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Autor Thema: Insolvent,PKV über meine Mutter abgeschlossen,Restforderung  (Gelesen 2932 mal)

naddel

  • Gast
Insolvent,PKV über meine Mutter abgeschlossen,Restforderung
« am: 04. Dezember 2006, 08:47:24 »

hallo,
habe ein großes Problem. Bin Privat Insolvent schon seit einiger Zeit,daraufhin habe ich auch lange kein Konto eröffnen können und mußte leider meine PKV über meine Mutter abschließen,die in dem fall Hauptversicherungsnehmer ist.
Leider habe ich meine Selbständigkeit aufgeben müßen und wurde kurzfristig zum ALG2 Fall.Ich versäumte das ich dies der Versicherung eigentlich nur mitteilen mußte.Die stellten mir die kompletten Beiträge bis zum Ende des Jahres in Rechnung bzw. meiner Mutter.
Leider haben die jetzt den Gerichtsvollzieher dort vorbei geschickt.Da meine Eltern 2 Häuser besitzen aber wenig Einkommen haben,habe ich Angst das die jetzt meinen Eltern weg. der ungerechtfertigten Summe,pfänden.Wie kann ich das verhindern. Die musten schon genug für mich Bluten.
Können die an die Häuser drann?
Gespeichert
 

ThoFa

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Insolvent,PKV über meine Mutter abgeschlossen,Restforderung
« Antwort #1 am: 04. Dezember 2006, 11:32:24 »

Hallo,

der Betrag ist nicht ungerechtfertigt, sondern Sie haben die Sache ganz einfach schleifen lassen.
Versuchen Sie das gespräch mit der Versicherung zu führen. Wie hoch ist denn der Betrag ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

naddel

  • Gast
Insolvent,PKV über meine Mutter abgeschlossen,Restforderung
« Antwort #2 am: 04. Dezember 2006, 14:33:10 »

Hallo,

ich hatte erst ganz normal gekündigt, bis mir ein schlauer Kopf gesteck hat,dass ich so gar keinen Anspruch mehr hätte und so daraus komme. Sie wollen ca. 3000,00€ von meiner Mutter.
Gespeichert
 

paps

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Insolvent,PKV über meine Mutter abgeschlossen,Restforderung
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2006, 17:55:11 »

Wann haben Sie die Verträge gekündigt?
Nach §13(3) MB/KK (Musterbedingungen) kann der Vertrag bei Eintritt der Versicherungspflicht gekündigt werden. Diese Kündigung wird zum Zeitpunkt des Eintritts wirksam, sofern Sie nicht später als 2 Monate angezeigt wird.

Danach entscheiden die Tarifbedingungen. In den meisten Bedingungen ist dann der Monatsletzte des Eingangs der Kündigung auch das Ende der PKV.
Also hier nochmal unter den Bedingungen nachsehen.

Wann haben Sie denn erfahren, dass Sie versicherungspflichtig werden? Auch dies kann bei verspäteter Kenntnis und damit rückwirkender Versicherungspflicht die 2-Monatsfrist verlängern.
(Möglicherweise mußte die Arge ja noch prüfen ob Sie nicht doch unter die Wahlmöglichkeit zur PKV fallen ?)[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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naddel

  • Gast
Insolvent,PKV über meine Mutter abgeschlossen,Restforderung
« Antwort #4 am: 11. Dezember 2006, 08:38:05 »

Hallo

danke erst mal für die Antworten.Ich bin davon überzeugt das ich erst nach den 2 Monaten erst angezeigt habe ´das ich Versicherungspflichtig geworden bin.
Morgen kommt der Gerichtsvollzieher.Geben wir Ihm die erste Rate dann erkennen wir die Forderung an.Lohnt es sich einen Anwalt ein zu schalten?

Naddel
Gespeichert
 
 

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