In Abhängigkeit Ihrer Position in der UG gilT.
Sind Sie angestellter. nicht mehrheitlicher Geschäftsführer bleibt alles wie gehabt.
Ich bin zunächst Alleininhaber, einziger Gesellschafter und Geschäftsführer.
Möchte aber sobald wie möglich Kommanditisten mit onboard nehmen.
Anders, wenn Sie als selbständiger im Rahmen Ihrer Tägigkeit einzustufen sind.
Ich bin seit ewigen Zeiten selbständig und habe ein Gewerbe angemeldet. Die UG-Gründung ist geplant.
Wenn Sie vor der Eröffnung ein Gewerbe beginnen, müßte dieses nach §35 InsO freigegeben werden.
Und genau das verstehe ich nicht. Was bedeutet das, "freigeben"?
Nebenbemerkung: Die UG hat keinerlei Schulden und es handelt sich um eine Existenzgründung.
Erfolgt dies nicht, wird der IV als Ihr Vermögensverwalter auch die Finanzen aus der selbständigen Tätigkeit verwalten müssen.
Kann er gerne, aber die Finanzen der UG? Ich würde doch sagen, die gehen ihn nichts an.
Die Situation ist doch so klar wie Kloßbrühe:
Ich bin seit Jahren faktisch insolvent und muss nur noch den Insolvenzantrag stellen.
Das wird dann eben für alle Seiten eine Null-Insolvenz.
Wir können es auch so belassen wie bisher:
Ich hab immer mal wieder AD-Jobs, aber nur so viel, dass ich mich gerade erhalten kann, alle paar Jahre werde ich vorgeladen zur Abgabe der Meineidesstattlichen Versicherung, und wies der Zufall so will, hab ich zu diesen Zeiten halt gerade niemals einen Job, sondern beziehe Hartz IV.
Bis jetzt habe ich auch noch keinen GV erlebt, der Lust hatte, mich auf den Kundenbesuchen zu begleiten und aufzupassen, ob ich mittags um 14 Uhr aufhöre oder noch Termine um 20 Uhr habe.
So, und jetzt komme ich mit meiner Geschäftsidee. Kann gutgehen, muss aber nicht.
Vor allem kann mich keiner zwingen, kreative Geschäftsideen zu entwickeln.
Wenn sie gut geht, verzichte ich auf die Restschuldbefreiung.Das einzige, was ich dafür möchte, ist freie Hand.
Wenn ich so arbeiten könnte, mit einem, der aufpasst und mir Anweisungen gibt, dann wäre ich schon lange Angestllter.
Ich schreibe das so ausführlich, damit du meine Verhandlungsposition gegenüber Gericht und IV kennst.
Das ist doch ein Angebot, zu dem man einfach nicht nein sagen kann?
Am liebsten wäre mir, ich würde das dem IV und dem Gericht so knallhart auf den Tisch legen wie hier; ich frage mich aber, ob das taktisch unbedingt geschickt wäre oder wie ich am besten vorgehe, dass die von sich aus auf die Idee kommen, wie die Verhältnisse sind, ohne dass ich zu direkt werden muss.
Gruß + danke für deine Antworten!
Leopold Bloom
PS: Wie schafft man die Smileys in den Tekt? Mit drag&drop bekomme ich nur die Charakteristik des Smileys, nicht jedoch den Smiley selber. Leo