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Autor Thema: Eltern in Inso - beide EK - Berücksichtigung jeweils des 1/2 FB  (Gelesen 1914 mal)

oldsusy

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Hallo,

sorry, aber auch auf die Gefahr hin, dass ich entsetzlich nerve, werde ich meine Frage nochmals ins Forum setzen!

Ich habe bisher unzählige Male im Forum gelesen, dass die Kinder bei beiden Elternteilen, die in der Inso sind, bei der Berechnung des pfändungsfreien Einkommens berücksichtigt werden.

Ich treffe mittlerweile aber immer auf mehr Menschen, die zu wissen scheinen, dass dies nicht der Fall ist, wenn Beide ein angemessenes Einkommen haben. Einen Beschluss dazu habe ich bisher gefunden ( LG Tübingen vom 15.04.2008)

Was stimmt denn jetzt nun? Der Termin mit dem TH steht noch nicht fest, da die Akten vom Inso-Gericht noch nicht vorliegen! Einen Anwalt haben wir nicht mehr......wen soll ich denn jetzt fragen?

Ich drehe so langsam durch.....durch einen erwirkten Beschluss eines Gläubigers wurden die Kinder jetzt schon im 2.Monat gänzlich aus der Unterhaltsberechtigung meines Mannes herausgenommen. Somit sind dann wohl 1.500 € in den Sand gesetzt, bzw. zur Masse genommen worden. Es würde mich wundern, wenn wir davon noch etwas sehen! Unser Arbeitgeber kann das Amtsgericht nicht erreichen.....also wird erstmal weiter nach dem Beschluss einbehalten, obwohl die Inso-Verfahren bereits eröffnet wurden!

Es wäre schön, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte!
Vielleicht gibt es ja auch im Forum insolvente Ehepaare, die mir über ihre Erfahrungen bzgl. der Kinderberücksichtigung erzählen können!

LG
Oldsusy

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MissTraut

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Re: Eltern in Inso - beide EK - Berücksichtigung jeweils des 1/2 FB
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2008, 14:49:05 »

Hallo Du  :wink:

ich kann Dir leider diese Fragen nicht beantworten, drück Dich aber mal wieder etwas nach oben, damit Deine Frage nicht verschütt geht  :cool:

LG
MissTraut
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oldsusy

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Re: Eltern in Inso - beide EK - Berücksichtigung jeweils des 1/2 FB
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2008, 16:28:57 »

Hallo MissTraut,

danke fürs pushen !

ThoFa hat mir in einem anderen Beitrag meine Frage schon beantwortet. Die Antwort passte mir zwar nicht, was aber definitiv nicht seinVerschulden ist.
Wie berechnet wird, also ob die Kinder bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens voll bei Beiden oder nur anteilig bei Beiden berücksichtigt werden, hängt wohl leider vom " billigen Ermessen " des Inso-Gerichtes ab. Scheint wohl von der Tagesform des zuständigen Rechtspflegers abzuhängen....oder wovon auch immer!
In so grundlegenden Sachen wäre es schon nicht schlecht, wenn sich der BGH mal einschalten würde und der Ungewißheit ein Ende macht!

Wir warten jetzt ab, bis das " Einladungsschreiben " des TH kommt. Aber nach Aussage des Inso-Gerichtes wird die Post von dort nur alle 2 Tage rausgeschickt....ist ja auch kaum eilig, dass die Bestallungsurkunde beim TH eingeht und er tätig werden kann, wo die finanzierende KfZ-Bank uns doch gestern den Kredit gekündigt hat und in 6 Tagen unser Auto, dass wir dringend für Fahrten zur Arbeitsstätte benötigen, zurück haben will!

Jetzt heißt es beten, dass das Fahrzeug aus der Masse kommt und wir den Kredit von Seiten des TH weiterzahlen dürfen, denn die Bank ist einverstanden!

Ich bin mal gespannt, was in den nächsten Tagen noch so an netter Post reinflattert......aber irgendwann wird es auch mal vorbei sein und alles geht dann seinen Gang!

In diesem Sinne.....allen ein angenehmes Wochenende!

OldSusy
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