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Autor Thema: Erstattung Grunderwerbsteuer herrausgabe an Insolvenzverwalter??  (Gelesen 2660 mal)

maeuschen

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Hallo,
mal angenommen 2007  wurde ein Haus auf Mietkauf gekauft nur Vormerkung eingetragen im Grundbuch, Grunderwerbsteuer ordnungsgemäß gezahlt.
Die Erwerber sind Frau und Mann.
Die Frau ist im Insolvenzverfahren der Mann nicht.

Nun soll der Vertrag rückabgewickelt werden und die Erstattung der Grunderwerbsteuer erfolgen.

Muss die Frau im Insolvenzverfahren die Steuern an den Insolvenzverwalter herrausgeben??
Was passiert mit der Grunderwerbsteuer vom Mann wird die auch mit eingezogen??

Danke für eure Antwoten.
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paps

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Re: Erstattung Grunderwerbsteuer herrausgabe an Insolvenzverwalter??
« Antwort #1 am: 19. September 2009, 21:50:51 »

m.E. sollte der hälftige Wert an die Masse gehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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maeuschen

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Re: Erstattung Grunderwerbsteuer herrausgabe an Insolvenzverwalter??
« Antwort #2 am: 20. September 2009, 08:25:24 »

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe die Hälfte von der gesamten Grunderwerbsteuer also von der Frau und dem Mann.
also die gesamte grunderwerbsteuer sind 3500€ also müssen 1750 abgeführt werden sozusagen der Betrag von der Frau.
 hab ich das jetzt richtig verstanden?
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ThoFa

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Re: Erstattung Grunderwerbsteuer herrausgabe an Insolvenzverwalter??
« Antwort #3 am: 20. September 2009, 14:43:33 »

Hallo,

ja, wie soll man hälftige Wert denn auch anders verstehen... :wink:

MfG

ThoFa
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maeuschen

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Re: Erstattung Grunderwerbsteuer herrausgabe an Insolvenzverwalter??
« Antwort #4 am: 20. September 2009, 15:36:31 »

na die hälfte des des Anteils der Frau also 875 € könnte man auch darunter verstehen.  :wink:
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ThoFa

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Re: Erstattung Grunderwerbsteuer herrausgabe an Insolvenzverwalter??
« Antwort #5 am: 21. September 2009, 10:17:57 »

Lol, stimmt.... :lollol:
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