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Autor Thema: ESt-Verrechnung durch das Finanzamt vor Eröffnung d. Inso  (Gelesen 4309 mal)

Selene-Luna

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Hallo an alle,

mein Steuerberater erstellte für mich die Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2006.
Es errechnete sich eine Erstattung von ca. 1.000,-- Euro. Da mein Steuerberater nicht
gratis arbeitete, meine Treuhänderin jedoch die aktuellen Daten brauchte, hat die
Treuhänderin die Erstattung meiner Steuer an den Steuerberater abgetreten. Nun
kommt der Bescheid des Finanzamtes, das die ESt-Erstattung von € 1.000,-- mit Steuer-
rückständen aus dem Kalenderjahr 1999 verrechnet wird. Sämtliche Steuerrückstände
sind jedoch angemeldet worden, die vor der Eröffnung entstanden sind. Eröffnung Inso 04.05.2007.
Die Einkommensteuererklärung für 2006 wurde dieses Jahr beim Finanzamt abgegeben.

Gibt es ein Gesetz, wo steht, dass alle Verbindlichkeiten die vor Eröffnung der Inso entstanden sind,
nicht verrechnet werden dürfen?

Liegt das Finanzamt da nicht falsch?

Bitte um Eure Hilfe

Danke im Voraus
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ThoFa

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Re: ESt-Verrechnung durch das Finanzamt vor Eröffnung d. Inso
« Antwort #1 am: 25. Juli 2008, 19:25:21 »

Hallo,

na da haben sich IV/TH und Steuerberater mal so richtig mit Ruhm bekleckert. Dies sollen sich mal § 95 InsO anschauen.
Beim nächstenmal vielleicht mal jemanden fragen, der sich damit auskennt.  :Haha:

MfG

ThoFa
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Selene-Luna

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Re: ESt-Verrechnung durch das Finanzamt vor Eröffnung d. Inso
« Antwort #2 am: 28. Juli 2008, 17:28:50 »

Hallo nochmal,

müßte das die IV/TH nicht wissen, dass Steuerrückstände mit Erstattungen nach der Eröffnung verrechnet werden?
Sie kennt meine ganzen Außenstände, auch die Steuerrückstände des Finanzamtes. Und hat trotzdem meinem
Steuerberater eine Abtretungserklärung für die Steuererstattung unterschrieben.
Wenn nicht meine IV/TH, wer soll es sonst wissen - sie ist diejenige vom Fach!

Aufgrund dessen habe ich meinen Steuerberater auch beauftragt, dass meine Treuhänderin die aktuellen Zahlen für
die Inso hat. Eine Erstattung war zu erwarten. Wer zahlt nun die Rechnungen des Steuerberaters?
Ich komm mir irgendwie von der IV/TH verarscht vor. Da ich falsch informiert wurde, stellt sich nun die Frage,
ob die IV/TH für solche Fälle versichert ist?
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ThoFa

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Re: ESt-Verrechnung durch das Finanzamt vor Eröffnung d. Inso
« Antwort #3 am: 29. Juli 2008, 11:17:24 »

Hallo,

tja sollte Sie das wissen ? Ist sie vom Fach ? Nö, dazu möchte ich mich nicht äußern.  :wink:

Da die Beauftragung vermutlich in der eröffneten Insolvenz / bzw. im Rahmen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung war (?), handelt es sich hierbei um eine Masseverbindlichkeit. Als solche muss sie der Steuerberater auch anmelden.
Diese Verbindlichkeiten werden vorweg beglichen, sofern denn etwas in der Masse ist.

Ob es sich hierbei um einen Fall gem. § 61 InsO handelt, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

MfG

ThoFa

« Letzte Änderung: 29. Juli 2008, 11:19:58 von ThoFa »
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Selene-Luna

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???? ESt-Verrechnung durch das Finanzamt vor Eröffnung d. Inso
« Antwort #4 am: 29. Juli 2008, 17:31:06 »

demnach könnten auch andere Verbindlichkeiten, die nach der Eröffnung der Insolvenz entstanden sind noch in die Masse einfließen?
Die Steuerberater-Rechnungen sind nämlich nach Eröffnung der Inso datiert.

Fakt ist, dass aufgrund der von der IV/TH unterschriebenen Abtretungserklärung, meine Einkommensteuer durch den Steuerberater
erstellt wurde. Hierzu gibt es auch Schriftverkehr zwischen der IV/TH und meinem Steuerberater. Würde KEINE Abtretungserklärung
vorliegen, hätte mein Steuerberater meine ESt nicht erstellt.

Meines Erachtens hätte die IV/TH die Abtretungserklärung nicht unterschreiben dürfen, da sie über sämtliche Steuerrückständen bescheid wußte.  Nachdem ich dies meiner IV/TH mitteilte, dass eine Verrechnung durch das Finanzamt stattfindet, teilte sie mir nur kurz und bündig folgenen Satz per E-Mail mit: "Ich darf Ihren Steuerberater Herrn xxxxxxx ersuchen, die Angelegenheit selbst zu klären."
Meiner Meinung nach hat sie einen Fehler begangen und will es nun meinem Steuerberater in die Schuhe schieben.  Und dies alles
zu meinen Lasten wegen Irreführung des Steuerberaters und meiner Wenigkeit.

Mfg
Selene-Luna

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ThoFa

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Re: ESt-Verrechnung durch das Finanzamt vor Eröffnung d. Inso
« Antwort #5 am: 31. Juli 2008, 10:41:11 »

Hallo,

von meiner Seite ist alles erklärt.

MfG

ThoFa
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