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Autor Thema: Verwertung einer Immobilie, Hausbesuch & Co.  (Gelesen 3295 mal)

Helle Hirsch

  • Gast
Verwertung einer Immobilie, Hausbesuch & Co.
« am: 25. Februar 2013, 22:18:45 »

Seit dem Zeitpunkt der Eröffnung meines Verbraucherinsolvenzverfahrens sind etwas mehr als  1,5 Jahren vergangen.
Zeit ein erstes Fazit zu ziehen und ein paar Fragen zu stellen. Freue mich auf Euer Feedback.

Bis heute habe ich meine Treuhänderin weder persönlich kennen gelernt noch persönlich mir ihr sprechen können. -
Kann man das noch als „normal“ bezeichnen?

Ich hatte einen unangekündigten Hausbesuch, meiner „Sachbearbeiterin“ samt männlicher “Unterstützung“ der jedoch in einen angemeldeten Besuch geändert wurde nachdem man mich nicht persönlich angetroffen hat. – Besteht überhaupt das Recht auf einen unangekündigten Besuch?
Muss sich der Vertreter der Treuhänderin ausweisen?

Habe ich das Recht einen nicht angekündigten Kontrollbesuch zu vertagen, falls ich „unpässlich“ bin? Ich muss ja auch mal zur Arbeit...

Da  ich zum Zeitpunkt der Verbraucherinsolvenz im Besitz einer Immobilie war und bin, sollte es doch in der Verantwortung meiner Treuhänderin sein,  die Immobilie zu verwerten, und zwar in Konkurrenz zu den Grundpfandrechtsgläubigern!? Leider halten sich die „Bemühungen“ im Rahmen. Ein von mir benannter Kaufinteressent, welcher ein ortsübliches Angebot unterbreitet hat, wurde innerhalb von drei Monaten nicht kontaktiert. Darauf hin hat er sein Angebot zurückgezogen. Weitere Aktivitäten zur Bereitstellung eines Interessenten (Expose im Internet) wurden mir seid Mitte letzten Jahres untersagt. Angeblich soll die Wohnung über einen Verwerter veräußert werden. Dieser ist jedoch weder online noch sonst merklich aktiv. Auf die Bitte mir mit zu teilen, welche Verkaufsbemühungen erfolgten, reagiert die Treuhänderin nicht. – Habe ich einen Anspruch darauf über Ihre Veräußerungsaktivitäten informiert zu werden?
Habe ich alternativ den Anspruch auf eine Information zum ½ Jahresbericht an das Amtsgericht?
Ist die Untersagung der Bewerbung der Immobilie statthaft?

Ohne  Veräußerung kann das Verbraucherinsolvenzverfahren scheinbar nicht beendet werden, d.h. der Beginn der vom mir ersehnten Wohlverhaltensperiode verschiebt sich auf unbestimmte Zeit!? –
Kann ich hierauf irgendwie einen Einfluss nehmen?

Bin sehr gespannt auf die Antworten
« Letzte Änderung: 26. Februar 2013, 08:41:09 von Helle Hirsch »
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Helle Hirsch

  • Gast
Re: Verwertung einer Immobilie, Hausbesuch & Co.
« Antwort #1 am: 26. Februar 2013, 08:39:22 »

PS: Meine insgesamt drei Gläubiger setzen sich zusammen aus Finanzamt, Hausbank und der Versicherungsgesellschaft, die mit einer Hypothek  im Grundbuch der o.g. Eigentumswohnung steht.  Meine Kontaktpersonen bestätigen mündlich, dass Ihnen eine so (in)aktive Treuhänderin noch nicht untergekommen sei. Eine Versteigerung würde sich sicherlich nochmals ein Jahr hin ziehen und ist weder im Interesse der Gläubiger noch in meinem. Möchte ja schließlich meine Verbindlichkeiten reduzieren.
Ist die Treuhänderin zu irgend einem Zeitpunkt gezwungen die ETW frei zu geben?
Oder erst am Tage der Versteigerung.?  :neutral:
Bin für alle Tipps dankbar!!!
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Der_Alte

  • Gast
Re: Verwertung einer Immobilie, Hausbesuch & Co.
« Antwort #2 am: 26. Februar 2013, 16:51:08 »

Nach meiner Kenntnis ist es nicht Sache der TH, sondern der bevorrechtigten Sicherungsgläubiger, die Verwertung vorzunehmen.
Soll heißen: wenn die Bank es verkauft und die anderen Gläubiger einverstanden sind, ist das Haus weg und die Schuldenlast deutlich geringer.
Die TH hat m.E. kein Verwertungsrecht.
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xanadu67

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Re: Verwertung einer Immobilie, Hausbesuch & Co.
« Antwort #3 am: 26. Februar 2013, 17:13:59 »

Hallo,

soweit ich aus unserem Verlauf entnehmen kann und gelernt habe ist die TH nicht zur Verwertung berechtigt. Sie prüft nur die Sicherheit und wahrt diese. Die Veräußerung haben die Gläubiger in der Hand. Ein 1/2 Jahresbericht kommt eigentlich vom Amtsgericht. Wenn dieser nicht korrekt ist, kann dagegen Widerruf eingelegt werden. Die Zeiten für den Bericht sind aber teilweise unterschiedlich. Je nach Höhe der Summe und "der daran hängenden" Interessen kann es auch 1/4 jährl. oder jährlich sein.

Grüße

xanadu67
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Helle Hirsch

  • Gast
Re: Verwertung einer Immobilie, Hausbesuch & Co.
« Antwort #4 am: 27. Februar 2013, 21:51:22 »

Besten Dank für Eure Antworten. Die Bank würde gern verwerten, bzw. mich verkaufen lassen. Es lag sogar die Zustimmung beider Banken bezüglich eines Interessenten vor, doch die TH hat Ihre Freigabe nicht erteilt.
Dies geht jetzt schon 1 1/2 Jahre so. So wird es wohl letztendlich zur Zwangsversteigerung kommen. Was mich ärgert, da bereits ein Käufer da war, der einen ortsüblichen Preis zahlen wollte. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass es nur darum geht die Wohlverhaltensperiode nach hinten zu schieben.
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Insokalle

Re: Verwertung einer Immobilie, Hausbesuch & Co.
« Antwort #5 am: 28. Februar 2013, 17:54:41 »

Ein TH hat im Verbraucherinsolvenzverfahren kein Verwertungsrecht an der belasteten Immobilie (§ 313 Abs. 3 InsO). Damit ist aber nicht geklärt, was das mit Blick auf eine freihändige Verwertung bedeutet. Zumindest meines Wissens nicht abschließend. Es gibt Urteile, wonach ein TH freihändig verkaufen darf. Oder jedenfalls dann, wenn er die Zustimmung der Gläubiger hat. Ob es der Grundpfandrechtsgläubiger darf, ist ebenfalls fraglich. Einer wird es nicht dürfen, nämlich der Schuldner, wenn die Immobilie nicht freigegeben wurde.

Es ist schon seltsam, wenn sich ein Verkauf derart hinzieht. Als Bank hätte ich wohl das Insolvenzgericht eingeschaltet und würde mir Gedanken über eventuelle Schadensersatzansprüche machen.


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xanadu67

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Re: Verwertung einer Immobilie, Hausbesuch & Co.
« Antwort #6 am: 28. Februar 2013, 20:06:38 »

Hallo noch mal,

ich würde versuchen beim Amtsgericht Beschwerde gegen die TH einzureichen. Sie haben das Recht, eine Begründung für die sagen wir mal verschleppte Situation zu verlagen. Die TH muss dem Amtgericht Rede und Antwort stehen. Es gibt eine Stelle beim Amtgericht, da kann man sofort vorsprechen die sind auch sehr nett.

Viel Erfolg!
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Helle Hirsch

  • Gast
Re: Verwertung einer Immobilie, Hausbesuch & Co.
« Antwort #7 am: 01. März 2013, 08:24:40 »

Sorry, oben ist mir ein Fehler unterlaufen. Es ist doch ein Regelinsolvenzverfahren (IN), da ich zum Zeitpunkt der Einreichung noch selbständig war.

Ich habe meine Treuhänderin angeschrieben, dass Sie mir bitte über Ihre Veräußerungsbemühungen Auskunft erteilt, bzw. mir eine Kopie des 1/2 Jahresberichtes zukommen lässt.
Als nächstes habe ich ihr nun eine Erinnerung gesandt, da ich keinerlei Antwort erhalte. Immer brav per Fax, damit ich ein Sendeprotokoll habe. Dann wird noch eine letzte Erinnerung folgen bevor ich dann mal beim Amtsgericht nachhake. Doch macht eine solche "Beschwerde" wirklich Sinn? Wer hat diesbezügliche Erfahrungen?

Gruß und Dank
« Letzte Änderung: 01. März 2013, 08:38:29 von Helle Hirsch »
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