Der TH muss den Schuldner nicht darüber informieren, wenn er Versicherungen kündigt. Derartige Informationspflichten sind nicht in der Insolvenzordnung vorgesehen. Auch die versicherte Person ist m.E. nicht zu unterrichten. Letztendlich kann der Versicherungsnehmer solange keine irgendwie gearteten unwiderruflichen Bezugsrechte vereinbart sind, mit der Versicherung tun und lassen, was er will. In die Rolle des Versicherungsnehmers tritt der TH, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zumal steht extra in den Versicherungsbedingungen,dass Versicherte Person der Anspruchsnehmer ist.
Das dürfte aber wahrscheinlich nur für die Unfallleistungen gelten. Das Problem ist hier, dass der TH sich durch die Kündigung der Versicherung den Rückkaufswert aufgrund der vereinbarten Prämienrückgewähr sichern wollte. Und wahrscheinlich ist gerade für diesen Anspruch nicht die versicherte Person sondern der Versicherungsnehmer bezugsberechtigt.
So bitter wie es ist, aber an eine Überschreibung der Versicherungen hätte man bereits bei Volljährigkeit der Kinder denken müssen. Selbst bei einer Umschreibung kurz vor der Insolvenz, hätte man Prbobleme bekommen. Da hätte der TH dann Anfechtungsmöglichkeiten geprüft.
Der TH hat schon mehrere verursacht,selbst mein Arbeitsplatz wackelt gewaltig,und das nach 13 jähriger Berufszeit.Er hat trotz Bescheinigungen vom Arbeitgeber (Berufsbedingt Auto und Laptop),diese massiv angezweifelt gegenüber dem Arbeitgeber(kirchliche Organisation).Ich betreue 2 Jugendliche im eigenen Haushalt,ich muss jetzt dem Arbeitgeber sämtliche Ausgaben(Haushaltsbuch) vorlegen und wenn ich das nicht tue,werde ich gekündigt.Auch mussten die Jugendlichen schriftlich bestätigen,daß sie genug zu essen bekommen.Das habe ich bisher alles über mich ergehen lassen,denn ich liebe meine Arbeit.
Sorry, für mich ist momentan unverständlich, wo das Problem liegt bzw. was der TH angeblich falsch gemacht haben soll. Insbesondere wird nicht klar, was es mit dieser Bescheinigung auf sich hat (ging es evtl. darum, ob Kfz und Laptop unpfändbar sind und daher Ihnen nicht weggenommen werden können?) und was Ihre Verpflichtung zur Vorlage des Haushaltsbuches gegenüber dem Arbeitgeber mit dem TH zu tun hat. Hier wäre mal eine umfassende und detaillierte Schilderung hilfreich. Ich befürchte nämlich, dass hier verschiedene Aspekte ineinander greifen.
Vorab schonmal: Der TH ist verpflichtet den AG über die Insolvenzeröffnung zu informieren, damit dieser die pfändbaren Anteile des Lohnes abführen kann. Zieht der Arbeitgeber daraus negative Konsequenzen für den Arbeitnehmer (hier evtl. Vorlage Haushaltsbuch), dann kann dies nicht dem TH angelastet werden.