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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fragen zum Verfahren  (Gelesen 4215 mal)

ELISABETH

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Fragen zum Verfahren
« am: 19. August 2008, 16:02:25 »

Bin wahrscheinlich bald eine von den Neuen unter Euch. Durch eine Schrottimmobilie und einen Immobilienfond(übrigens vom selben Berater)trotz guten Gehalts in der Schuldenfalle. Seit 16 Jahren zahlen wir ab und durch noch kleinere Kredite,ist unser Einkommen nun nicht ausreichend, um überhaupt unterm Strich noch Geld zum Leben zu haben.Bin nun zum Schuldenberater und der gab mir nach langen Gesprächen den Tipp einen Anwalt anzurufen und eventuell eine Privatinsolvenz einzuleiten,da wir kein Ende oder Besserung sehen. Nun sind natürlich ein Haufen Fragen,und auf Eurem Forum habe ich schon allerhand Antworten gefunden. Irgendwie kommt man sich vor wie ein Versager, will aber endlich ein Ende haben.Wieviel Geld bleibt eigentlich zum Leben. Zusammen haben wir 3600 Euron netto. Eine Miete von 870Euro.Wir haben zwei Autos. Der Kleine ist bezahlt und der Grosse wird finanziert. Können wir zumindest den Kleinen behalten. Wir brauchen beide ein Auto für den Weg zur Arbeit.Das wärs erst mal fürs Erste .Ich staune wie manche das gut bei Euch durchziehen und hoffe ich schaffe das auch. :dntknw:
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paps

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #1 am: 19. August 2008, 18:40:14 »

(http://www.cosgan.de/images/more/schilder/042.gif)

Der Schuldnerberater hätte lieber mal diese grundsätzlichen Fragen klären sollen, als gleich  einen Tipp mit dem Anwalt zu geben.

Mit "Versager" hat die Überschuldung wenig zu tun,
Also bewahren Sie ihren persönlichen Stolz.

Pfändungsbeträge werden für jeden  einzeln berechnet.
Siehe auch links Pfändungstabelle.
 Nehmen wir mal an Sie verdienen beide jeweils 1.800,- dann wären bei jedem 570,- pfändbar. (ohne Unterhaltsberechtigte). Sie müßten dann also mit 2460,- Euro im Monat asukommen.

Das abbezahlte Auto könnte wegen der Aufrechterhaltung der Erwerbsobliegenheiten bei ihnen verbleiben.
Das derzeit finanzierte Auto wird an die Bank zurückgehen.

PS: Sie schaffen das auch. :wink:
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MissTraut

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #2 am: 19. August 2008, 18:46:52 »

Hallo Elisabeth, na so pauschal sind die Fragen nicht zu beantworten:

1. Wer geht in Inso, beide ?

2. Wer hat welche Schulden ?

3. Auto ist wieder ein Thema für sich. Läuft die Finanzierung auf beide ? Gibt es Ratenrückstand ?

4. Ich frage mich gerade, was der Schuldnerberater so angeraten hat, ausser eben, zum Anwalt zu gehen (was sicherlich nicht der schlechteste Rat ist)  :wink:

Nicht falsch verstehen, aber Du bist eine von vielen die nach dem Gespräch mit der Schuldnerberatung noch mehr Fragezeichen im Kopf hat als vorher.

Links findest Du übrigens die Pfändungstabelle zur ersten Orientierung.

LG
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Heinemann

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #3 am: 20. August 2008, 19:57:38 »

Hallo,

wir bieten die Insolvenz und Restschuldbefreiung über unsere Firma in England an. In 12 Monaten sind sie alle Schulden los und können Ihr Leben von vorne beginnen. In Deutschland dauert das selbe Verfahren 7 Jahre. Bei Interesse oder Fragen mailen sie uns. Wir beantworten JEDE Frage.

Liebe Grüße

H. Heinemann

Da fehlen mir die Worte...  :angry: Kommt hier mir nix dir nix reinspaziert und rührt kräftig die Werbetrommel...  :nono:
Schon mal ein Blick in unsere Nutzungsbedingungen und Forenregeln geworfen?!?!
Sie werden hiermit abgemahnt und für die Dauer von 2 Wochen mit Schreibverbot belegt.
MfG
J. Fernández
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« Letzte Änderung: 20. August 2008, 20:12:06 von jafern »
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ELISABETH

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #4 am: 21. August 2008, 09:40:41 »

Hallo "Karmas"
Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten.Gestern hab ich richtig gut geschlafen,seit ich diese Probleme habe,dank Eurer Antworten. Wenn wir noch 2460,-€ zum Leben inkl. Miete usw. haben geht es uns suuuper gut im Gegensatz zu jetzt. Wir zahlen treu und brav immer unsere Raten an die Bank, und unterm Strich haben wir 100, € zum Leben.Im Haushalt lebt noch unsere Tochter die im Herbst studiert.Einer verdient 2000,- netto und der andere 1600,-€.Wie sieht es eigentlich mit der Visakarte aus da mein Mann auf Montage fährt. Ich muss jetzt noch zum Gericht um Prozessfreistellung zu beantragen. Was braucht man eigentlich alles dafür?Und was kostet es wenn ich das nicht bekomme?Haftet der Rechtsschutz dafür. Fragen über Fragen !! Vielen ,Vielen Dank,dass es solche Menschen wie Euch gibt, die anderen Mut machen und helfen. Und der mit dem Angebot aus England soll sich vom Acker machen, wegen solchen Typen sind genug Leute in dieser Falle. Muss jetzt zur Arbeit , schöner Tag noch.  :thumbup:
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lucca_m

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #5 am: 21. August 2008, 18:50:01 »

Wer ist "Karmas"?
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lucca_m

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #6 am: 21. August 2008, 18:52:44 »

Peng. Plural von "Karma"...

Aber Karma 0 - 5 schreibt doch hier gar nicht, oder doch?
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paps

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #7 am: 21. August 2008, 21:41:22 »

lucca, bitte nicht jeden tread in`s Lächerliche ziehen.

@Elisabeth:

Einer       2.000,-  = 322,- pfändbar
Anderer  1.600,- =  122,- pfändbar
Bei beiden wurde die Tochter berücksichtiigt.

Die Visakart könnte bestehen bleiben, wenn das Konto ausgeglichen ist, ist aber von Bank zu Bank unterschiedlich.

Prozessfreistellung?
Meinen Sie Beratungsschein?
Sie benötigen ein Schreiben der örtlichen SB, dass derzeit keine termine vergeben werden können oder erst in 9-12 Monaten.
Dann sollten Sie Unterlagen über die Einkommen und die Ausgaben, einschließlich Ratenzahlungen vorlegen.
Und nein. die §Rechtschutz" zahlt dafür nicht.
Nach den ARB (Allg.Rechtschutz Bedingungen) ist der Versicherungsschutz für die Insolvenz  ausgeschlossen.
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ELISABETH

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #8 am: 24. August 2008, 10:34:09 »

Hallo Leute !
Danke für Eure Hilfe .Mein Mann und ich sind nun um einiges schlauer und sehen dem hoffentlich baldigen Ende mit den Gläubigern entgegen. Dienstag hab ich Termin beim RA. Was würde mich das Verfahren eigentlich kosten, wenn uns keine Unterstützung zusteht?Gelten die drei Jahre bei der Schufa ab Beginn des Verfahrens oder nach den 6 Jahren Wohlverhaltensperiode? Was zählt beim Pfänden eigentlich alles unter Vermögen? Fernseher, Computer? Wieder einmal Fragen über Fragen. Trotzdem ein schönes WE!! :cheesy:
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MissTraut

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #9 am: 24. August 2008, 17:33:56 »

Hallo,

der Schufaeintrag bleibt 3 Jahre nach Ende der SVP bestehen. Was genau pfändbar ist, kann ich nicht sagen, bei hochwertigen Geräten kann ich mir schon vorstellen, dass diese pfändbar sind. Bei Geräten die nicht vollständig bezahlt wurden, kann es auch durchaus sein, dass diese zurückgefordert werden.

LG
MissTraut

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ELISABETH

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #10 am: 30. August 2008, 16:57:07 »

Hallo Leute.War nun beim Anwalt und habe alles im Grossen und Ganzen besprochen. Bin auch am nächsten Tag aufs Gericht um diesen Beratungsschein zu beantragen. Bei der Rechtshelferin lief aber wahrscheinlich alles schief. Erstens wusste sie noch nicht einmal was ein Immobilienfond ist, und wie man den anrechnet. Ebenso nahm sie zur Berrechnung unsere Barschulden (Kredit) garnicht mit rein mit der Begründung, das wäre unser eigenes Verschulden und würde nicht mit anberechnet.Sämtliche darauf resultierenden Abzahlungen exestierern also bei Ihr nicht. Demzufolge haben wir beide auch getrennt keinen Anspruch darauf.Sie sendet uns den Bescheid(der sicher negativ ausfallen wird) zu. Kann man da noch irgendetwas anfechten?Immerhin zahlen wir ja auch jahrelang genügend Steuern, und wenn man mal eine Hilfe will,dann hat man als besserverdienender die A-Karte gezogen.Was würde mich das kosten, wenn es nicht klappt.Durchziehen wollen wir beide es, ssonst haben wir in den nächsten 40 Jahren keine Ruhe. Vielen Dank schon im Vorraus- :neutral: :neutral:
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paps

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Re: Fragen zum Verfahren
« Antwort #11 am: 30. August 2008, 18:10:53 »

Was das ganze kostet, kann man pauschal nicht sagen.

Öffentliche SB und carritative Einrichtungen meist kostenlos, aber lange Wartezeiten.

Anwalt ist abhängig von Anzahl der Gl und Höhe der Schulden (um 1.000 - ohne Beratungsschein)

Private; sollten in ihrem Fall unter den Gebühren eines Anwaltes liegen (aber Vorsicht)

Sie sollten jetzt zumindest nicht mehr in den Immofond zahlen, wenn Sie in die Inso müssen.

Und nein, es wird wahrscheinlich keinen anfechtbaren Bescheid zur Beratungshilfe geben.
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