Hallo,
was haltet ihr davon?..folgender Sachverhalt.
Im März 2009 wurden unsere Gläubiger von unserem Anwalt angeschrieben und aufgefordert, ihre Forderungen mitzuteilen. Im Mai erkrankte ich und war mehrere Wochen im Krankenhaus und bin auch heute noch nicht arbeitsfähig.
Wir hatten eine Eigentumswohnung, welche auch der Auslöser des Insolvenzgedanken war. wir konnten das Hausgeld nicht mehr bezahlen.
Da wir auf Grund meiner Erkrankung die 6-Monatsfrist nicht einhalten konnten, wurde das ganze Verfahren erst dieses Jahr im März von neuem begonnen.
Zum 31.12.2010 haben wir einen Käufer für die Wohnung gefunden. Unser Anwalt und Makler haben zuvor mit der Bank verhandelt, da der Erlös der Wohnung die Finanzierung nicht ausgleicht. Die Bank stimmte einem Verkauf zu unter der Voraussetztung, dass alle Zahlungen direkt an die Bank fließen und komplett zur Tilgung verwendet werden. so ist es auch geschehen. Wir haben keinen Cent erhalten und die Restfinanzierung geht in die Insolvenzmasse. Die Bank hat die Löschungen im Grundbuch vorgenommen.
Jetzt droht uns die Hausverwaltung mit Klage, weil wir unser einziges Vermögen verkauft haben und wir der Hausverwaltung nicht das offen stehende Hausgeld gezahlt haben. des Weiteren behauptet die Hausverwaltung, wir wären schon letztes Jahr zahlungsunfähig gewesen und hätten das Verfahren damals schon durchziehen müssen....wir waren nicht zahlungsunfähig, haben halt nur das bezahlt was uns wichtig erschien...und diese sch...ß hausverwaltung war und ist uns unwichtig.
Wir konnten ja weder der Hausverwaltung noch anderen etwas zahlen, da wir kein geld erhalten haben. Selbst bei der Steuererklärung wurde kein Betrag aus dem Verkauf der Berechnung zu Grunde gelegt!!
Es wäre noch zu erwähnen, dass die HV im Oktober 2010 einen Anwalt damit beauftragt hat, uns die Forderung zukommen zu lassen und mit Mahn und Vollstreckungsbescheid zu drohen...es blieb dann auch bei dieser Drohung und wir haben bis heute nichts mehr von den gehört. 1A kann ich da nur sagen.