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Autor Thema: Eröffnungsbeschluss und einige Fragen  (Gelesen 1806 mal)

Planlos

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Eröffnungsbeschluss und einige Fragen
« am: 29. August 2010, 15:16:10 »

Hallo,

am Freitag hatten mein Mann und ich nun jeweils unseren Eröffnungsbeschluss (PI) im Briefkasten. Haben die Anträge am 05.08 abgegeben. Unterschied war, dass ich laut Schuldnerberaterin eine gute Chance auf einen gerichtlichen Vergleich hatte, da im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren die Mehrheit der Gläubiger (Kopf- und Summe) zugestimmt hatte.

Wir haben aber den identischen Beschluss bekommen: "...wird heute, am 18.08.2010 .. das Insolvensverfahren eröffnet, ... als TH wird bestelt RA ... usw usw"

1. Kann ich meinen gerichtlichen Vergleich damit als gescheitert ansehen, vor allem in der kurzen Zeit; oder kann es möglich sein das dieser Unterschied in den Anträgen untergegangen ist und überhaupt niemand versucht hat den gerichtlichen Vergleich herbei zu führen? Das wiederum kann ich mir kaum vorstellen.

"Personen, die Verpflichtungen ggü dem Schuldner haben, werden aufgefordert nicht an die Schuldnerin, sondern an den TH zu leisten."

2. Hiermit ist ja wohl unser Arbeitgeber gemeint, Lohnzahlung jetzt am Ende des Monats schon durch, offensichtlich gilt die Insolvenz zwar ab 18.08, aber die entscheidenden Personen waren hierüber nicht informiert. AG hat nun wie gewohnt die bestehende Pfändung bedient. In meinem Falle, fällt damit auch ein Gläubiger weg, da dies seine letzte Zahlung war. Kann der TH das zurück fordern, wenn ja zu welchen Lasten?

3. Gehalt auf meinen Konto eingegangen am Freitag, Konto wird ja wohl gesperrt sein, da Inso am 24.08 veröffentlicht wurde. Also muss ich mich morgen drum kümmern das TH Konto frei gibt, sonst kann ich unsere Miete nicht zahlen, und das wären dann ja Neuschulden, soweit richtig?

4. Gehalt meines Mannes ging auf das Konto meiner Mutter seit Feb dieses Jahr, auf sein Konto ging es nicht. Dazu kam es so: Gläubiger macht Doppelpfändung Gehalt und Girokonto, Beschluss Amtsgericht ergeht, das auf diesem Konto nur bereits gepfändetes Gehalt eingeht und somit frei verfügbar ist. Soweit so gut nun folgt aber Arbeitgeberwechsel, somit greift der Beschluss nicht mehr und ein neuer Antrag konnte nicht gestellt werden, da für das neue Gehalt ja keine Pfändung vorlag (es ging hier um ganze 3,40 Euro die pfändbar gewesen wären!) Niemand wusste hier eine Lösung nicht das Gericht, die Schuldnerberaterin nüscht. Also neue EV abgewartet und neue Pfändung des gleichen Gläubigers bei nun neuem AG. Das war aber jetzt erst, es wurde Insolvenz eingereicht, zur "Freischaltung" des Kontos kam es also nicht mehr. Dem Antrag haben wir Kontoauszüge meines Mannes beigelegt, auf denen aber die einzigen Buchungen die zugesendeten Kontoauszüge sind, dazu haben wir gekürzte Kontoauszüge meiner Mutter beigelegt die die Gehaltseingänge aufzeigen, haben hier aber Ihre Kontonummer geschwärzt. Unsere monatlichen Zahlungen wie Miete etc lassen wir auch über dieses Konto laufen. Also meine Kontoauszüge weisen immer nur meinen Gehaltseingang und die folgende Barabhebung aus. Was kann der TH hier machen im Bezug auf das Konto meiner Mutter?

5. Fragt einen der TH nach Versicherungen die man zahlt? Muss man diese angeben? Mein Mann ist Versicherungsnehmer für ein KFZ. Bezahlt haben dieses KFZ seine Eltern, das KFZ ist auch auf seinen Vater zugelassen. Dummerweise haben sie das Geld bar beim Händler übergeben und meinen Mann den Kaufvertrag unterschreiben lassen (03.2007), die Geldabhebung von Ihrem Konto lässt sich aber evt noch nachvollziehen. 10/2008 wurde dann der "Fehler" korrigiert und das KFZ auf den Vater zugelassen. Was davon kann der TH nachvollziehen, aktuell lautet die Antwort auf die Frage, besitzen sie ein KFZ: nein.

Ich hab mich schon vorher informiert und so viel wie möglich erledigt, eben Auto umgeschrieben neue getrennte Konten eröffnet, nun mit dem Beschluss in der Hand geht mir aber doch noch mal der Allerwerteste auf Grundeis.
Wir haben ja nichts zu verbergen, haben kein Vermögen und auch nichts zur Seite geschafft, zahlen jeden Monat brav unsere Pfändungen und gehen jeden Tag arbeiten, trotzdem bleibt da die Angst etwas übersehen zu haben und hilflos ausgeliefert zu sein...

Lieben Gruß planlos
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Insokalle

Re: Eröffnungsbeschluss und einige Fragen
« Antwort #1 am: 29. August 2010, 17:11:21 »


Ich hab mich schon vorher informiert und so viel wie möglich erledigt, eben Auto umgeschrieben neue getrennte Konten eröffnet, nun mit dem Beschluss in der Hand geht mir aber doch noch mal der Allerwerteste auf Grundeis.
Wir haben ja nichts zu verbergen, haben kein Vermögen und auch nichts zur Seite geschafft, zahlen jeden Monat brav unsere Pfändungen und gehen jeden Tag arbeiten, trotzdem bleibt da die Angst etwas übersehen zu haben und hilflos ausgeliefert zu sein...


Zu Recht!
Die Geschichte mit dem Auto haben Sie richtig schön verbockt. Das hätte m.E. angegeben werden müssen.
Die Fragen, die Sie dazu stellen, hätten Sie vor Antragstellung ausführlich mit dem Berater klären müssen. Auch hier im Forum stehen viele hilfreiche Hinweise zu diesem Thema. Warum wurden die nicht umgesetzt? Aber vielleicht kommen Sie noch mit einem blauen Auge davon.

zu 4: Hier das gleiche. Verstehe das Problem auch nicht. Wenn das Geld bei Muttern eingeht, kann die Kontopfändung doch egal sein.
Übrigens gehört der Auszahlungsanspruch gegen Mama zum Vermögen. Im Insolvenzantrag angegeben??

zu 3: Wenn Miete im voraus fällig wird, dann wohl ja. Miete sollte gezahlt werden.

zu 2: Wenn der IV es kann, was man mangels Informationen aber nicht sagen kann, dann geht es zu Lasten des Gläubigers. Dessen Insolvenzforderung würde sich erhöhen.
Gemeint ist aber nicht nur der Arbeitgeber auch die Mama, s.o.

zu 1: Gericht fragen oder Akte einsehen.
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