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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: insolvenzverfahren-wie geht das  (Gelesen 2740 mal)

ballycoola

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insolvenzverfahren-wie geht das
« am: 08. Oktober 2010, 13:17:34 »

ich habe jetzt schon zwei mal bei der schuldnerberatung vorgesprochen.
mir steht ein schweres verfahren bevor, da ich wegen arbeitslosigkeit mein kredit nicht mehr zahlen kann.
nun sagte man mir bei der schuldnerberatung, dass ich erst ende des jahres zur eigehenden beratung einen termin bekommen würde.bis dahin ist das kind aber schon in den brunnen gefallen-befürchte ich.
was kann ich denn jetzt machen und was sind denn die ersten schritte,ein iv eizuleiten?
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malud

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Re: insolvenzverfahren-wie geht das
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2010, 18:36:42 »

Das Verbraucherinsolvenzverfahren läuft zwar in mehreren "Arbeitsschritten" ab, von denen Sie die ersten Schritte auch selbst durchführen könnten. Das macht meines Erachtens aber nicht wirklich Sinn. Spätestens wenn Sie die sog. Erfolglosbescheinigung brauchen, sind Sie auf die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder eines qualifizierten Rechtsanwalts (geeignete Stelle) angewiesen; dann kann und sollte die geeignete Stelle auch gleich das gesamte vorgerichtliche Verfahren selbst in die Hand nehmen.

Mein Tipp: Wenn Sie keine Schuldnerberatungsstelle finden sollten, die Ihnen bald einen Beratungstermin anbieten kann, wenden Sie sich an einen auf das Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Insolvenzrecht). Zwar kostet ein solcher Rechtsanwalt Geld. Für die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sollten sich die Kosten aber in Grenzen halten. Zudem können Sie mit dem Rechtsanwalt besprechen, ob eine Beratungshilfe in Betracht kommt. Dann übernimmt die jeweilige Justizkasse die Kosten des Rechtsanwalts. 
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ballycoola

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Re: insolvenzverfahren-wie geht das
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2010, 18:42:39 »

also sollte ich nicht versuchen, mich mit der bank ohne hilfe eines ra oder sb in verbindung zu setzen?
im moment blocke ich jeden kontaktversuch seitens der bank ab,jedoch haben die mir jetzt angedroht,meine bezüge pfänden zu lassen.allerdings bin ich meinem mann und meiner tochter unterhaltspflichtig.
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Pauli

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Re: insolvenzverfahren-wie geht das
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2010, 13:17:11 »

Ich würde an Ihrer Stelle die Kontaktversuche der Bank nicht
abblocken!
Warum hören Sie sich nicht erst einmal an, was die zu sagen haben?
Vielleicht ist ja auch eine Aussetzung der Darlehen möglich, wenn
Sie Ihre Situation schildern.
Meine Erfahrung ist: Wenn die Bank keine Rückmeldung bekommt, was passiert ist,
gehen die bis zum äußersten (verständlicherweise), wenn Sie allerdings das
Gespräch suchen, können Sie vielleicht noch etwas Zeit gewinnen um Zwangsmaßnahmen
seitens der Bank zu vermeiden.
In der Zeit können Sie sich Gedanken/Termine für die Insolvenzvorbereitung machen oder
finden vielleicht wieder Arbeit!
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ballycoola

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Re: insolvenzverfahren-wie geht das
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2010, 13:27:18 »

ich habe ja schon versucht,mit der bank zu reden,aber die sagten mir damals, man könne mir nicht helfen.ich wollte meine rate halbieren,aber das geht nicht, da der kredit dann länger als 84 monate laufen würde.
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Pauli

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Re: insolvenzverfahren-wie geht das
« Antwort #5 am: 09. Oktober 2010, 13:33:59 »

Na ja, dann ist es natürlich schwierig - ich hab nur gedacht,
wenn man im Gespräch bleibt kann besser verhandelt werden!
Und nach einer Darlehensaussetzung, haben Sie da schon gefragt?
Mit Hinblick auf Arbeitssuche Ihrerseits?
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ballycoola

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Re: insolvenzverfahren-wie geht das
« Antwort #6 am: 09. Oktober 2010, 13:38:53 »

na wie gesagt-sie sagten, man könne mir nicht helfen.bei dem vorgespräch zur schuldnerberatung ist mir dann empfohlen worden,den kredit platzen zu lassen und wenn ich dann irgendwann den "gelben" brief bekomme,wieder zu kommen.ich bete darum, dass man mich gut beraten hat.
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Pauli

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Re: insolvenzverfahren-wie geht das
« Antwort #7 am: 09. Oktober 2010, 13:50:38 »

Wenn Sie jetzt arbeitslos sind, können ja schon mal keine Gehälter mehr gepfändet werden!
Sollten Sie Ihr Konto bei der gleichen Bank haben, würde ich Ihnen raten bei einer
anderen Bank ein Guthaben Konto zu eröffnen.
Sollten Mahn- u. Vollstreckungsbescheid seitens der Bank kommen, kann Ihnen der Gerichtsvollzieher
die EV abnehmen, wenn Sie die Schuld nicht innerhalb eines halben Jahres tilgen können.
Wenn Sie Glück haben wird sich das bis Ende des Jahres hinziehen und bis dahin haben Sie
ja auch den Termin bei der Schuldnerberatung.
Ich würde so gerne etwas aufmunterndes schreiben, weil ich noch gut in Erinnerung habe, wie
ich mich gefühlt habe!
Kopf hoch!
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