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Autor Thema: Gehe den Weg in die Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 3472 mal)

Tigremonster

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Gehe den Weg in die Verbraucherinsolvenz
« am: 17. August 2006, 05:21:16 »

Hallo.

Ich habe jetzt über den Anwalt alle Gläubiger anschreiben lassen, zur Feststellung der genauen Forderungen.
Eine E.V. ist bereits seit Dez.2005 geleistet, seit 1 Monat habe ich eine Gehaltspfändung.

Ab Oktober mache ich eine von der Firma selbst vorgeschlagene Fortbildung - Studium zum Vers.fachwirt. Das kostet mich ca. 2.200 EUR die ich selbst zahlen muss. Ich könnte allerdings Meister Bagfög beantragen. Da werden einem 30 % der Kurskosten erstattet. Meine Frage ist?

Wird das dann auch gepfändet obwohl es ja nur 30 % der Kurskosten sind? Oder zum pfändbaren Einkommen dazu gerechnet und nach Pfändungstabelle gepfändet?

Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrung.

Des weiteren habe ich eine Ausbildungsversicherung für meine unterhaltspfilchtige Tochter. Kann diese auch gepfändet werden?

Besten Dank im Voraus für evt. antworten.

Evt. kann man sich ja auch austauschen falls welche hier ebenfalls den Weg der Insolvenz gerade gehen.

MfG
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MIT

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Gehe den Weg in die Verbraucherinsolvenz
« Antwort #1 am: 17. August 2006, 09:11:36 »

Hallo,

also ganz sicher bin ich mir nicht, aber hier ein Auszug aus der ZPO:

§ 850a (Unpfändbare Einkommensarten):
6. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;

Fuer mich wuerde das so klingen, als ob Sie das Geld behalten koennen.

Wie das mit der Ausbildungsversicherung ist, weiss ich leider nicht!

Hoffe damit ein bisschen weiter geholfen zu haben!
Gruesse
Melanie

Ich weise darauf hin, dass meine Antworten ausschließlich aufgrund meiner Erfahrungen beantwortet werden. Ich führe keine Rechtsberatung durch.

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ThoFa

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Gehe den Weg in die Verbraucherinsolvenz
« Antwort #2 am: 18. August 2006, 08:17:58 »

Hallo,

bezgl. des Bafögs sehe ich es wie MIT. Im Zweifelsfall sollte die Handwerkskammer befragt werden.

Da Sie vermutlich Versicherungsnehmer der Ausbildungsversicherung sind und kein unwiderufliches Bezugsrecht zugunsten Ihrer Tochter vereinbart wurde, ist die Versicherung aus meiner Sicht pfändbar.

MfG

ThoFa

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Tigremonster

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Gehe den Weg in die Verbraucherinsolvenz
« Antwort #3 am: 18. August 2006, 11:02:17 »

Hallo und besten Dank für Info.

Dachte allerings dass die Versicherung erst ab einer Versicherungssumme von 3750.- EUR pfändbar ist.

Die tatsächliche Vers.Summe ist nur 3050.- EUR

MfG
Tigremonster
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ThoFa

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Gehe den Weg in die Verbraucherinsolvenz
« Antwort #4 am: 22. August 2006, 07:28:23 »

Hallo,

ich glaube die Sterbeversicherung liegt ungefähr bei diesen von Ihnen erwähnten Betrag.

MfG

ThoFa
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