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Autor Thema: Freikaufen aus der Privatinsolvenz > Schufaeintrag  (Gelesen 2698 mal)

NoKash007

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Freikaufen aus der Privatinsolvenz > Schufaeintrag
« am: 26. Februar 2014, 21:53:07 »

Hallo Leute,

meine Frau und ich, haben uns mit einem nachträglichen Gläubgigervergleich aus der Insolvenz freigekauft   :juchu:

Der eine Gläubiger hat zugesichert, dass er den Schufaeintrag löschen wird.
Der zweite hat allerdings nichts in dieser Hinsicht erwähnt  :dntknw:

Haben wir ein Anrecht auf die Löschung des Schufaeintrages?
Ich weiß, dass bei einer Restschuldbefreiung dieses Anrecht nicht besteht und der Eintrag drei Jahre in der Schufa steht.

Wie ist es aber nach einem nachträglichen Gläubigervergleich aus?  :?

Vielen Dank im Voraus!  :thumbup:
Gespeichert
 

tomwr

Re: Freikaufen aus der Privatinsolvenz > Schufaeintrag
« Antwort #1 am: 27. Februar 2014, 01:01:51 »

Die Frage ist, ob die Erteilung der RSB nicht sowieso in der Schufa stehen bleibt (und wie das bewertet wird), auch wenn Gläubiger für ihre Forderungen ein Erledigungsvermerk eintragen lassen.
Gespeichert
 
 

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