"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse  (Gelesen 1950 mal)

landratte29

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse
« am: 03. Dezember 2009, 13:57:36 »

Hallo zusammen,

wir haben gerade Post vom Insolvenzverwalter meiner besseren Hälfte bekommen.

Kann mir jemand erklären, was Folgendes bedeutet:

"Zur Vermeidung von Massenverbindlichkeiten gebe ich hiermit die in Ihrem Eigentum stehnde Immobilien wie folg aus der Insolvenzmasse frei (...)

Sie erhalten damit die Verfügungsgewalt über den Grundbesitz zurück. Dieser Unterliegt nicht mehr der Beschlagnahmung durch den Treuhänder. Verpflichtungen und Lasten müssen insoweit wieder von Ihnen als Eigentümer getrage werden."

Heißt dass, der Kredit muss wieder abgetragen werden? Muss jetzt wegen Leistungsunfähigkeit erneut eine PI angestrebt werden?

Danke für euere Hilfe

Petra
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse
« Antwort #1 am: 03. Dezember 2009, 17:41:03 »

Den Kredit nicht, aber alle mit dem Grdstk zusammenhängenden Kosten wie GrSt, Müll, Strom, Abwasser etc.
Gespeichert
 

landratte29

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Eigentumfreigabe aus der Insolvensmasse
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2009, 09:20:10 »

Hallo Insokalle,

ich danke dir, für die Auskunft.

Gruß
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz