"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?  (Gelesen 5924 mal)

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« am: 05. Juli 2011, 17:54:41 »

Ich habe eine Monatskarte. Arbeite von zu Hause, muss aber auch ab und an zu meinem Auftraggeber fahren zu Besprechungen etc pp.

Mir wurde gesagt, ich kann die Monatskarte nicht anrechnen zu den dienstlichen Kosten.

Ich habe nun eingewendet, dass ich aber ab und an zum Auftraggeber muss.

Da hiess es, ich könnte ja ein Fahrtenbuch führen.

Habe ich noch nie gemacht und weiss überhaupt nicht wie das für die Fahrerei mit öffentlichen Verkehrsmitteln gehen soll?

Bei der Suche fand ich nur Themen, die sich mit Autofahrten beschäftigen...........

Hat jemand von Euch eine Idee dazu?
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #1 am: 05. Juli 2011, 18:21:39 »

ja...
Gemäß

§ 9 EStG Werbungskosten
(1)
4. Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. 3Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32. 4Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird.

i.V.m.

(2) 1-Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind. 2-Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.
______

können die Kosten für die Monatskarte durchaus steuerlich geltend gemacht werden..
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #2 am: 05. Juli 2011, 18:48:18 »

Das passt leider nicht, weil es sich bei den Fahrten von Pinguin nicht um Werbungskosten handelt, sondern um Betriebsaufwände.

Fahrtenbuch führen ist ganz einfach, man schreibt für jede Fahrt, die kundenorientiert ist, auf, an welchem Tag zu welcher Urzeit man dorthin gefahren ist und wann wieder zurück. Dazu gehört zwingend die Angabe, zu welchem Kunden man gefahren ist. Es ist auch für die eigene Übersicht sinnvoll, dass man den Grund hinschreibt.
Eigentlich berechnet man solche Fahrten einschließlich der Zeitanteile auch dem Kunden, auch dazu ist so eine Übersicht hilfreich.

Private Fahrten trägt man auch ein, natürlich nur mit dem Vermerk "privat"

Am Ende des Monats kann man dann die berufsbedingten Fahrten ins Verhältnis setzen zu den privaten und hat dann den Anteil, der abzurechnen ist.

Aus Ihrer Gesamtfragestellung abgeleitet möchte ich Ihnen einen Rat geben. Besuchen Sie, evtl. unter Zuhilfenahme der Handelskammer, einen Kursus in Buchführung und Rechnungswesen. Für eine sinnvolle selbständige Tätigkeit ist es immens wichtig sich zu jeder Zeit selbst über seine Finanzlage informieren zu können und Auswertungen zu machen.
Mit solchen Zahlen können Sie dann auch gegenüber dem Insolvenzverwalter und dem Finanzamt gut argumentieren.
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #3 am: 05. Juli 2011, 23:59:59 »

"danke" von mir..
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #4 am: 06. Juli 2011, 05:08:28 »

@Der Alte: danke für diese Information.

Ich mache meine Buchführung bereits seit mehreren Jahren mit einem Programm von Wiso und die Steuererklärung wird von einer Dame angefertigt, welche im Steuerwesen arbeitet.

Ein Fahrtenbuch war bisher nicht nötig, dies hat auch der Steuerberater, welchen ich bis 2008 für teures Geld hatte, nie von mir gewollt, daher war es kein Thema.

Nun möchte ich aber, da das Geld in der Insolvenz knapp ist, halt auch zusehen, dass mir Fahrten zum Auftraggeber angerechnet werden, obwohl ich eine Monatskarte habe.

Ich bin halt nicht reich und muss nun wirklich jeden Pfennig umdrehen, um zu überleben.

Kann ich das Fahrtenbuch in einer Excel-Tabelle anlegen?

Warum muss ich private Fahrten mit meiner Fahrkarte aufführen?

Und für den Fall, dass irgendjemand meint, meine Fragen sind irgendwie blöde oder so: sorry, ich dachte, man kann hier Fragen fragen.

Falls dem nicht so ist, sagt Bescheid, dann lasse ich es.
« Letzte Änderung: 06. Juli 2011, 05:10:08 von Pinguin »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #5 am: 06. Juli 2011, 07:42:01 »

Wie wollen Sie den Betrag für die berufliche Nutzung der Monatskarte ausrechnen, wenn Sie den Anteil der privaten Fahrten nicht kennen? Nur wenn alle Parameter vorhanden sind kann man den entsprechenden Dreisatz anwenden.

Sie können das Fahrtenbuch auch in Excel führen.

Das mit dem Kurs meinte ich nicht hinsichtlich der tatsächlichen Buchführung. Davon bin ich ausgegangen, dass Sie eine machen. Es stellt sich nur die Frage, ob Sie ausreichend Erfahrungen in betrieblichem Rechnungswesen haben. Gerade die Fragen der steuerlichen Gestaltung und der Kalkulation sowie buchhalterischer Kniffe können ganz erheblich zu einer Steigerung des Nettoeinkommens führen. Da darf man sich gern mal auf den neuesten Stand bringen.
Gespeichert
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #6 am: 06. Juli 2011, 07:56:32 »

Vielleicht war es ja naiv gedacht: ich wollte nur eine Aufstellung der Fahrten machen, die beruflicher Natur sind, da ich der Meinung bin, dass meine Privatfahrten den TH nicht unbedingt was angehen.

Leider hat sich der TH, auch wenn er sonst immer konkret sagte, was er wie möchte, nicht geäussert, wie das Fahrtenbuch aussehen soll.

Und wenn ich 2x in der Woche Hin ins Büro fahre und zurück und dies auch so angebe, reicht das nicht?

Da ich so gut wie nichts verdiene, so gut wie keine anrechenbaren Kosten habe und wie gesagt, meine Buchhaltung mit einem Wiso-Programm mache, wird mein minimales Nettoeinkommen sicherlich nicht höher, wenn ich zu einem Kurs renne.

Da ich nicht gesund bin, bin ich froh, wenn ich überhaupt das an Arbeit schaffe, um mich über Wasser zu halten.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #7 am: 06. Juli 2011, 08:32:06 »

Es geht den Treuhänder nichts an, was Sie privat machen. Aber noch einmal die Frage, wie Sie ausrechnen wollen, welcher Anteil der Monatskarte beruflich bedingt ist, wenn Sie den Anteil nicht transparent ausrechnen.
Mit welcher Summe soll denn eine Fahrt angerechnet werden. Die Kosten für jeweils einen Einzelfahrschein wird Ihnen der Treuhänder kaum abnehmen. Außerdem ist das für die Steuer ebenso relevant, da Sie diese Kosten bei der Einkommensberechnung gegenrechnen können.

Es ist übrigens nicht blöde, Fragen zu fragen und meine Antwort ist auch nur hilfreich gemeint.

Ohne mir noch einmal den anderen Thread angesehen zu haben und ohne den Besserwiser spielen zu wollen. Je nach Branche gibt es steuerlich anerkannte Grundsätze in welcher Größenordnung betriebliche Aufwendungen für Büro- und Verbrauchsmaterial sowie Abnutzung anzurechnen sind. Selbst für jemanden mit wenig Materialaufwand sind das mindestens 10 % vom Umsatz. Dazu noch Kosten für anteilige Warmmiete für das Arbeitszimmer, betriebsnotwendige Versicherungen und Abnutzung von Wertgegenständen. Solche Infos, die sich immer mal wieder ändern, kann man in solchen Veranstaltungen erfahren. Aber es bleibt natürlich Ihre Entscheidung, was Sie daraus machen.
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #8 am: 06. Juli 2011, 08:41:41 »

Da hiess es, ich könnte ja ein Fahrtenbuch führen

Von wem hieß es das? Vom Finanzamt oder vom IV? Wenn vom IV, was interessiert das den überhaupt?

In der Steuererklärung würde das machen wie von Insoman in Post #2 ausgeführt. Die betrielichen Fahrten aufzeichnen und mit 0,30 € je Entfernungskilometer als Betriebsausgabe abziehen (obwohl: in der Praxis würde ich die Kosten für die gesamte Monatskarte ansetzen und schauen, ob das FA was macht. In 9 von 10 Fällen akzeptieren die das).

Ansonsten schätzen Sie halt einfach den betrieblichen Anteil der Kosten der Monatskarte. Mit dem FA kann man sich da schon einigen (wenn die das überhaupt aufgreifen, was mich wundern würde), das sind doch die sprichwörtlichen Peanuts.

Ein Fahrtenbuch bei einer Monatskarte ist doch auch Blödsinn. Wie wollen Sie denn da den betrieblichen Anteil ermitteln? Nach im Bus gessener Zeit? Oder nach den gesamten im Bus gefahrenen Kilometern? Woher sollen Sie die denn kennen? Das ist doch Unfug.
« Letzte Änderung: 06. Juli 2011, 08:44:36 von Maurice Garin »
Gespeichert
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #9 am: 06. Juli 2011, 09:00:26 »

@Der Alte:

Wenn eine Fahrkarte 76 Euro im Monat kostet, kann man ja sicher 15-20 Euro für Dienstfahrten anrechen, so ist zumindest die Idee, die ich dem TH vorschlagen möchte.

Diverse Kosten nehme ich in meine Buchhaltung mit auf ( dies schrieb ich auch im anderen Fred) und was dann noch ist, macht am Jahresende die Dame, die meine Steuererklärung macht.

Ich werde versuchen, nochmals mit dem TH zu sprechen, wie genau er sich dieses Fahrtenbuch vorstellt.

@Maurice Garin: die Idee des Fahrtenbuches stammt vom TH, da er meine Monatskarte als nicht anrechenbar bezeichnet hat. Da ich aber, trotz Homeoffice, ab und an doch zum Auftraggeber muss, widersprach ich dem und da kam er mit dem Fahrtenbuch.

Die KM könnte ich in Luftlinie angeben, aber das kann es ja nicht sein.
« Letzte Änderung: 06. Juli 2011, 09:02:30 von Pinguin »
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #10 am: 06. Juli 2011, 09:15:47 »

die Idee des Fahrtenbuches stammt vom TH, da er meine Monatskarte als nicht anrechenbar bezeichnet hat.

Was geht das den an? Der hat die Tätigkeit doch freigegeben.
Gespeichert
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #11 am: 06. Juli 2011, 09:33:45 »

Wie gesagt, ich kann nur das wiedergeben, was er sagte.

Ich habe halt leise angefragt, ob ich die Karte, oder einen Teil davon mit zur Berechnung meiner Kosten geben darf, daraufhin meinte er die Karte sei nicht anrechenbar.

Da ich aber kein Auto habe, keinen Führerschein habe und nun mal ab und an mit den Öffentlichen zum Auftraggeber fahren muss, teilte ich dies auch so mit.

Daraufhin kam das mit dem Fahrtenbuch.

Ich werde aber nochmals anfragen, ob man da nicht einfach pauschal machen kann und werde mich, sobald ich von ihm was gehört habe, nochmals melden mit seiner Antwort.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #12 am: 06. Juli 2011, 18:58:56 »

die Idee des Fahrtenbuches stammt vom TH, da er meine Monatskarte als nicht anrechenbar bezeichnet hat.

Was geht das den an? Der hat die Tätigkeit doch freigegeben.

Das hört sich hier aber nicht nach einer Freigabe an.
Meiner Meinung nach hat Pinguin hier (in diesem Thread) dazu auch nichts geschrieben.
Gespeichert
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #13 am: 07. Juli 2011, 04:58:24 »

@tomwr: nein, in diesesm Fred hatte ich nicht geschrieben, dass ich eine Freigabe habe, das war in dem anderen Thread.

Aber ich habe eine Bescheinung, dass meine Selbstständigkeit freigegeben ist.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #14 am: 07. Juli 2011, 15:49:05 »

Dann hat Maurice natürlich Recht, dann geht es den IV/TH überhaupt nichts an. Sämtliche Einnahmen aus der freigegebenen Selbständigkeit kannst Du nach Lust und Laune ausgeben für was auch immer. Die Ausgaben müssen noch nicht mal im Zusammenhang mit der Selbständigkeit stehen. Lediglich problematisch wird die Ansparung von nicht verwendeten Erträgen im Laufe des Insolvenzverfahrens bis zur Aufhebung. Die können letzlich als Vermögen wieder der Insolvenzmasse zufallen.

Kleinere Rücklagen für zu erwartende Kosten (z.B. Rückstellungen für zu erwartende Steuerforderungen) sind sicherlich auch unproblematisch und nicht als Vermögen zu werten. Sofern das Geschäft aber besser läuft als geplant und größere Erträge erwirtschaftet werden wäre ich vorsichtig.
Gespeichert
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #15 am: 07. Juli 2011, 17:49:25 »

Ich habe heute früh nochmals per Email nachgefragt, in welcher Form denn das Fahrtenbuch gewünscht sei, oder ob man nicht einfach sagen kann, dass man sich auf 15-20 Euro Pauschale einigt.

Es kam die Antwort: ok, machen wir eine Pauschale über 20 Euro.

Sehr grosse Gewinne erwarte ich nicht.

Man sagte mir halt, dass es gut wäre, wenn ich wenigstens mal ab und an 50 Euro überweisen könnte.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #16 am: 08. Juli 2011, 13:30:46 »

Man sagte mir halt, dass es gut wäre, wenn ich wenigstens mal ab und an 50 Euro überweisen könnte.

Sagen wir mal so, wenn die Verfahrenskosten gestundet werden hast Du eine Erwerbsobliegenheit und mußt Dich dann entweder um einen angemessenen Job bemühen oder bei Ausübung der Selbständigkeit Ausgleichszahlungen zu leisten. So rum wird dann wieder ein Schuh draus, der IV will natürlich letzlich sehen, dass Du was Angemessenes zu der Insolvenz beiträgst. Ein Rechtsanspruch hat er darauf nicht aber das Insolvenzgericht könnte ggf. die Stundung der Verfahrenskosten auf Hinweis des IV/TH aufheben, wenn man der Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt.

Wenn man erkennt, dass man aus der Selbständigkeit nicht genug erwirtschaftet um entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten, muss man sich ggf. auch um eine abhängige Beschäftigung bemühen. Idealerweise sollte man diese Bemühungen dokumentieren.
« Letzte Änderung: 08. Juli 2011, 13:32:48 von tomwr »
Gespeichert
 

Pinguin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Fahrtenbuch für öffentliche Verkehrsmittel?
« Antwort #17 am: 08. Juli 2011, 18:15:54 »

Das mit der Bemühung um Arbeit ist klar, aber das kommt in meinem Fall nicht wirklich in Frage, da ich nicht gesund bin und dies auch nachweisen kann und mich wohl keiner einstellt, bzw. ich dann vielleicht die Probezeit nicht überstehe.

Ferner würde ich, obwohl ich zwar viel kann und viel Erfahrung habe, aber kein Diplom oder abgeschlossene Ausbildung, wenn überhaupt, nur einen Job mit geringer Entlohnung bekommen, wo dann auch keiner was bekommen würde.

Der TH hat selbst schon gesagt, dass es wenig Sinn macht, mich suchen zu lassen, oder zum Amt zu schicken.

Dann bekäme ich ALG2 und könnte nie irgendetwas zahlen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz