"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Insolvenzverfahren eröffnet, Konto gsperrt, Lastschriften zurückgebucht  (Gelesen 3768 mal)

euch61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19

 :wink:Hallo, bin ganz neu hier und brauche Rat

1.  Am 30. 11.  wurden für meine Ehefrau und mich die Privatinsolvenzverfahren eröffnet (getrennt)
2.  Heute hat der TH das Konto meiner Frau sperren lassen und alle Lastschriften der letzten 6 Wochen zurückbuchen lassen
3.  Wie sollen wir jetzt Strom, KFZ-Versichung usw.  für die letzten 2 Monate bezahlen, was passiert wenn wir jetzt z. B.  einen KFZ-Unfall haben, oder der Strom gesperrt wird ???



Gespeichert
 

fluppe

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7

Hallo,

ich kann dir nur sagen wie das bei mir war.

Mein Konto wurde bei der Eröffnung Automatisch vom Gericht gesperrt und alle Buchungen gingen zurück.

Ich hab dann mit meinen TH Telefoniert und musste ihm die Konotauszüge der letzten 3 monate Faxen.  Danach hat er das Konto wieder freigegeben.

Das hat alles einen Tag gedauert.

Bist du sicher das der TH das Konto gesperrt hat? Sonst würd ich da einfach mal anrufen.  Deine Frau muss ja sicher eh zu nem Gespräch dahin.


LG
Sandra
Gespeichert
 

euch61

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19

Das Konto wurde nicht nur gesperrt sondern auch gleich seitens der Sparkasse aufgelöst (war übrigens ein Guthabenkonto).
Der TH beruft sich auf ein BGH Urteil welches ihn verplichten würde die Rückbuchungen zu veranlassen.

Meine Frage ist, ob er nun aus dem nichtpfändbaren Einkommen durch die Rückbuchung von Strom, Versicherungen, Lebensmittelrechnungen usw.  Insolvenzmasse macht ??

Sicherlich werde ich nun einige Rechnungen doppelt bezahlen müssen , z. B . KFZ-Versicherung oder Strom.
Desweiteren verlängert sich nun die Gläubigerliste, teilweise wegen geringer zweistelliger Beträge.

Darf der TH das ???
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514

Hallo Euch61,

ja, der TH darf das. Und er darf auch rückwirkend.
Dass er allerdings dazu verpflichtet ist glaube ich nicht, da es nicht jedem passiert der in der Insolvenz ist.
Mir z.B. ist dies erspart geblieben und ich kenne auch viele die das nicht durchmachen mussten.
Habe aber auch schon oft gelesen, dass es eben vorkommt.

BGH v. 04.11.2004, IX ZR 22/03   - googel mal nach dem Urteil, da kannst Du einiges nachlesen.

Bliebe jetzt zu klären, ob Du all die dadurch entstandenen Forderungen noch zur Tabelle melden kannst - sprich dass Du sie eben nicht doppelt bezahlen musst.

Bei Strom beispielsweise ist es ohnehin oft so, dass der Anbieter eine Abgrenzung vornimmt und eine neue Kundennummer zuweist die NACH Insolvenzeröffnung gilt und er das "alte" Kundenkonto auflöst und ggf. bestehende Forderungen anmeldet.
So war es bei meinem Stromanbieter bei dem ich noch eine Verbindlichkeit hatte.
Nach Insolvenzeröffnung stand ich dann mit neuer Kundennummer wieder auf Null und zahle mtl. die Beiträge.

Bei Kfz.Versicherung weiss ich nicht wie es aussieht, weil es hierbei auch um bestehenden Schutz geht.

An Deiner Stelle würde ich den TH fragen und ggf. Strom, Lebensmittel usw. zur Tabelle melden.
Die Versicherungen sind ein anderes Thema, hier kenne ich mich nicht aus.

lg
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Es wird wirklich Zeit, dass dieser Unsitte ein Riegel vorgeschoben wird.

Da es nur Lastschriften betrifft, die vor Eröffnung waren, sind alle nun neu entstandenen Forderungen Insolvenzforderungen.

Kündigungsmöglichkeiten der KFZ-Versicherung gibt es dadurch nicht.
Jedoch befürchte ich, dass dass nicht alle Sachbearbeiter wissen.

In übrigen bezieht sich das Urteil auf ein RI-Verfahren.
Es gibt jedoch auch ein Urteil vom AG Hamburg, indem eine Gleichsetzung auf das VI-Verfahren bestätigt wird. 
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2007, 23:48:58 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

hopeless72

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7

Da habe ich ja mächtig Glück gehabt mit meiner TH.  Sie hat ohne weiteres meine Kontos wieder freigegeben.  Ohne das ich ihr irgendwelche Kontoauszüge zeigen musste. Lastschriften hat sie auch nicht zurückgebucht.  Sie möchte nur in den ersten 3 Monaten einen Nachweis darüber, dass ich die Miete pünktlich zahle. . .

Aber in der Tat zeigt die Sparkasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinerlei Interesse mehr an dem Kunden und kündigt das Konto, auch wenn es sich nur um ein Guthabenkonto handelt. . .  Sie lassen auch durchklingeln das sie auch nie mehr Interesse haben werden. . . Aus diesem Grund haben sie mir - obwohl angeblich die Freigabe durch den TH noch nicht vorlag - mein Konto aufgelöst und mir darauf befindliches Guthaben ausgezahlt!

Mich persönlich hat das ja nicht so gestört  seit auf dem Konto Pfändungen waren wurde  man eh wie der letzte Abschaum am Schalter behandelt . . . .
Desweiteren gibt es etliche andere Banken die immer recht freundlich sind.  In meinem Fall ist das die DB mit der ich rundum zufrieden bin.  :thumbup:
Gespeichert
Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten.
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz