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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Entscheidungshilfe gesucht- Inso  (Gelesen 4494 mal)

kleinlivia

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Entscheidungshilfe gesucht- Inso
« am: 06. April 2006, 22:36:00 »

Ich hab viel in eurem Forum \"geblättert\" und auch auch schon selbst, leider anonym und bis jetzt auch ohne Antwort meine Situation geschildert.

Aber nochmal kurz: Mutti von zwi Kindern, noch Erziehungsurlaub und ca 25.000 Euro Schulden. Darunter Auch einen Kredit bei der Mutter meines Ex, wofür ich noch bis 2010 mtl 100 Euro zahlen darf.

Auch kleinere Schulden hab ich schon bezahlt, bin aber durch Enden des Erziehungsgeldes demnächst Zahlungsunfähig.

Schuldnerberatung, bereits ein Jahr Kontakt, riet mir jetzt zur privaten Insolvenz, wovon sie mir vor einem Jahr aber noch abriet, warum auch immer, versteh ich bis jetzt nicht!

Wenn ich wirklich 990 Euro Selbsbehalt jeden Moat habe,muss ich davon Miete Strom, Telefon, usw. bezahlen? dann blieben ja gerade mal noch 300 Euro zum Leben und das mit zwei Kindern wovon eins dieses Jahr in die Schule kommt.
Was darf der Treuhänder und was nicht? Welche Rechte habe ich dann noch? Muß ich auch beim Selbsbehalt für jede Ausgabe das Einverständnis des Treuhänders einholen.

Ich würde ja gern meine Schulden ehrlich abbezahlen, bin ja auch selbst schuld, dass es soweit gekommen ist, geht aber ja leider nicht, wegen Hartz IV. Und nicht mal das AA bzw die ARGE sieht Chancen für mich auf dem Arbeitsmarkt.

Bitte bitte gebt mir ganz viele nützliche Tipps, teilt mir eure Erfahrungen mit und helft mir die richtige Entscheidung zu treffen, damit meine kleine Familie nicht drunter leiden muss.

P.S. Bin wirklich verzweifelt und will raus aus der Misere
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ThoFa

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Entscheidungshilfe gesucht- Inso
« Antwort #1 am: 07. April 2006, 18:30:00 »

Hallo,

zunächst mal darf ich um etwas Geduld bitten, wenn eine Antwort nicht innerhalb von Stunden kommt. Zwischendurch muss man sich auch seine Brötchen verdienen. Daher habe ich Ihren ersten Beitrag gelöscht, der mit diesem hier fast identisch ist.

Sie sind zwei Kindern unterhaltspflichtig damit liegt Ihr Mindestbehalt bei 1.569,99 €.
Was Sie mit Ihren pfändungsfreien Betrag machen bleibt Ihnen überlassen, Sie dürfen nur keinen Gläubiger des Insolvenzverfahrens bezahlen.

Sie sollten sich nochmals ausführlich bei der Schuldnerberatung beraten lassem, es sprengt den Rahmen eines Forums, die ganze Insolvenzordnung zu erklären.

Letztendlich meine ich aber auch, dass die Insolvenz Ihre beste Möglichkeit ist, denn den Betrag werden Sie nicht abzahlen können. Somit sind Sie in sechs-sieben Jahren schuldenfrei und können neu starten.

MfG

ThoFa
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kleinlivia

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Entscheidungshilfe gesucht- Inso
« Antwort #2 am: 10. April 2006, 11:53:00 »

Danke ThoFa,

werd mich mit Schuldnerberatung in Verbindung setzen
Aber kannst du mir vielleicht noch verraten, ob es auch möglivh ist, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erziehlen, wenn ich immer nur einem den Vorschlag zum vergleich mache und diesen dann in Raten abbezahle?
Wäre mir persönlich lieber als Inso, auch wenn ich knapp 1600 Euro behalten darf. Und was passiert mit Kindergeld und Unterhalt, muss ich das abtreten, oder bleibt das zusäzlich?
Das klingt zwar vielleicht so,als würde ich die Inso nur machen, wenn ich soviel Geld behalten darf, aber ne ne, soviel verdient man ja im Osten nicht einmal, zumindest nicht in meinem erlernten Beruf.
freu mich über Antwort
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ThoFa

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Entscheidungshilfe gesucht- Inso
« Antwort #3 am: 10. April 2006, 21:14:00 »

Hallo,

die anderen Gläubiger werden nicht warten bis sie an der Reihe sind. Ein außergerichtlicher Vergleich funktioniert immer nur mit allen Gläubigern.
Zudem dürfen Sie von Hartz IV keine Schulden tilgen und ich bezweifele auch, dass dies überhaupt funktioniert.

MfG

ThoFa
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kleinlivia

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Entscheidungshilfe gesucht- Inso
« Antwort #4 am: 11. April 2006, 17:20:00 »

Im Moment geht es noch, da ich ja noch erziehungsgeld, Kindergeld und Unterhalt habe. Aber ab November hab ich das erziehungsgeld nicht mehr und dann ist wahrscheinlich Schluß mit abbezahlen.
Hab heut mit der Oma meiner zwei Kinder telefoniert und ihr gesagt, dass ich eventuell in Inso gehe. Fand sie gar nicht toll, denn wenn ich den Privatkredit wirklich mit reinnehmen muss, lass ich sie \"im Regen\" stehen, da sie ja noch zwei Jahre abbezahlen muss. Und den Kredit hat sie ja nicht für sich, sondern für ihren Sohn und mich aufgenommen. Gibt es die Möglichkeit, dass ich diesen bei der Inso außen vor lass und die anderen Gläubiger nichts davon erfahren?
danke für Antwort
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Sanierer

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Entscheidungshilfe gesucht- Inso
« Antwort #5 am: 12. April 2006, 13:09:00 »

Das heisst Ihre Schwiegermutter hat für den Kredit gebürgt oder sie hat den Kredit unter eigenem Namen aufgenommen?

Ich nehme einmal an gebürgt. Wenn Sie Insolvenz anmelden, dann wird sich die Bank an Ihre Schwiegermutter wenden.
Übrigens wie wollen Sie im Ernst in so einem Fall den Kredit außen vor lassen. Die Bank wird schneller davon erfahren als es Ihnen lieb ist. Und dann gibt es richtigen Ärger. Also auch im IV immer schön alles angeben, dann kann hinsichtlich RSB kaum was passieren.

Hat Ihre Schwiegermutter den Kredit unter eigenem Namen aufgenommen und unterschrieben, dann zahlt sie natürlich auch weiter. Die Bank hat dann ja keinen Vertrag mit Ihnen.

Gruss Sanierer

wer handelt wird nicht behandelt

[ Diese Nachricht wurde editiert von : Sanierer on 12-04-2006 13:11 ]
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kleinlivia

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Entscheidungshilfe gesucht- Inso
« Antwort #6 am: 12. April 2006, 13:54:00 »

Meine EX-Schwiegermutter hat den Kredit auf eigenen Namen aufgenommen. Sie hat selber aber nur ALG II und muss davon den Kredit bezahlen. Da ihr Sohn schon seine Hälfte nicht bezahlt hat sie schon nur noch ca 200 Euro. Wenn ich jetzt auch nicht mehr bezahle bleiben ihr dann gerade mal noch 100 Euro zum Leben. Das kann ich doch wirklich nicht machen. Ich könnte keine Nacht mehr ruhig schlafen.
Dann bleibt mir ja nichts anderes übrig, wie noch zwei Jahre warten bis der kredit bezahlt ist und dann in die Inso zu gehen, Oder?
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Sanierer

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Entscheidungshilfe gesucht- Inso
« Antwort #7 am: 12. April 2006, 15:34:00 »

Hallo Kleinlivia,

du bist wirklich in einer verzwickten Situation. Menschlich gesehen möchtest Du Deine Schwiegermutter unterstützen, wirtschaftlich wird das wohl nicht funktionieren.

Da erste, was ich Dir rate ist. Mach einen aktuellen Haushaltsplan mit all Deinen persönlichen Einnahmen und Ausgaben (auch Tilgungen Kredite und  evtl Zinszahlungen). Du wirst dann wahrscheinlich feststellen, dass Du den Privatkredit mit Deiner Schwiegermutter nicht bedienen kannst.
Die Verbraucherinsolvenz wird für Dich dann wohl die Lösung sein.

Dann sprich mit Deiner Schwiegermutter. Wenn Sie von ALGII lebt, sollte auch Sie einen Haushaltsplan machen. Wird festgestellt, dass der Kredit nicht bezahlt werden kann, dann mit der Bank sprechen und eine Kreditstundung beantragen.
Nach Einnahmequellen suchen. Sind die nicht zu finden muss leider auch die Schwiegermama zur Schuldnerberatung.

Wie hoch ist denn der Kredit gewesen und welche Restschuld besteht denn?

Gruss Sanierer



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kleinlivia

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Entscheidungshilfe gesucht- Inso
« Antwort #8 am: 15. April 2006, 09:53:36 »

Der Kredit betrug mit Zinsen und Gebühren 25.000 DM also ca 12.500 EuroDavon sind noch insgesamt  ca 5.000 Euro offen also für mich noch 2.500 Euro ungefähr zu zahlen.
Ich glaube nicht, dass ich in dem Punkt mit ihr reden kann, da sie mir ganz klar gesagt hat sie braucht das Geld. Und soweit wie ich es verstanden habe, hat sie den Betrag chon mal stunden lassen, und ich glaube nicht, dass eine Bank sechs Jahre stundet nur damit ich, die den Kreditvertrag noch nicht mal unterschrieben hat, in Inso gehen kann.

Einen Haushaltsplan habe ich, nur dadurch war ich bis jetzt in der Lage, überhaupt ein paar Schulden zu bezahlen.

Habt ihr nicht noch mehr Tipps, wie ich die Insoumgehen kann?
Freu mich auf Antwort
Kleinlivia
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Sanierer

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Entscheidungshilfe gesucht- Inso
« Antwort #9 am: 17. April 2006, 12:47:06 »

Hallo Kleinlivia,

haben Sie und Ihre Ex-Schwiegermutter einen Vertrag über das Darlehen gemacht?.

Wenn nicht, dann überlegen Sie einmal. Sie zahlen für einen Kredit, den anscheinend Ihr EX verbraucht hat. Und Exschwiegermama bereitet Ihnen ein schlechtes Gewissen.
Wenn kein Vertrag besteht, sollten Sie nicht weiter zahlen. Das Geld können Ihre Kinder besser gebrauchen. Außerdem kann Schwiegermama sich auch an den \"wohlgeratenen Sohnemann\" wenden.

Gruss Sanierer.[addsig]
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