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Autor Thema: Forderung aus unerlaubter Handlung  (Gelesen 4798 mal)

rookie

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Forderung aus unerlaubter Handlung
« am: 04. Juli 2009, 08:43:13 »

Heute bekam ich ein Brief vom Gericht in dem mir mitgeteilt wurde, das ein Gläubiger über ein Inkassobüro eine Forderung als unerlaubt, gleichzeitig zur Tabelle angemeldet und die Versagung der RSB beantragt hat.

Es geht um einen Kreditkartenvertrag aus Mitte 2007......ich hätte angeblich wissen müssen das ich zahlungsunfähig werde...... wie zum Teufel soll ich das denn vorausahnen ?

Deswegen ist angeblich die Forderung aus unerlaubter Handlung entstanden..... :mad2:


Meine Verbindlichkeiten hab ich bis zum Schluss immer brav bezahlt...




« Letzte Änderung: 06. Juli 2009, 17:11:26 von rookie »
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foxtra

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #1 am: 04. Juli 2009, 09:25:41 »

Einfach Einspruch einlegen....
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paps

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #2 am: 04. Juli 2009, 13:04:37 »

unbedingt in der Frist widersprechen.
Dann bleibt dem Kartenbetreiber ja immer noch der Zivilrechtliche Weg.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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makro

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #3 am: 04. Juli 2009, 19:36:53 »

Eine Zwischenfrage: innerhalb welcher Fristen kann ein Gläubiger denn sowas machen? Einfach mal so zwischendurch? Ich meine, meine Inso wurde im Dez. 08 eröffnet, Prüfungstermin im Februar, kann da jetzt mal eben so ein Gläubiger ankommen?
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paps

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #4 am: 04. Juli 2009, 23:31:04 »

nein.
Bei der Anmeldung seiner Forderung muß er die Höhe, den Grund und die Art der Forderung anmelden.
Im Prüftermin haben Sie die Möglichkeit der Anmeldung als vbuH zu wiedersprechen  § 174-176 InsO.

Nachtrag:
Im schriftlichen Verfahren werden Sie über die entspr. Anmeldung informiert und haben unter Fristsetzung die Möglichkeit  zu widersprechen.
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makro

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #5 am: 05. Juli 2009, 10:38:47 »

Danke Paps!

mmh, dann könnte das ja noch kommen. Die Santander Bank (ehemals Comfortcard - RBS) hat ja ihre Forderung noch nicht angemeldet sondern versucht diese ja seit Anfang Juni über Realinkasso einzutreiben. An die Schufa haben sie schon gemeldet das der Betrag fällig gestellt ist. Wenn die jetzt merken das Inkasso doch nix nützt, werden die wahrscheinlich zur Tabelle nachmelden (geht das jetzt noch? wurden korrekt über INSO informiert, Termin für Anmedlung war im Februar). Ich vermute ganz stark mit Realinkasso versuchen die ne Gläubigerbevorzugung zu konstruieren, denn die Insolvenz sollte denen klar sein.

Bin ja mal gespannt, hab die Karte zuletzt im Jahre 2006 benutzt und seitdem jeden Monat ganz artig mit 50,- EUR die 1700,- EUR abbezahlt. Aufgrund der Zinsen wurden nur knapp 30,- EUR getilgt. Alles in allem eine Sache die ich nie wieder machen würde. Man lernt!

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rookie

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #6 am: 05. Juli 2009, 11:55:01 »

@ makro

ich hab von denen seitdem ich nichts mehr bezahle nie was gehört.Weder MB noch sonst irgendwas. Jetzt kommt der Schrieb vonnem Inkasso  mit der Forderung. Ham über meinen TH geschrieben.Der hats ans Gericht weitergeleitet.
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makro

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #7 am: 05. Juli 2009, 12:41:24 »

also bei dir auch Comfort Card (RBS bzw. Santander)?
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Florentino_Perez

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #8 am: 05. Juli 2009, 13:04:12 »

also bei dir auch Comfort Card (RBS bzw. Santander)?

gut zu wissen, bei mir auch Santander (früher Royal Bank of Scottland), aber 39 € im Monat und der Betrag sind 1.200 €. Bisher haben sie noch keine Mätzchen gemacht.

dafür Credit Reform: mit dem letzten Brief haben sie aus 125 € plötzlich 294 € gemacht und drohen mich zu verklagen.  :Oh_no:
ich habe denen einen Brief geschickt mit der Kopie des Schreibens vom Gericht, daß meine Kosten gestunden werden und geschrieben, daß meine Inso nächste Woche eröffnet wird und daß sie auf dem Gläubigerverzeichnis stehen.
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rookie

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #9 am: 05. Juli 2009, 13:10:02 »

@ makro

Nee....kein Santander

« Letzte Änderung: 06. Juli 2009, 15:32:12 von rookie »
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paps

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #10 am: 05. Juli 2009, 21:35:03 »

IX ZB 8/05 vom 22.03.2007,

Eine nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldete Forderung nimmt an der Schlussverteilung nicht mehr teil.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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rookie

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #11 am: 06. Juli 2009, 13:24:38 »

Aus welcher unerlaubten Handlung expizit ging nicht hervor....denke die versuchen mir nen §263 STGB ( hier Eingehungsbetrug ) reinzuwürgen, was vollkommener Schwachsinn ist....

Sollens mit ner Festestellungsklage erstmal nachweisen.


Habe damit schon 3x Bekanntschaft gemacht....ist so der letzte Versuch der Gläubiger die Inso zu stören und somit Gang und Gäbe die Schuldner anzuzeigen....was in diesem Fall ja noch nicht mal  geschehen ist.....

Die wussten von der beantragten Inso...sind ja von meinem RA angeschrieben worden seinerzeit.
Es kam seit Zahlungseinstellung nie eine Mahnung, keine Rechnung, kein Mahnbescheid.....bis auf den Schrieb vom Inkasso absolut nichts.....Die Forderung ist bis Heute auch  nicht tituliert.

Gibt es da irgendwelche Fallstricke die ich in einem Widerspruch beachten muss damit nichts nach "hinten" losgeht?

Muss ich den Widerspruch evtl.  begründen ?



« Letzte Änderung: 06. Juli 2009, 16:57:47 von rookie »
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dobberstein

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #12 am: 06. Juli 2009, 16:56:35 »

Nein - Du musst den Widerspruch nicht begründen.
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pd
 

rookie

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #13 am: 06. Juli 2009, 17:01:54 »

Danke Dobi....

Der ursprüngliche Gläubiger hat die Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft der jetzt Stress mach mit der Betrugsabsicht.

Hab mich schon gewundert. Kannte den Verein ja nicht bis die Tage.
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makro

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #14 am: 06. Juli 2009, 17:06:00 »


Der ursprüngliche Gläubiger hat die Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft der jetzt Stress mach mit der Betrugsabsicht.

welches Inkasso ist es?
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rookie

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #15 am: 06. Juli 2009, 17:10:44 »

Hanseatische Inkasso Treuhand....
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rookie

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #16 am: 06. Juli 2009, 17:13:09 »

Es lag dem Anschreiben auch keine Kopie der Vollmacht bzw. Abtretung des Gläubigers dabei.....wird nachgereicht ham die meinem TH geschrieben.....na wers glaubt.....

Hab mich mal über die Brüder im Net schlau gemacht....da haben ein Problem mit der Vorlage der Vollmachten und Abtretungen bei den Schuldnern.....öminös ominös......
« Letzte Änderung: 06. Juli 2009, 17:20:47 von rookie »
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makro

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #17 am: 06. Juli 2009, 17:19:57 »

Ich würde abwarten bzw. widersprechen, mehr kannst du doch sowieso nicht tun. Na mal schauen ob die Real-Inkasso (auch Hamburg) bei mir ähnlich auftritt. Ich drück dir die Daumen.
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rookie

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung
« Antwort #18 am: 06. Juli 2009, 17:22:38 »

Ich glaub die zwei sind die Gleichen....

Ja klar....Widerspruch sowieso.....

HIT treibt hauptsächlich Ihr Unwesen bei Kaufhausschuldnern
« Letzte Änderung: 07. Juli 2009, 18:11:48 von rookie »
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