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Autor Thema: Frage zur Pfändungsgrenze  (Gelesen 1941 mal)

Ju85

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Frage zur Pfändungsgrenze
« am: 08. April 2010, 22:01:19 »

Hallo,

wir haben ein kleines Problem.
Meine Mutter befindet sich in der Verbraucherinsolvenz. Letzten Monat lag sie lange im Krankenhaus und hat daher nur wenig verdient, ca. 900€ um genau zu sein. Ihr Insolvenzverwalter leistet für Sie Steuervorrauszahlungen. Allerdings waren diese anscheinend nicht hoch genug, so das das Finanzamt nun noch 2000€ haben möchte. Meines Erachtens nach ist dies das Verschulden des Insolvenzverwalters. Diesen Monat zog man meiner Mutter von ihren 900€ tatsächlich 500€ ab, die an das Finanzamt gehen sollen. Ich muss dazu sagen das ich bei meiner Mutter noch als Unterhaltspflichtiges Kind dazu gerechnet werde.
Nun steht sie da und muss abzüglich der Miete mit 20€ auskommen?!

Vielleicht kann mir hier jemand sagen wie wir vorgehen sollen und ob das alles so rechtens ist.

Julia
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KSC

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Re: Frage zur Pfändungsgrenze
« Antwort #1 am: 08. April 2010, 22:29:28 »

1359€ wenn ich richtig informiert bin, müssten deiner Mutter bleiben, sofern sie soviel verdient. MfG
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Feuerwald

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Re: Frage zur Pfändungsgrenze
« Antwort #2 am: 08. April 2010, 23:39:53 »

öhm. Was hat die Mutter denn für Einkünfte? Selbständig oder wie?
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Ju85

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Re: Frage zur Pfändungsgrenze
« Antwort #3 am: 09. April 2010, 07:23:45 »

Ja, selbstständige Buchhalterin.
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Feuerwald

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Re: Frage zur Pfändungsgrenze
« Antwort #4 am: 09. April 2010, 10:52:55 »

Läuft das eigentliche Insolvenzverfahren noch?
Seit wann eröffnet?
Welche Regelung wurde mit dem TH / IV hinsichtlich der abzuführenden Beträge getroffen?
Wie kann es, bei einer unterhaltspflichtigen Person, zu derart hohen Steuernachforderungen kommen?
Zur Not kann man versuchen, den unpfändbaren Betrag durch das Gericht feststellen zu lassen (§ 850i ZPO). Allerdings, wenn das liebe Geld schon weg ist, beim Finanzamt, hm ....



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