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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: gemeinsames Konto  (Gelesen 3850 mal)

moppesmoppes

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gemeinsames Konto
« am: 27. November 2010, 12:51:08 »

hallo,
ich hab vor in Insolvenz zu gehen,
und mein Mann auch,wie geht das jetzt
mein Mann bekommt Altersrente und ich jeden Monat 400 Euro
Wir haben ein gemeinsames Konto und sind gegenseitig unterhaltspflichtig
Müssen wir das ändern oder können wir das dann so lassen.
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horst69

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Re: gemeinsames Konto
« Antwort #1 am: 27. November 2010, 14:29:06 »

Das vorhandene Konto in ein P Konto umwandeln und ein separates Konto P Konto neu aufmachen.

Ist meiner Meinung nach das Streßfreiste was Ihr machen könnt !
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moppesmoppes

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Re: gemeinsames Konto
« Antwort #2 am: 27. November 2010, 18:55:06 »

wir haben schon ein P-Konto
Jetzt noch eine Frage,ich bekomm meinen Lohn aber immer auf die Hand,jeder von uns,der Chef überweist nicht,wie ist das denn,im Taxi ist das halt mal so
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tomwr

Re: gemeinsames Konto
« Antwort #3 am: 27. November 2010, 20:54:38 »

Glückwunsch, das ist die beste Methode.
Nur bares ist wahres.
(zusätzliche) Zahlungseingänge auf dem Konto sind dann trotzdem bis zur Pfändungsgrenze frei.  :wink:
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horst69

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Re: gemeinsames Konto
« Antwort #4 am: 28. November 2010, 09:21:32 »

Solange das keiner mit bekommt stimmt es natürlich.

Wenn Ihr die Bareinnahmen aber verschweigen solltet und es wird aufgedeckt, ist das definitiv die Versagung der RSB !
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moppesmoppes

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Re: gemeinsames Konto
« Antwort #5 am: 28. November 2010, 10:11:22 »

ich will das doch nicht verschweigen,ich hab doch nur gefragt,ich mein ich kann ja auch das Geld am Ende des Monats auf unser Konto überweisen,
meine eigentliche Frage war ja,ist es Pflicht wenn ich in die Insolvenz geh und mein Mann,das dann jeder sein eigenes Konto hat,oder können wir das gemeinsame Konto beibehalten,ein P-Konto
es ist halt so,das der Chef uns das Geld am Ende des Monats gibt,mehr wie 400 Euro hab ich nicht,
ich fahre so das es 400 Euro sind,wir verdienen 4,20 die Stunde,
mal 5 Stunden,mal 8 Stunden,soviel Stunden im Monat das ich auf 400 Euro komme,
es gibt Taxifirmen die überweisen das Geld andere die geben es den Fahrern so auf die Hand,
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tomwr

Re: gemeinsames Konto
« Antwort #6 am: 28. November 2010, 12:40:52 »

Solange das keiner mit bekommt stimmt es natürlich.

Wenn Ihr die Bareinnahmen aber verschweigen solltet und es wird aufgedeckt, ist das definitiv die Versagung der RSB !

Es geht hier nicht ums Verschweigen von Bargeld. Ich gehe davon aus, dass ein Arbeitsvertrag existiert und Beiträge zur SV oder pauschale Lohnsteuer vom AG abgeführt werden. Da die Auszahlung bargeldlos erfolgt, bleibt trotzdem der pfändungsfreie Betrag (von möglicherweise anderen Zahlungseingängen) auf dem P-Konto verfügbar. Die wissen ja nicht, dass der Arbeitslohn in Bar ausbezahlt wird.

Auf keinen Fall ist sowas ein Versagungsgrund für die RSB. Eventuell könnte ein Gläubiger (wenn er es mitbekommt) eine Herabsetzung des pfändungsfreien Betrages für das P-Konto bei Gericht beantragen. Die Wahrscheinlichkeit sehe ich aber eher als gering an. Dazu muss es schon ein sehr aufmerksamer Gläubiger sein. Die meisten schauen bei einer Insolvenz nicht wirklich mehr genau hin, schon gar nicht wenn der insolvente Schuldner kurz vor der Rente steht.

Beim Bezug von Renten muss man aber mit zusätzlichem Arbeitseinkommen etwas vorsichtig sein.

Zitat
Bei allen anderen Rentenarten ist der Hinzuverdienst beschränkt, z.B. für Bezieher von Altersrenten
Siehe auch: http://www.vnr.de/b2b/personal/lohn-und-gehalt/neue-hinzuverdienstgrenzen.html
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Fallera

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Re: gemeinsames Konto
« Antwort #7 am: 28. November 2010, 13:27:15 »

Mal abgesehen davon, dass bei diesen Einkünften nichts pfändbar wäre, wird sich der IV sowieso mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen zwecks Abführung des pfändbaren Betrages. Wenn Sie direkt Abführen an den IV wird er Sich die jeweiligen Abrechnungen geben lassen und die exisitieren normalerweise bei allen seriösen Jobs.

Das Verschweigen von Einkünften welche die Abtretung betreffen ist sehrwohl ein Versagungsgrund! Alles andere sollte hier auch nicht publiziert werden!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

tomwr

Re: gemeinsames Konto
« Antwort #8 am: 28. November 2010, 15:20:37 »

Das Verschweigen von Einkünften welche die Abtretung betreffen ist sehrwohl ein Versagungsgrund! Alles andere sollte hier auch nicht publiziert werden!

Davon redet doch hier auch keiner. Es kommt hier unterschwellig durch, dass die Auszahlung des Lohns in Bar problematisch wäre. Ist es aber generell nicht und auch ist die Barauszahlung von ordnungsgemäßen Einkünften zunächst kein Grund für eine Versagung der RSB.

Man könnte sagen es wäre im Prinzip egal weil der TH sowieso alle Auskünfte erhält und ggf. pfändet oder die Abführung verlangt. Auf der anderen Seite weiß aber auch keiner wie lange es wirklich dauert bis das Insolvenzverfahren eröffnet ist und ob nicht doch vorher noch der eine oder andere Gläubiger auf Pfändungsideen kommt. Insofern ist eher nützlich als hinderlich wenn zusätzlicher Arbeitslohn bar ausgezahlt wird. Solange man keine EV abgeben muss und auch das kann man durch Tricks hinauszögern.

Im Moment ist es nach meiner Meinung gut, so wie es ist (mit der Auszahlung des Lohns in Bar) und es gibt für mich keinen erkennbaren Grund daran was zu ändern. Daher bleibe ich bei dem altbekannten Sprichwort "nur Bares ist Wahres".  :wink:
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moppesmoppes

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Re: gemeinsames Konto
« Antwort #9 am: 28. November 2010, 16:18:42 »

mein Mann und ich haben schon mehrmals die EV abgegeben,wir arbeiten auch gut mit derm Gerichtsvollzieher zusammen,er weiß alles von uns,weil wir nicchts verschweigen,und zu pfänden ist bei uns nichts,
mein Mann ist Rentner-Altersrente-
und noch mein Einkommen,
ich denk ich schaff das schon
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Pauli

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Re: gemeinsames Konto
« Antwort #10 am: 29. November 2010, 09:28:21 »

Mein Mann und ich bekommen unser Gehalt auch in bar!
Ist seit der Zeit, als es mit Kontopfändungen angefangen hat!
Wir haben weder Probleme beim IV noch bei der Wohngeldstelle gehabt!
Es existieren für alles Quittungen, die vorgelegt werden können!
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