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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung  (Gelesen 3458 mal)

beate202

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Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« am: 10. Juni 2009, 17:53:40 »

 :rougi:

Hallo Foum Member bin neu hier und habe zur meiner Frage nichts gefunden.

Also habe in 10Tagen den Termin beim Treuhändler--Habe etwas Angst davor.

Meine frage ist habe einen Smart Finanziert  (1 Jahr her) und der restbetrag beläuft sich auf ca 8000 Euro.

Im Insolvenzantrg wurde eingetragen das ich das Auto zur Arbeit brauche.

Habe sehr viel gehört vom freikaufen aus der Insolvenz oder der gleichen.

Wie kann man einen treuhändler mit guten Argumenten überzeugen das man das Auto behalten möchte.

Die Monatliche Rate beträgt 99 Euro.

Hoffe auf  :thumbup: antworten :?
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rookie

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #1 am: 10. Juni 2009, 18:12:19 »

Hi,

Angst brauchst Du vor Dem oder Der nicht haben.....

Mit dem Auto weiss ich nicht recht....hat Dir die Bank den Vertrag nichtschon längst  gekündigt ?

Ist es finanziert oder geleast ?
99€ hört sich so nach Tschibo-Lesing an ( im Ernst )

Wenn Du ein Auto dringend für die Arbeit benötigst ist es sowieso nicht pfändbar....aber in Deinem Fall gehört es ja nicht Dir sondern der kreditgebenden Bank

Hast Du mal deinen Schuldenberater diesbezüglich gefragt ?


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beate202

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #2 am: 10. Juni 2009, 18:17:27 »

Also habe es mit meiner Anwältin geklärt das ich den Smart weiter abzahle.

Bis jetzt zahle ich diese Raten noch ab.

Die Mercedes Bank hat noch nichts bis jetzt gekündigt-wissen aber von der drohenden insolvenz.

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wiwo

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #3 am: 10. Juni 2009, 18:20:52 »


Wenn Du ein Auto dringend für die Arbeit benötigst ist es sowieso nicht pfändbar....



Hi rookie,

wo hast Du denn diese Weisheit her? Gib mir bitte mal 'nen Link dazu - wäre Dir sehr dankbar!

Gruß
wiwo
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Gruß
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rookie

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #4 am: 10. Juni 2009, 18:25:26 »

Ich verbreite keine Weisheiten sondern ist u.a. auch der O-Ton von meinem TH......811 Abs.5 ZPO..... :wink:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html
« Letzte Änderung: 10. Juni 2009, 18:34:59 von rookie »
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wiwo

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #5 am: 10. Juni 2009, 18:54:12 »

Hallo rookie,

ich wollte mit meiner Antwort lediglich dazu beitragen dass Leute hier nicht glauben, dass jedes Auto, welches sie zur Wahrnehmung ihrer Berufstätigkeit nutzen, vor eine Pfändung sicher ist. Dem ist nämlich absolut nicht so, vor allem dann nicht, wenn solche Fahrzeuge noch einen gewissen Wert besitzen. Dazu gehören dann nicht unbedingt neuwertige Fahrzeuge sondern u.U. auch Young- oder Oldtimer, die 20 oder mehr Jahre auf dem Buckel haben können und von ihren Besitzern meist über viele Jahre gehegt und gepflegt wurden. Zudem gibt es zur Eingangsfrage hier in den Foren schon einige Threats, die bei etwas mehr Rechercheaufwand für jeden auffindbar sind und somit Diskussionen wie unsere hier unnötig machen. Nichts für ungut und

Gruß
wiwo
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rookie

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #6 am: 10. Juni 2009, 19:09:24 »

Kein Thema..habs ja auch nicht so gemeint  :wink:

Das Thema Auto ist immer daselbe--------
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paps

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #7 am: 11. Juni 2009, 18:09:08 »

Noch 8.000,- offen ?

Dann wird die Bank ihre Sicherheiten verwerten müssen und den Kredit fällig stellen.

Ein Weiterzahlen der Raten wäre auch die klassissche GL-Bevorzugung.

Anders bei Leasing, das könnte fortgeführt werden, wenn die Bank trotz Inso einverstanden ist.
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beate202

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #8 am: 11. Juni 2009, 19:53:08 »

Ja es sind noch 8000 Euro offen .

Die Bank weiß seit Februar bescheid das ich in die Insolvenz gehe.

Bis jetzt habe ich ja die Bank mit denM onatlichen Raten bedient.

Wird der treuhändler es mir beim ersten Termin schon sagen??? was mit dem Smart passiert?? :cry:
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paps

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #9 am: 11. Juni 2009, 23:27:35 »

Sie sollten jetzt keine Raten mehr zahlen, wenn es eine Finanzierung ist.  :achtung: :achtung: :achtung:
Ja der Th wird ihnen mitteilen, dass die Bank verwerten muß, wenn Sie ihn darauf ansprechen.
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beate202

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #10 am: 12. Juni 2009, 13:35:14 »

Ja es ist eine Finanzierung.

Habe heute selber mit der Bank gesprochen ,Sie lassen mir die möglichkeit das Auto zu überschreiben

das  kostet 250 Euro.


z.b. Freund Vater oder........ :?
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paps

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #11 am: 12. Juni 2009, 18:32:14 »

Das ist jetzt nicht mehr möglich, da das Verfahren bereits eröffnet ist.
Sie dürfen über Ihr Vermögen, trotz der Sicherheiten der Bank, nicht mehr bestimmen.

Klären Sie das bitte unbedingt vorab mit dem TH.

Und vorerst keine Rate mehr an die Bank.
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beate202

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #12 am: 12. Juni 2009, 22:31:35 »

tja habe ja den Termin am 23.06  und die raten werden erst zum 1 des Monates abgebucht.......

Ich habe doch nur das gemacht was mir dei Anwältin gesagt hat.....


Kann man den ein Auto aus der insolvenz (vom Treuhändler ) rauskaufen?????????
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paps

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Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #13 am: 12. Juni 2009, 23:19:48 »

Sie können das Auto nicht rauskaufen, da der Gläubiger sein Sicherungsrecht ziehen muß um die Restforderung anzumelden.
Einzige Möglichkeit wäre ein Verzicht des GL auf die Forderung.

Dann müßte der Zeitwert festgestellt werden und dann könnte man über einen Freikauf oder Unpfändbarkeit nachdenken.

Schönen Gruß an die Anwältin. Sie hat Sch... erzählt.
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Insokalle

Re: Autofinanzierung und Inslovenzeröffnung
« Antwort #14 am: 13. Juni 2009, 11:18:44 »

Wenn das Fahrzeug zur Sicherung des Kaufpreises an die Bank übereignet wurde, spricht m.E. im Verbraucherinsolvenzverfahren nichts dagegen, dass ein Bekannter oder Verwandter der Bank ein Angebot für den Wagen macht.
Wenn die Bank mit dem Gebot einverstanden sind, steht einem Verkauf nichts im Wege. Die Bank zieht den Kaufpreis von der Forderung ab und der Rest ist dann die Insolvenzforderung in der Tabelle. Sie muss nicht auf ihren Anspruch verzichten.

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