deine tips!

gruss, manuel
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Feuerwald

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Re: ev und iv...
« Antwort #7 am: 01. September 2007, 15:46:49 »

Da die Sozialkasse pfändet, ist das Amtsgericht nicht zuständig. Man könnte versuchen analog § 850i ZPO einen Freigabe zu erwirken. Zuständig wäre die Vollstreckungsstelle der Kasse. Das wird aber ne harte Nuss, die zu knacken ist.

  § 850i ZPO - Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen

(1) Ist eine nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag so viel zu belassen, als er während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den seines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, seines Lebenspartners, eines früheren Lebenspartners, seiner unterhaltsberechtigten Verwandten oder eines Elternteils nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf. Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten, frei zu würdigen. Dem Schuldner ist nicht mehr zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Arbeitseinkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestände. Der Antrag des Schuldners ist insoweit abzulehnen, als überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen.


Wenn es soweit vorangeschritten ist, nun schon die Forderungen bei den Kunden gepfändet werden und somit die Existenzgrundlage entzogen wird, sollte man evtl. den Insolvenzantrag prüfen. Prob ist bei nicht abgeführten Arbeitnehmeranteilen jedoch der § 266a STGB. Da muss man halt durch ....

Wie hoch sind die Forderungen der Kasse ? Irgendeine Chance diese Forderungen zeitnah  zu bereinigen ? Schon mal versucht mit der Kasse zu verhandeln, Ratenzahlung, Aussetzung der ZV-Maßnahmen ? Wie gesagt, die kommen auch ganz schnell mit einem Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzerfahrens rüber.

Gruss
Feuerwald
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ThoFa

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Re: ev und iv...
« Antwort #8 am: 02. September 2007, 14:00:01 »

Hallo,

wieviel Gewinn hat die Firma 2006 gemacht ? Wie ist das Jahr 2007 gelaufen ?

Was Feuerwald hier so nett umschreibt  :whistle: bedeutet im Klatext, dass Sie ohne Beratung in der Insolvenz ganz schnell zu denen gehören werden, die sich dann in diverse Foren "rumtreiben" und jammern wie schlecht die Welt doch ist. Dies gilt ganz besonders für diejenigen, welche weiter eine Selbständigkeit betreiben möchten.

MfG

ThoFa
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