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Autor Thema: Erstattung Zahnersatz  (Gelesen 3045 mal)

Brigitte_W_de

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Erstattung Zahnersatz
« am: 25. Januar 2007, 11:07:19 »

Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse habe ich eine Zusatzversicherung für Zahnersatz. Diese rechnet jedoch nicht direkt mit dem Zahnarzt ab sondern überweist mir den Betrag.

Ich wiederum leiste dann die Zahlung des erstatteten Betrags an den Zahnarzt.

Es handelt sich hier ja nicht um einen Gewinn, sondern ich bezahle die restlichen Zahnarztkosten, welche von der gesetzlichen nicht voll übernommen werden.

Wäre eine solche Erstattung auch pfändbar? Es würde bedeuten, dass sich die Gläubiger an meiner Zusatzversicherung bedienen und ich das Geld aus eigener Tasche bezahlen müsste?

Kann mir jemand was dazu sagen? Bin ja noch nicht in der Wohlverhaltensperiode.
Gruss
Git´te


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