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Autor Thema: Neuschulden im InsoVerfahren - Zwangvollstreckung?!  (Gelesen 1578 mal)

PleiteCGN

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Neuschulden im InsoVerfahren - Zwangvollstreckung?!
« am: 15. August 2012, 18:06:31 »

Hallo Wissende,

angenommen jemand ist noch im Verbraucherinsolvenzverfahren. Schlussverteilung ist in wenigen Wochen angekündigt.
Aufgrund eines Gerichtsverfahrens im Sorgerecht mit verweigerter VKH (da das Gericht keine Aufsicht auf Erfolg sah) hat der Insolvente neue Schulden in Form von Anwaltskosten des gegnerischen Anwaltes.
Der gegnerische Anwalt hat daraufhin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angekündigt und erklärt, durch die Neuschulden könnte die RBS versagt werden.
Der Insolvente wird vom Arbeitslohn seitens des TH nicht gepfändet, da er einen Unterhaltsberechtigten hat und er knapp unterhalb des pfändbaren Einkommens liegt, er hat überdies ein P-Konto.

Ist die Zwangsvollstreckung rechtens?
Wenn ja, hat sie Aussicht auf Erfolg?
Kann wirklich die RBS versagt werden, weil ein Vater um das Wohl seines Sohnes kämpft?!

 :Oh_no:

Grüße

PleiteCGN



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Der_Alte

  • Gast
Re: Neuschulden im InsoVerfahren - Zwangvollstreckung?!
« Antwort #1 am: 15. August 2012, 18:25:54 »

Die Neuschulden haben mit der RSB nichts, aber auch gar nichts zu tun. Sie werden weder von eine Restschuldbefreiung erfasst noch haben sie Einfluss auf die Erteilung einer RSB.
Während des Insolvenzverfahrens incl. WVP kann in das Arbeitseinkommen nur unter bestimmten Umständen gepfändet werden, diese sehe ich in Ihrem Fall nicht vorliegen. Damit kann der Anwalt meines Erachtens erst nach dem Ende der Abtretung in das Arbeitseinkommen vollstrecken.
Vollstreckungen zB. in eine Steuererstattung oder ähnlich wären während der WVP allerdings möglich.
 
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