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Autor Thema: Zweiter Lohnsteuerklassenwechsel  (Gelesen 2407 mal)

Serapis

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Zweiter Lohnsteuerklassenwechsel
« am: 03. Oktober 2010, 02:22:03 »

Hallo!

Es ist leider ein sehr, sehr langer Text geworden, aber da ich mich seit gestern mit nichts anderem mehr beschäftige, dürft ihr ein bisschen lesen  :lollol:

Nein, im Ernst, ich hoffe wirklich, jemand kann uns weiterhelfen und bringt die Geduld und Zeit auf, das hier durchzulesen.


Meine Frau und ich befinden uns im Verbraucherinsolvenzverfahren. Ich seit August 2010, meine Frau seit ein paar Wochen später.

Folgendes Problem lässt mich nun wieder nicht mehr schlafen:

Ich hatte im Mai für ein paar Monate eine Arbeitsstelle und wir haben die Lohnsteuerklassen geändert. Ich in 3, meine Frau in 5.

Meine Frau war bis zum 30.09.2010 in einer Transfergesellschaft, nach langer Zeit in Kurzabeit. Netto blieb bei dem Steuerklassenwechsel von 3 nach 5 bei ihr unverändert. Bei mir war es dadurch natürlich mehr und die Zeitarbeit war nicht ganz so schrecklich...

Nun hat sie am 01.10.2010 eine neue Stelle angetreten, mit 2400 Euro Brutto.

Wir wollten am 30.09. also wieder die Steuerklassen ändern. Dies wurde abgelehnt, da wir ja geändert hätten und dies nur möglich sei, wenn nach Arbeitslosengeld-Bezug wieder eine neue Stelle angetreten würde. (Hätte sie also zum 29.09. gekündigt, hätten wir Wechseln können  :neutral: )

Problem ist einfach, dass sie nun 1243 Euro Netto bekommen wird. Bei laufenden Kosten, wie Miete, Versicherungen, Weg zur Arbeit etc. von ca. 1100 Euro. Diese Kosten können wir auch unmöglich kurzzeitig reduzieren. Versicherungen habe ich nun alles gekündigt, ADAC nach 20 Jahren weg, raus aus Gewerkschaft, Zeitschriften gibts schon lange nicht mehr usw., aber hilft uns bis Dezember auch nicht. Uns bleiben also die nächsten 3 Monate 143 Euro pro Monat für Essen, Tanken, Tabak (jaja...) und sonstiges. Meine Frau ist absolut dagegen, aber ich werde nächste Woche bei der Tafel schnorren gehen. Sie glaubt mir nicht, dass da auch Leute hingehen, die mehr Geld haben als wir (ich bin mir sicher, die Mehrheit hat mehr Geld, als wir nun mit deutlich unter dem Sozialhilfesatz). Aber auch das wird uns nicht wirklich helfen.

Die Lohnsteuerzahlung steigt durch 5/3 anstatt 3/5 um 470 Euro (580 € zu 112 €). Pfändung ginge erst bei 1360 Euro Netto los. Uns werden insgesamt 330 Euro pro Monat über die Lohnsteuer zu viel gepfändet. Also bis Ende des Jahres knapp 1000 €. In der jetztigen Situation unfassbar viel Kohle.

Geld hat in der Transfergesellschaft so gerade gereicht, ohne Zahlung an die Gläubiger und wenn nix dazwischen kam. Nun sind wir wirklich am Ende, werden nicht alle Rechnungen bezahlen können und wenn die Insolvenz noch nicht wäre, wäre nun der Punkt, eine zu Beantragen. Ich habe ja im Vorfeld der Insolvenz schon viele Nächte nicht geschlafen, aber so ratlos wie jetzt war ich lange nicht mehr. Ich befürchte auch bis Ende des Jahres ohne Strom und Telefon dazustehen, wenn nicht irgendwie mehr Geld reinkommt. Die ganze Lohnsteuer wird beim Jahresausgleich an den Insolvenzverwalter gehen, sonst könnte man das ja wenigstens bis dahin irgendwie hinbekommen und dann alles nachzahlen. Um die Gerichtskosten brauchen wir uns immerhin keine Sorgen machen  :mad2:

Bitte nicht, wie in anderen Foren, "Kosten reduzieren" und "such Dir einen Job". Ersteres geht nicht mehr (zumindest nicht kurzfristig) und zweites versuche ich schon seit längerem. Bekomme nichtmal Deppen oder 400 Euro-Jobs. "Selber Schuld und denkt mal an die Gläubiger", muss ich hier hoffentlich nicht befürchten  :biggrin: Davon abgesehen, haben unsere Gläubiger derzeit sowieso nichts davon, wenn wir viel Lohnsteuer bezahlen. Aber egal, der hatte wohl nicht so die Ahnung...

Und dann finde ich auch noch Beiträge zu "Benachteiligung der Gläuiger und Nachzahlung". Mit der falschen Steuerklasse wird bei ihr ja nichts gepfändet. So wie unser Leben zur Zeit läuft, kommt dann später bestimmt noch ein Brief mit einer unbezahlbaren Rechnung oder ihr neuer Arbeitgeber darf zur normalen Abrechnung noch eine mit Steuerklasse 3 machen... Bekommen wir dann womöglich 700 Euro ausgezahlt?


Können wir wirklich nicht die Lohnsteuerklassen ändern? Ich hatte doch nach dem Klassenwechsel eine Arbeitsstelle. Zudem war meine Frau in der Transfergesellschaft (ist doch eine Art von Lohnersatzleistung, oder? Waren zumindest 60%).

Ich bekäme bei dem Netto meiner Frau Sozialhilfe. Dazu müsste sie Ihren Arbeitgeber nerven (Lohnbescheinigung) und der ist schon nett genug (Lohnpfändung) und wir müssen zum Vermieter und überhaupt ist das viel Papier. Und gibt bestimmt Stress mit denen, weil ich die Sozialhilfe ja nur bekomme, weil falsche Lohnsteuerklasse. Also ich bin mir im unklaren, ob es da wirklich etwas gäbe, oder da was von "kann man nix machen" kommt oder dann doch plötzlich ein Steuerklassenwechsel möglich ist...

Weitere Vorschlag war, einen Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Keine schlechte Idee, aber bei nur 3 Monaten Fahrt zur Arbeit dieses Jahr, bleiben wir unter dem Werbungskostenpauschalbetrag für 2010. Für 2011 ginge das. Aber ich denke da rastet auch erstmal der Insolvenzverwalter aus. Januar können wir aber auch wieder Steuerklasse wechseln und dann klappt´s ja mit dem Geld.

Achja, der Insolvenzverwalter (sofern man ihn tatsächlich mal ans Telefon bekommt) zeigt an der Situation echt wenig Interesse, fühlt sich nicht zuständig und meint, ein Wechsel sei halt nur einmal im Jahr möglich. Bürgerbüro verweist ans Finanzamt. Finanzamt sieht auch keine Möglichkeit. Und beim Sozialamt hat die Dame nach "2400 Brutto" sowieso nicht mehr zugehört und wohl die restliche Zeit überlegt, warum sie weniger verdient und was der Typ vorm Schreibtisch überhaupt will. Von Steuerklassenwechsel hatte die auch eh null Ahnung... Ich soll den Antrag ausfüllen und dann sehe man halt weiter. Komisch, wenn die nichts wissen, warum sollten die dann Ahnung haben, wenn die es schriftlich bekommen? Zumindest verstehe ich inzwischen, warum in Deutschland so viele Leute lieber auf der Straße leben...


Bitte, bitte helft uns  :sad:

Viele Grüße,
Thorsten
« Letzte Änderung: 03. Oktober 2010, 15:53:45 von Serapis »
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Fallera

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Re: Zweiter Lohnsteuerklassenwechsel
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2010, 19:34:07 »

 Eine Steuerklassenänderung ist  nur dann möglich, wenn sich die steuerrelevanten Lebensumstände ändern.
Eine Ausnahme bildet die Steuerklassenkombination bei Ehegatten. Ehegatten können in jedem Kalenderjahr einmal einen Antrag auf Wechsel der Steuerklassen stellen. Aber: Eine Änderung der Steuerklassen für dasselbe Kalenderjahr ist immer möglich, wenn
-ein Ehegatte verstorben ist oder keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht,
-sich die Ehegatten auf Dauer getrennt haben,
-nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverhältnis besteht.
-bei Heirat.
-ich glaube mittlerweile auch bei Geburt bzw. Bezug von Elerngeld aber das weiß ich nicht zu 100%.

Der TH ist nicht Ihr Ratgeber und Rechtsbeistand! Er hat einzig und allein für einen reibungslosten Ablauf des Verfahrens zu sorgen.
« Letzte Änderung: 03. Oktober 2010, 19:41:16 von Fallera »
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Serapis

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Re: Zweiter Lohnsteuerklassenwechsel
« Antwort #2 am: 03. Oktober 2010, 19:46:03 »

Eine Steuerklassenänderung ist  nur dann möglich, wenn sich die steuerrelevanten Lebensumstände ändern.
Eine Ausnahme bildet die Steuerklassenkombination bei Ehegatten. Ehegatten können in jedem Kalenderjahr einmal einen Antrag auf Wechsel der Steuerklassen stellen. Aber: Eine Änderung der Steuerklassen für dasselbe Kalenderjahr ist immer möglich, wenn
-ein Ehegatte verstorben ist oder keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht,
-sich die Ehegatten auf Dauer getrennt haben,
-nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverhältnis besteht.
-bei Heirat.

Der TH ist nicht Ihr Ratgeber und Rechtsbeistand! Er hat einzig und allein für einen reibungslosten Ablauf des Verfahrens zu sorgen.

Danke für die Antwort.
So habe ich das bereits mehrmals im Internet gefunden. Aber was bedeutet das für uns? Ist ein Wechsel nun möglich oder nicht? Bezieht sich "keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht", darauf, dass ich meine Arbeitsstelle verloren habe oder ist das endgültig gemeint, also z.B. Renteneintritt?

Und desto mehr ich über das Thema ALG II nachdenke und -lese, desto weniger glaube ich daran, das zu bekommen. Wäre ja total bescheuert: ALG II, weil der Arbeitende in Steuerklasse 5 ist. Ergebniss ist dann wohl, dass wir Netto etwa Sozialhilfe bekommen und dann 200 €, alleine für Benzin, ausgeben. Über die tatsächlichen Kosten des Weges zur Arbeit darf ich nichtmal denken. Wirklich, wirklich krank!!!
« Letzte Änderung: 03. Oktober 2010, 22:08:56 von Serapis »
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