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Autor Thema: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt  (Gelesen 5183 mal)

teute

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Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« am: 24. August 2010, 11:17:32 »

hallo

ich habe vor nächstes jahr zu heiraten.
wie sieht es dann aus mit der steuerklasse.
meine frau verdient weniger als ich.
wenn ich steuerklasse 3 nehme und sie die 5.
würde dann eine unterhaltsberechtige person bei
mir mit eingerechnet,wegen dem Pfändungsfreibetrag.
oder kann sie 3 bekommen und ich 5 .
ohne das es ärger gibt.
ich ca 1340 netto  240 Pfändung
sie ca 900 netto.
keine Kinder bzw alle aus dem haus.
ich alleine in der Inso.

teute
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Fallera

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #1 am: 24. August 2010, 11:26:47 »

Naja, generell sind sie verpflichtet das höchstmögliche Einkommen zu erzielen.

Das bez. der Unterhaltsberechtigten Person verstehe ich nicht? Als Ehefrau wird Ihre Frau erstmal auf jeden Fall berücksichtigt. Das hat erstmal nichts mit dem Pfändungsfreibetrag zu tun. Sollte der TH der Meinung sein, dass Ihr Einkommen zu hoch ist, so muss er beim Gericht einen Antrag stellen und nur das Gericht kann per Beschluss Ihre Frau als Unterhaltsberechtigte Person rausnehmen.
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teute

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #2 am: 24. August 2010, 11:30:14 »

habe mich vieleicht nicht richtig ausgedrückt.
meine nähmlich ,wenn ich steuerklasse 3 habe,
hätte ich ja ein höheres nettogehalt.
meine damit ob meine frau dann in der pfändungstabelle als eine person mitgerechnet würde.
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teute

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #3 am: 24. August 2010, 11:33:11 »

würde dann ca 1600 netto haben und zu pfänden wären dann nur noch 130 € ca.
statt wie bisher ca 240 €
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Fallera

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #4 am: 24. August 2010, 11:36:18 »

Wie geschrieben. Ihre Frau wird wenn sie verheiratet sind auf jeden Fall erst einmal berücksichtigt! Unabhängig von Steuerklasse, Gehalt etc.!

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wollter001

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #5 am: 24. August 2010, 12:44:57 »

Hallo
Unterchaltsberechtige Personen sind die unter Berücksichtigung des aktuellen Sozialhilfeeckregelsatz und der gem.§ 850c Abs.1 S.2 ZPO genannten Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen des Schuldnes gerechtfertigt.
Klar Text:
(Unterhaltspflichtige Personen sind nur die, die kein Einkommen haben ,oder unter Sozialsatz von 359,00 € + 20% € = 430,80 Stand 2009/2010 Sozialhilfeeckregelsatz)
Wenn mehr als 430,80 €, in Ihren Fall 900,00 € ist Sie nicht Unterhaltspflichtige Personen .
Änderung Steuerklassen bring auch nichts ,Rückerstattung Est fallen zu Insolvenzmasse.
(sorry)
Mit freundlichen Grüßen
wollter001

« Letzte Änderung: 04. November 2010, 09:38:47 von wollter001 »
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Feuerwald

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #6 am: 24. August 2010, 13:04:46 »



Wenn mehr als 359,00 € ..... ist Sie nicht Unterhaltspflichtige Personen .

- das kann man so allgemein nicht im Raum stehen  lassen. Das Gericht hat nach billigem Ermessen je nach Sachlage zu entscheiden.

Bei einem Einkommen von 900 Euro kann man jedoch davon ausgehen, dass eine unterhaltspflichtige Person wegen eigenen Einkünften auf Antrag des TH nicht zu berücksichtigen ist.


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Fallera

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #7 am: 24. August 2010, 13:24:58 »

Klar Text:
(Unterhaltspflichtige Personen sind nur die, die kein Einkommen haben ,oder unter Sozialsatz von 359,00 € Stand 2009/2010 Sozialhilfeeckregelsatz)
Wenn mehr als 359,00 €, in Ihren Fall 900,00 € ist Sie nicht Unterhaltspflichtige Personen .
Änderung Steuerklassen bring auch nichts ,Rückerstattung Est fallen zu Insolvenzmasse.

Wie Feuerwald schreibt, gibt es hier keinen fixen Sockelsatz! Das Gericht entscheidet von Fall zu Fall. Da spielen auch andere Faktoren noch eine Rolle! Außerdem muss der TH das erstmal beantragen! Solange er das nicht tut, wird die Frau berücksichtigt! Bez. der Rückerstattung kommt es auf den Stand des Verfahrens an.
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paps

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #8 am: 24. August 2010, 19:28:02 »

Die Steuerklassenwahl aus objektiven Gründen ist nicht Gläubiger schädigend.

Um das Haushaltsnetto zu erhöhen, können Sie natürlich III wählen.
Allerdings gehen mögliche Nachzahlungen dann nicht zu Lasten der Masse.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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malud

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #9 am: 24. August 2010, 21:44:47 »

Ab welchem eigenen Einkommen grundsätzlich unterhaltsberechtigte Personen bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrags des Unterhaltsverpflichteten - auf Antrag - nicht berücksichtigt werden, ist in der Tat schwer zu beantworten. Die Spannweite reicht vom Sozialhilfesatz bis zum Sockelbetrag aus § 850 c ZPO in Höhe von EUR 989,00. Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass ab einem eigenen Einkommen von EUR 700,00 von den Gerichten in der Regel davon ausgegangen wird, dass keine Unterhaltsverpflichtung besteht. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
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teute

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #10 am: 25. August 2010, 08:45:37 »

Danke erst mal.
sehe das das Thema in der Insolvenz sehr wichtig ist.

am besten dann mit dem TH vorher sprechen.
und warten das man in die wohlverhaltensphase kommt,
4/4 wählen und dann auf die steuererstattung warten.
die dann ja wieder mir gehört.
ist das richtig so ?
gruß teute
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daMichi

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #11 am: 25. August 2010, 10:23:17 »

Allerdings gehen mögliche Nachzahlungen dann nicht zu Lasten der Masse.

Nicht unbedingt. Habe vor 4 Wochen die Steuererklärung 2009 bekommen.
Nachzahlung gesamt knapp 2.000 € (Lohnsteuerklasse III nach Heirat)
Mein Finanzamt wollte von mir nur 1.500 €, den Rest wollen die aus der Masse haben.
Da mein Verfahren nun seit 11.2008 läuft und noch immer nicht aufgehoben wurden,
denke ich für die Steuer 2010 wird das, hoffentlich, genauso laufen.

da Michi
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wollter001

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #12 am: 28. August 2010, 15:17:55 »

hallo
eine Ergänzung betr. Unterhaltsberechtigte Person von IG


Der Antrag des Schuldners vom XX.XX.2008 auf Prüfung des Pfändungsfreibetrages bzw. Berücksichtigung seiner Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person iSv § 36 Abs. 1 S. 2 InsO iVm § 850 c Abs. 1 ZPO wird zurückgewiesen.
Die Ehefrau ist weiterhin aufgrund eigenen Einkommens nicht als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen, § 36 Abs. 1 S. 2 InsO iVm § 850 c Abs. 4 ZPO.

Gründe:
Mit Schreiben vom XX.XX.2008 bat der Schuldner, um Überprüfung der Berechnung des pfändbaren Einkommensanteils und um Prüfung, ob seine Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person bei der Berechnung des pfänd- baren Einkommens zu berücksichtigen wäre.
Der Schuldner gibt an, dass seine Ehefrau aufgrund ihrer Behinderung regelmäßige Zuzahlungen zu Medikamenten und Krankenhaus- auf enthalten zu leisten habe und somit trotz ihrer Rente iHv 593,69 EUR/Monat (netto) zumindest teilweise, als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen wäre. Entsprechende Belege für Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalten und Medikamenten wurden vorgelegt.
Unter Berücksichtigung der vom Schuldner vorgelegten Belege ergibt sich eine regelmäßige monatliche Durchschnittsbelastung der Ehefrau iHv ca. 35,- EUR für Medikamente und Ähnliches. Somit verbleibt der Ehefrau des Schuldners ein ausreichender Betrag zur Deckung ihres notwendigen Lebensunterhalts, weswegen sie weiterhin nicht als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt werden kann. Dies ist insbesondere unter Berücksichtigung des aktuellen Sozialhilfeeckregelsatzes (359 € + 20%)und der gem. § 850 c Abs. 1 S. 2 ZPO genannten Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen des Schuldners gerechtfertigt.
Der vom Schuldner einbehaltene pfändbare Betrag ist unter Zugrundelegung der Pfändungstabelle zu § 850 c ZPO auch nicht zu hoch bemessen, wie vom Schuldner angenommen. Bei einem vom Schuldner erzielten Nettoeinkommen von 1.714,24 EUR ergibt sich laut Tabelle ein pfändbarer Betrag iHv 507,40 EUR. Eine gerichtliche Änderung des Pfandfreibetrags ist somit nicht notwendig.

mfg wollter001  :shock:



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« Letzte Änderung: 10. September 2010, 11:24:23 von wollter001 »
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Fallera

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Re: Heirat welche Steuerklasse ohne das es ärger gibt
« Antwort #13 am: 28. August 2010, 17:22:21 »

Wo kein Kläger, da kein Richter!! Wenn keiner einen Antrag stellt, dass Ihre Frau nicht berücksichtigt werden soll, wird sie berücksichtigt!
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