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Autor Thema: Eigenverwaltung  (Gelesen 2512 mal)

Na Und 123

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Eigenverwaltung
« am: 22. Februar 2010, 19:30:31 »

Moin, Moin, :hi:

plane demnächst die RI.
Selbstständig(Onlineshop) + ab 01.03. Vollzeit Angestellt. Frau 1/2 tags ÖD.
30 Gläubiger - 230.000€ Verbindlichkeiten(incl. EFH)
Einkommen ohne Shop ca. 2500,--€ netto.+ ab 01.03.Prov(unbekannt)
Der Shop hat kein Warenlager- kann also auch nichts gepfändet werden.
Möchte die Selbstständigkeit weiterführen.

Frage I: Wer kennt sich mit der Eigenverwaltung aus. Möglichkeiten, Chancen u. Risiken.
Frage II: Haus über Lebensvers. finanziert. LV Rückkaufswert ca. 25.000 Haus Verkehrswert ca. 125.000. Grundbuch 1. Vers. 100.000, 2. I-Bank 25.000(Rest17.000) 3. Bank1- 50.000(Rest 25.000) Bei einer ZV würde, auf Nachfrage, max. 90.000 bei rauskommen. Wir könnten die Hauslast ohne Bank1 weiter bezahlen. Würde die Bank1 obwohl kein Erlös für sie rauskommt die ZV anstreben? Was ist mit dem LV-Rückkaufswert?
Frage III: Was ist mit meiner Frau. Die 30 Gläubiger habe ich, Sie hat beim Haus, Bank1(50.000) und Bank2 (45.000) unterschrieben. PI? Oder kann man die Bürgschaften anfechten wenn das Gehalt nicht zur Deckung der Raten zu dem Zeitpunkt der Unterschrift ausgereicht hätte.

Vielen Dank im Voraus, auch für Einzelantworten. :thumbup:

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Insokalle

Re: Eigenverwaltung
« Antwort #1 am: 24. Februar 2010, 18:25:42 »

1. Eigenverwaltungen sind sehr selten. Ich wage zu behaupten, dass sie bei Ihnen mit 99%iger Sicherheit nicht angeordnet wird.

2. Je nach Vertragsgestaltung landet die LV beim IV oder der Bank.
Haus: Verstehe ich nicht. Bei ZV scheint ein Erlös zu erwarten sein. Deshalb nicht ausgeschlossen.
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Na Und 123

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Re: Eigenverwaltung
« Antwort #2 am: 24. Februar 2010, 20:58:21 »

Wir haben ja bisher nur Zinsen gezahlt und es wäre ja auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung dabei, Zinsen festgesetzt bis 2015. Demnach würde doch für Bank1 nichts oder nicht viel rauskommen. Kann man evtl. hoffen, dass, weil unser Haus recht klein ist (2 Kinder) und wir insgesamt nur 550,00 € (Mieten würde doch auch soviel kosten) monatl. zahlen müssen, der IV sagt, Haus wird freigegeben und die Bank mit der LV hätte ja dann kein Interesse an der ZV, da wir ja den Betrag aus unserem pfändungsfreien Einkommen zahlen könnten?!

Meine Frau müsste doch bestimmt die Verbraucherinsolvenz durchlaufen? 
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Insokalle

Re: Eigenverwaltung
« Antwort #3 am: 26. Februar 2010, 11:11:09 »

Sie sollten sich eine wirklich gute Beratung suchen.
In den Fällen könnte noch Potential stecken.
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noelmaxim

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Re: Eigenverwaltung
« Antwort #4 am: 28. Februar 2010, 11:10:06 »

Hallo Na und 123,

der Insolvenzverwalter wird die Immobilie, da der Masse aufgrund einer Zwangsversteigerung nicht zugeführt werden kann, wohl freigeben. Bleibt die Frage, was die Bank macht! Ich unterstelle mal, dass die RI nur dich betrifft und deine Frau davon nicht betroffen ist, dann wird dies ein Argument sein, dass die Versicherung/Bank nach Lösungen sucht, die Kreditvetrtäge weiter laufen zu lassen. Allerdings ist eine Grundbedingung, dass dort keine Ratenrückstände sind und zu erwarten ist, dass die Zins-, und Tilgungsraten weiterhin geleistet werden können.

Sollte das Finanzamt einer der Gläubiger sein und erkennbar sein, dass deine Frau keinen Beitrag zu den Steuerschulden geleistet hat, dann ist es wichtig, die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Damit wäre eine PI deiner Frau zu umgehen, vor allem steht sie der Bank/Versicherung als Schuldner entgegen, die nicht von der PI/RI betroffen ist und das erhöht die Chance, das Haus behalten zu können, da die Bank/Versicherung den Kredit wohl nicht kündigt!

Ich empfehle die Frau rauszuhalten, wenn sie von den restlichen Verbindlichkeiten nicht betroffen ist. Mach deine RI und warte ab, was passiert, die PI deiner Frau kann man dann immer noch machen, sollte die Bank/Versicherung den Hauskredit kündigen. Ich glaube aber kaum, dass die das machen, wenn keine Rückstände vorhanden sind und deine Frau keine Insolvenz anmeldet, aber gleichzeitig halber Eigentümer der Immobilie ist, denn das erschwert die ZV zusätzlich.

Ich kann dir gute Hoffnung machen, denn exakt so war es bei mir und wir haben unser EFH behalten, trotz Regelinsolvenz und das Finanzamt hat der Aufteilung der Steuerschuld zugestimmt!
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