Schön, dass ich eure Seite gefunden habe. Bin gerade dabei, mich in das Insolvenzrecht einzuarbeiten. Der Bereich ist groß und vorerst für mich nicht zu durchschauen.
Kurze Fallschilderung: Mein Freund - über 50 Jahre alt - ist Vollstreckungsschuldner beim Finanzamt und hat bei Banken ebenfalls Schulden in erheblicher Höhe. Er ist (noch) als Freiberufler selbständig, nachdem er Übergangsgeld bezogen hat. Ein Restanspruch an Arbeitslosengeld besteht.
Das Finanzamt hat, (nachdem er sich bemühte, eine Abzahlungsrate herab zu setzen, weil er nur geringe Einkünfte hat zur Zeit) Insolvenz beantragt.
Der Pfändungsfreibetrag liegt hoch (über einem event. Arbeitslosengeld, das auch nur für wenige Monate gezahlt würde) -er ist unterhaltspflichtig für in der Ausbildung befindliche Kinder, von denen zwei bei ihm leben. Es gibt eine von ihm getrennt lebende Ehefrau, die keinen Unterhalt für die Kinder leistet. Die Finanzamtsschulden sind vor der Trennung der Eheleute entstanden.
Eine erneute Festanstellung im Beruf scheint ausgeschlossen, weil er zu alt ist (hat sich bemüht - Absagen liegen vor).
Im Prinzip droht Hartz 4 - ALG 2...
Einzige Möglichkeit etwas zu verdienen - vermutlich auch nicht ausreichend zur Deckung des Lebensunterhaltes - ist die freiberufliche Tätigkeit (Honorarempfänger, Sportjournalist und IT-Berater), die ja auch neben der Arbeitslosigkeit ausgeübt werden könnte.
Das Gericht hat ihm jetzt die Unterlagen für die Insolvenz zugestellt... Er hat keine wirkliche Übersicht über seine Unterlagen.. Nur so in etwa... (Manches ungeöffnet weggelegt...)
Die Beratung durch einen Anwalt wäre nicht zu bezahlen...
Auf jeden Fall muss er Stundung beantragen - die \"Masse\" ist gleich Null. Ein verwertbares \"Betriebsvermögen\" in dem Sinne gibt es nicht - nur unbedingt zur Tätigkeit gehörende Geräte wie Computer, Faxgerät und Scanner - in unerheblichen Wert. Zwangsvollstreckungsversuch war erfolglos...
Meine Fragen:
Ist eine Verbraucherinsolvenz überhaupt sinnvoll? (nach erstem Lesen scheint mir die Regelinsolvenz günstiger...)
Ist eine Privat/Verbraucherinsolvenz auch dann möglich, wenn die freiberufliche Tätigkeit fortgeführt werden soll?
Welche Folgen hätte es, wenn sich der Schuldner jetzt arbeitslos meldet?
Jeder potentielle Auftraggeber würde den Auftrag sofort zurück ziehen - oder gar nicht erteilen, wenn er von dem Insolvenzverfahren erfahren würde - oder Honorare an einen Insolvenzverwalter zahlen müsste - ist im Allgemeinen damit zu rechnen, dass das der Insolvenzverwalter versteht?
Die einzige Chance, dass die Gläubiger überhaupt etwas sehen, besteht ja in der Berufsausübung...
Eine Vermittlung durch das Arbeitsamt scheint ausgeschlossen...
Insofern wüsste ich auch nicht, wie ein Insolvenzplan aussehen könnte, da vermutlich nie mehr als das unpfändbare Einkommen erzielt werden kann...
Würden sich die Gläubiger eventuell mit einer sehr geringen Quote zufrieden geben (1 % - 5 % - geleistet durch dritte Person), wenn sie sehen, dass sie sonst vermutlich nichts bekommen.
Puh, ist das alles kompliziert... Und die Zeit drängt...
Und ich hätte noch so viele Fragen... Aber erstmal soll es genug sein...
Schon jetzt ein Dank an die, die das lesen und versuchen zu helfen, die offenen Fragen zu klären - und an die Forumsbetreiber.
Gruß Charlotte