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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fragen vor der Antragsstellung  (Gelesen 4682 mal)

summer_2010

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Fragen vor der Antragsstellung
« am: 15. Juni 2010, 16:36:16 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und froh dieses Forum gefunden zu haben.....

Kurz meinen Stand erklärt:
Mein Mann ist seid Jahren kaufsüchtig!!
So dass sich mit den Jahren immer mehr Schulden angehäuft haben. Mittlerweile kann uns auch Privat keiner mehr helfen, so dass nun die Insolvenz ansteht.
Mein Mann ist nebentätig Selbstständig und hat mehr als 20 Gläubiger und muss somit die Regelinsolvenzbeantragen.
Da wir uns keinen Anwalt leisten können und es bei den Kostenlosen Beratungsstellen zu lange dauert, werden wir den Antrag selber stellen. Dadurch entstehen aber viele Fragen, Allgemein zur Insolvenz und auch speziell zur Antragsstellung....

Ich werde noch sehr viele Fragen haben, fange aber erstmal mit ein paar Grundsätzlichen an:

Wenn mein Mann in die Insolvenz geht, was ist dann mit meinem Geld?! Im Moment bin ich noch in Elternzeit (Sohn 9 Monate) und wir bekommen Hartz IV (Mein Mann verdient auch nicht sehr viel). Aber ich möchte auch bald wieder arbeiten und verdiene dann hoffentlich wieder gut!! Wird dann mein Gehalt auch gepfändet?

Was gilt bei der Antragsstellung als Vermögenswerte?

Kann der Insolvenzverwalter/Treuhänder bei uns zu Hause dann auch noch was Pfänden(ich nehme an das mit Sicherheit alles geprüft wird)?!? Wenn ja was kann denn gepfändet werden? Wir haben nämlich viele Sachen Geschenkt bekommen, also meine Eltern haben es uns gekauft/geschenkt!

Das wars erst mal,
würde mich freuen, wenn man mir helfen kann

Summer_2010
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malud

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #1 am: 15. Juni 2010, 18:14:32 »

Sie haften nicht für die Schulden Ihres Ehemanns! Oft ist es aber so, dass sich die Schulden tatsächlich nicht nur gegen den Ehepartner, sondern auch gegen einen selbst richten, weil man beispielsweise ebenfalls den Darlehensvertrag unterschrieben hat (dann Haftung als sog. Gesamtschuldner) oder weil man sich für die Schulden als Bürge zur Verfügung gestellt hat.

Zu den Vermögenswerten gehört das pfändbare Vermögen (Arbeitseinkommen, Grundstücke, Aktien, Beiteiligungen, Forderungen, Bargeld, Sparguthaben und, und, und).

Grundsätzlich fällt in die Insolvenzmasse das pfändbare Vermögen des Schuldners. Das pfändbare Vermögen kann der Insolvenzverwalters verwerten. Ihr Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; allerdings müssen Sie gegebenenfalls auch beweisen können, das dass es sich um Ihr Vermögen gehört. 
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summer_2010

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #2 am: 16. Juni 2010, 15:39:09 »

vielen Dank für die Antwort!

Ich habe aber auch gehört, dass es passieren kann, dass im Haushalt Sachen gepfändet werden können.....
wie z.B. ein Gefrierschrank, ein Trockner, Spülmaschine etc.....also alles was nicht unbedingt nötig ist!!
Und ausgetauscht wird dann glaube ich ein teurer TV gegen einen alten einfachen usw.....


Stimmt das??

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Fallera

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #3 am: 16. Juni 2010, 15:52:10 »

Ich habe aber auch gehört, dass es passieren kann, dass im Haushalt Sachen gepfändet werden können.....
wie z.B. ein Gefrierschrank, ein Trockner, Spülmaschine etc.....also alles was nicht unbedingt nötig ist!!
Und ausgetauscht wird dann glaube ich ein teurer TV gegen einen alten einfachen usw.....


Das ist wohl eher was aus dem Fernsehen! Nur Ruhig bleiben! Diese Dinge darf Ihnen niemand pfänden Außer sie sind auf Finanzierung gekauft und sie können die Raten nicht mehr begleichen! Dann hat der Gläubiger natürlich das Recht die Dinge zurückzuholen.
Der Gefrierschrank könnte gepfändet werden, wenn ein Kühlschrank vorhanden ist. Aber es muss auch immer Aussicht auf einen ausreichenden Erlös vorhanden sein!

Wenn Sie nur einen Fernseher haben, wird Ihnen auch den aller Vorraussicht nach keiner wegnehmen oder Austauschen! Es gibt so allerlei Spukgeschichten und Schreckensmeldungen! Die Realität sieht oftmals nicht so düster aus!

Zitat
"Nicht pfändbar sind insbesondere "die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen". So ist ein Fernsehgerät ohne Rücksicht auf seinen Wert nicht pfändbar. Auch ein Radiogerät ist grundsätzlich unpfändbar, es sei denn, dem Schuldner steht außerdem ein Fernsehgerät zur Verfügung.

Videokamera oder Hifi-Anlage müssen aber dran glauben. Einen Kühlschrank halten die meisten Gerichte für unpfändbar. Eine Kühltruhe ist pfändbar, wenn ein Kühlschrank vorhanden ist. Überhaupt sind Haushaltsgegenstände nur pfändbar, wenn es sich um Wertgegenstände handelt; wenn also beim Hausrat ohne weiteres ersichtlich ist, dass bei seiner Verwertung nur ein geringer Erlös erzielt wird, muss von einer Pfändung abgesehen werden. Alles, was für eine bescheidene Lebensführung notwendig ist, darf der Schuldner behalten. "


Haben sich denn schon Gerichtsvollzieher angekündigt?
« Letzte Änderung: 16. Juni 2010, 15:58:58 von Fallera »
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summer_2010

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #4 am: 16. Juni 2010, 22:58:05 »

ja leider schon!!
Aber die Beträge sind noch recht gering! Habe Raten vereinbart, die ich dann erst mal übernehme!

Wegen den möglichen Pfändungeb geht es mir aber auch eher um die Insolvenzzeit....., also darum ob dann diese Gegenstände (Hifi-Anlage etc.) als Vermögen genannt werden müssen und ob sie dann vom Insolvenzverwalter gepfändet werden können....

Was ist denn eigentlich mit einem PC und einem Laptop!? Der PC gehört mir und ich brauch ihn auch für mein Fernstudium etc., der Laptop gehört meinem Mann und er braucht ihn zum Musik machen (Selbstständigkeit)!

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Fallera

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #5 am: 16. Juni 2010, 23:26:39 »

Eine Hifi anlage ist kein Vermögen! Außer sie kostet 50000 EURO! Der TH kommt evtl. bei IHnen vorbei um sich einen Überblick zu verschaffen. Ein PC ist heutzutage gebraucht so gut wie nix wert und wird nicht gepfändet werden. Dinge, welche er zur Ausübung seines Berufes benötigt, werden auch nicht gepfändet!

Jedoch weiß ich natürlich nicht, was durch die Kaufsucht Ihres Mannes alles für Gegenstände und mit welchem Wert in IHrem Haushalt befinden! Wurden Dinge auf Raten gekauft die nun nicht mehr bedient werden können?
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summer_2010

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #6 am: 17. Juni 2010, 00:32:26 »

Auf raten nicht aber leasing...mit denen wird er aber noch vor Antragsstellung reden...

Aber die sachen die auf rechnung gekauft wurden,werden doch bestimmt zurück gefordert oder?

Vielen dank übrigens...das hilft mir schon mal sehr!! und es beruhigt, zu wissen was einen in etwa erwartet!!
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Fallera

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #7 am: 17. Juni 2010, 07:18:40 »

Aber die sachen die auf rechnung gekauft wurden,werden doch bestimmt zurück gefordert oder?

Eigentumsvorbehalt! Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des Gläubigers. Somit können auch selbstverständlich diese Dinge zurückgefordert werden. Übrigens sollte man nichts auf Rechnung kaufen, wenn man weiß das man dieses höchstwahrscheinlich nicht bezahlen kann denn das ist Vorsatz.
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doktor mabuse

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #8 am: 17. Juni 2010, 09:22:36 »

Hallo,

natürlich gilt für gelieferte und nicht bezahlte Ware erstmal der Eigentumsvorbehalt und Sie müssten ggf. die Sachen zurückgeben.
Je nachdem, was es so ist, will aber der Eigentümer die Sachen gar nicht mehr zurück, da sie z.B. getragen, gebraucht oder im Wert soweit gefallen sind, daß sie sich ohnehin nicht mehr zu Geld machen lassen. Was soll ein Gläubiger mit z.B. einer auf Maß gemachten Einbauküche anstellen? Ausserdem müßte der Gläubiger Ihnen die Kaufsumme bei Rückgabe gutschreiben (ev Abzug einer Nutzungsentschädigung) und würde somit die Insolvenzsumme mindern, denn Rückgabe UND Geltendmachung einer Forderung funktioniert nicht. Nach meinem Wissensstand wird in der Regel auf Rückgaben verzichtet, weil meist nicht wirklich Sinn macht.
Wenn ich davon ausgehe, daß die Sachen wegen der Kaufsucht angeschafft wurden, dürfte auch die Vorsatzbehauptung Ihnen nicht allzuviel Angst machen.
Sucht ist Sucht und wird als Krankheit behandelt. Ich gehe davon aus, das deswegen auch bereits professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, die das Suchtverhalten im Zweifelsfalle bestätigen kann.
Es ist tragisch und kostet so einige Nerven, man weis im Grunde, das man nicht richtig handelt, aber der Suchtdämon ist stärker.
Kann es nachvollziehen, da ich jahrelang spielsüchtig war, jetzt auf einem guten Weg bin, aber als Folge insolvent geworden bin.
Aber, man findet auch wieder neuen Mut und zu sich selbst,

ich wünsche Ihnen alles Gute!

Gruß
Doktor Mabuse
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summer_2010

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #9 am: 17. Juni 2010, 11:49:14 »

Wegen der Vorsatzbehauptung:
Mir ist bewusst, dass es vorsätzlich aussieht!! Aber meinem Mann war es einfach nicht bewusst!! Er hat immer gedacht "es wird schon klappen,  irgendwie werd ich es dann schon bezahlen...habe ja ein paar Wochen zeit ect......"

Er hat nur nie aufgehört, dann kam mal kein Gehalt usw......schon hat man das Problem!

Mein Problem ist nur, dass er jetzt schon zugibt, dass er ein Problem hat, also süchtig ist, aber er will sich nicht behandeln lassen!!
Er meint, dass er es jetzt schon hin bekommt....(wie immer  :cry:)

Um sich die Sucht bestätigen zu lassen, reicht da eine Suchberatung von der Diakonie??
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Fallera

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #10 am: 17. Juni 2010, 11:57:53 »

Naja, noch hat Ihnen ja niemand den vorsatz vorgeworfen!

Bez. der Sucht, mmh, ist eine Gefährliche Einstellung die Ihr Mann hat!
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summer_2010

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #11 am: 17. Juni 2010, 12:02:59 »

ja ich weis, leider !!!

Damit als Frau umzugehen ist auch sehr schwer....aber irgendwie müssen wir da jetzt durch!!

Ich werd ihn jetzt aber noch mal wegen der Suchtberatung überreden!!

Dann habe ich wenigstens das Gefühl, dass es jetzt auch nicht so weiter geht!!
Denn während der Insolvenz wieder von vorne an zu fangen wäre ja eine Katastrophe!!
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doktor mabuse

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Re: Fragen vor der Antragsstellung
« Antwort #12 am: 17. Juni 2010, 12:57:49 »

Hallo,

kann Sie verstehen und aus eigener, leidvoller Erfahrung kann ich nur rückwirkend sagen:
Es ist sehr schwierig, erstmal sich selbst einzugestehen, daß man sich verrannt hat und schwach geworden ist im Leben.
Von den Konsequenzen macht man sich in diesem Stadium erstmal noch nicht soviel Gedanken, das kommt erst später.
Ich kann Ihrem Mann nur empfehlen, sich zeitnah an einen Psychotherapeuten zu wenden, der nach und nach Licht ins Dunkel bringt und die Ursachen der Kaufsucht mit Ihrem Mann herausarbeitet. Das wird sicherlich manchmal emotional werden, aber über die Zeit gewinnt man Abstand, lernt sich selbst neu kennen und bekommt wieder Mut. Ja, Vieles erlebt man dann wieder bewußter und geht sorgfältiger mit sich um in Zukunft.
Also, machen Sie ihm Mut (und Beine), es wird sich auszahlen!
Dies kann ich nur bestätigen!
Ich würde auch keine öffentliche Einrichtung aufsuchen, oder anonyme Treffs aufsuchen, dies hab ich parrallel auch gemacht und erfahren müssen, daß dort nur Menschen waren, die ihr Selbstwertgefühl und Lebensmut bereits abgegeben haben.
Dies stärkt Einen in der Anfangsphase überhaupt nicht und schadet nur.

Und der authorisierte Psychotherapeut könnte auch ein Statement über das Suchtverhalten abgeben, sofern es irgendwann mal notwendig werden sollte.

Wichtig ist,Mut zu machen,  das Ganze nicht zu tabuisieren und offen damit umzugehen, denn die wenigsten Aussenstehenden wissen, welche Mechanismen bei Einem ablaufen, der süchtig ist.

Ich möchte hier nicht weiter ins Detail, aber wenn Sie Fragen haben, versuche ich gern zu helfen.


Mit Gruß,
Doktor Mabuse
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