"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Verbraucherinsolvenz aufheben ?  (Gelesen 2095 mal)

Ennasus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Verbraucherinsolvenz aufheben ?
« am: 29. März 2012, 16:51:18 »

Hallo,
ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ist es möglich selbst das IK aufzuheben ? D.h. mit einer größeren Summe Geld zum IV zu gehen und ihm anzubieten die Schulden auf einmal zurück zu zahlen. Wie läuft das dann ab ? Und würde evtl. auch eine Teilsumme reichen, um das Verfahren zu beenden ?
Zu meiner Situation:
Ich bin seit Juni 2011 in der WVP. Es gibt nur einen Gläubiger. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 12.000 Euro. Bin schon seit längerem arbeitslos. Jetzt steht mir eine größere Summe Geld in Aussicht, mit der ich die Schulden zurück zahlen könnte.
Kann mir jemand Auskunft geben ?
Vielen Dank
Ennasus
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Verbraucherinsolvenz aufheben ?
« Antwort #1 am: 29. März 2012, 17:18:12 »

Sie können direkt mit dem Gläubiger verhandeln. Je weniger der Gläubiger bisher bekommen hat und je geringer die Chancen sind, aus dem pfändbaren Teil nennenswert befriedigt zu werden, umso eher wird er mit einer Einmalzahlung zufrieden sein. Versuchen Sie es zuerst mit einem Betrag von vielleicht 2500 € und warten auf seine Reaktion. Erhöhen kann man notfalls immer noch. Wenn er darauf eingeht müssen Sie nur noch die Verfahenskosten tilgen und können dann einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen.
Gespeichert
 

Ennasus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Verbraucherinsolvenz aufheben ?
« Antwort #2 am: 30. März 2012, 09:30:52 »

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Sie haben mir sehr geholfen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz