"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen  (Gelesen 2371 mal)

Kalimero

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
« am: 02. November 2009, 18:24:03 »

Hallo,

befinde mich seit ein einhalb Jahre im insolvenzverfahren, bin geschieden und habe 2 Kinder aus dieser Ehe, für meine Exfrau muss ich nichts zahlen. Sind somit 2 Unterhaltspflichtige die in der Pfändungstabelle berücksichtigt werden.
Wir erwarten (<<man Entschuldige einen furchtbaren Tippfehler) zum Dezember ein gemeinsames Baby :-) die Mutterschutzzeit meiner Partnerin beginnt diese Woche. Hab meine TH bereits informiert Sie sagte mir ich solle ihr das nur schriftlich mitteilen, wann es soweit ist, damit sie es ab nächstes Jahr berücksichtigen kann wegen den Unterhaltspflichten. Nun zu meiner Frage, ich habe gelesen das ich meiner Partnerin auch Unterhaltspflichtig bin aber das schon während der Zeit der Mutterschutzfrist. Stimmt das so, oder erst ab Geburt unseres Kindes ? Hab ich dann letztendlich 4 Unterhalspflichtige Personen oder nur 3 ?  Weiß nicht ob ich meiner Partnerin in dem Jahr der Elternzeit auch Unterhaltspflichtig bin ? Muss das ja meinen Arbeitgeber auch mitteilen, da ja eine lohnpfändung läuft, die noch bis März nächstes Jahr dauert, danach wird ja an meine TH das gepfändete Geld bezahlt ?

Danke schonmal im Vorraus
« Letzte Änderung: 02. November 2009, 21:57:36 von Kalimero »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
« Antwort #1 am: 02. November 2009, 20:55:59 »

die Frage wird hier eindeutig beantwortet.
BGB §1615 und §850d ZPO
Ab 6 Wochen vor dem theoretischen Entbindungstermin gilt die Unterhaltspflicht und endet mit der 8.Woche nach Geburt.
Dies könnte nur mit Beschluß des InsoGerichtes wegen eigener Einkünfte der Mutter geändert werden.

Nach Ablauf der 8 Woche müßten Sie für die Anerkennung der Unterhaltspflicht aber einen erneuten Antrag stellen, da Sie scheinbar nicht miteinander verheiratet sind.
---------
Für das Kind gilt Unterhaltspflicht ab dem Monat der Geburt.
« Letzte Änderung: 02. November 2009, 21:00:51 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
« Antwort #2 am: 02. November 2009, 21:37:47 »



bin geschieden ...für meine Exfrau muss ich nichts zahlen. ....
Ich erwarte zum Dezember ein gemeinsames Baby

 :lollol:

Darf ich das in meiner Kuriositätensammlung  verwenden?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Kalimero

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
« Antwort #3 am: 02. November 2009, 21:56:30 »

Man verzeihe mir einen schreibfehler .. is ja nett wie man sich hier an Leuten belustigt, Werde meine anfrage nochmal im Gericht stellen, dann muss ich mich hier nicht auslachen lassen für einen schreibfehler. Verwende es wofür du willst. Mach aus dem Ich ein wir dann kannst auch du ruhig schlafen ! Danke für die Antwort im vorpost !
« Letzte Änderung: 02. November 2009, 21:58:47 von Kalimero »
Gespeichert
 

Paula41

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 186
Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
« Antwort #4 am: 03. November 2009, 08:49:48 »

Also ich werde lieber ausgelacht als angepisst. Drum bleib ich hier.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
« Antwort #5 am: 03. November 2009, 12:01:22 »

hier wird doch niemand ausgelacht.
Das man mal über eine Formulierung schmunzelt muss erlaubt sein.
Also bitte nicht eingeschnappt sein.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
« Antwort #6 am: 03. November 2009, 20:03:02 »

Entschuldigung !
 :streichel:


Die Anfrage war aber ernst gemeint, da ich, selbstverständlich anonymisiert, solche Stilblüten seit Jahren sammle.
Das hat nichts mit Ihnen zu tun.

Auch ich hab schon so einige meiner Postings als Zitate, hier wieder lesen dürfen und habs nicht krumm genommen.

Stüüüümts LucaM? 
« Letzte Änderung: 03. November 2009, 20:07:19 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
« Antwort #7 am: 03. November 2009, 20:20:48 »

Absolut, das macht dieses Forum sym-badisch. Zeitweise...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz