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Autor Thema: Insolvenz beim Ehepartner  (Gelesen 1845 mal)

horstkevin

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Insolvenz beim Ehepartner
« am: 13. August 2012, 10:50:24 »

Hallo zusammen,

ich bin seit 06.2011 im eröffneten IK Verfahren. Da meine Frau bei 3 Krediten mit unterschrieben hat, musste Sie jetzt leider auch nachziehen.
Ihr Verfahren ist letzte Woche eröffnet worden und Sie hat nächste Woche das erste Gespräch beim TH.
Da Sie sehr unsicher bei soetwas ist, werde ich mir Urlaub nehmen um mit dabei zu sein. Der TH möchte gerne den Lebenslauf, die letzen 3 Gehaltsabrechnungen (Sie arbeitet auf 400 EUR Basis), die Kontoauszüge der letzen 3 Monate und meine letzten 3 Gehaltsabrechnungen sehen.
Ich vermute mal, dass er meine auch sehen will um einen Antrag bei Gericht zu stellen und mich als Unterhaltsberechtigte Person auszuschliessen. Bin ich Ihrem TH gegenüber eigentlich zu irgendwelchen Auskünften verpflichtet ? Nicht dass ich da auf stur schalten will, das Gegenteil ist der Fall. Mich würde das nur generell interessieren.
Im Mai hat meine Frau ausserdem Teile Ihres alten Rechners bei ebay verkauft. Die Geldeingänge tauchen auf den Kontoauszügen natürlich auf. Kann uns der TH damit Schwierigkeiten machen ? Nach meinem bisherigen Verständnis gehe ich nicht davon aus, frage aber lieber nochmal konkret nach.
Vielen Dank im voraus!

Danke und Gruß,
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horstkevin

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Re: Insolvenz beim Ehepartner
« Antwort #1 am: 13. August 2012, 11:31:51 »

sodele, habe über die Suche doch noch 2 Threads gefunden, die meine Fragen bzgl. Gehaltsabrechnung und ebay klären konnten.
Da der ebay Verkauf vor Verfahrenseröffnung stattgefunden hat und das Geld auch ausgegeben wurde, sollte uns da nichts passieren können.
Auch mit meinen Gehaltsnachweisen hatte ich vermtl. Recht. Hier soll wahrscheinlich nur die Unterhaltsberechtigung überprüft werden.
Generell würde mich aber trotzdem noch interessieren ob ich dem TH meiner Frau zu irgend einer Auskunft verpflichtet bin ?
Ich denke mal nein, möchte aber sicher gehen.
Gespeichert
 

Der_Alte

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Re: Insolvenz beim Ehepartner
« Antwort #2 am: 13. August 2012, 18:44:25 »

Sie können aber auch dem TH deutlich machen, dass Ihre Frau aufgrund der Ausbildung und der Arbeitsmarktlage kaum in der Lage sein wird, eine Arbeitsstelle zu bekommen, die dazu führt, dass Ihre Frau netto mehr als 1029 € verdienen wird, so dass ein Antrag zwar juristisch korrekt, aber sinnlos wäre.
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