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Autor Thema: Abschluss der Verfahrens  (Gelesen 2669 mal)

Paula41

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Abschluss der Verfahrens
« am: 18. September 2012, 16:29:49 »

Hallo,

ich hätte da auch mal wieder eine Frage.


Ein Vermögenswert wurde gegen Zahlung des Gegenwertes aus der Masse freigegeben. Kann das Verfahren abgeschlossen werden, obwohl noch nicht alle Zahlungen beim TH eingegangen sind?

mfg
Paula41
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Lissi

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Re: Abschluss der Verfahrens
« Antwort #1 am: 18. September 2012, 17:28:16 »

Ich hab auch einen privaten Gegenstand, den ich aus der Masse "herauskaufe".
Allerdings in 12 Monatsraten.

Der Insoverwalter legt mir nahe, nicht die Ratenzahlung länger auszudehnen (mit kleineren Raten), da er das Verfahren sonst nicht abschliessen könne.

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tomwr

Re: Abschluss der Verfahrens
« Antwort #2 am: 19. September 2012, 15:56:00 »

Die Regel ist, dass ein Verfahren erst mit Verwertung aller Massegegenstände abgeschlossen werden kann mit Ausnahme eines laufenden Einkommens. Ja und bei Ratenzahlung kann er natürlich bis zum Eingang der letzten Rate warten. Erst dann soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Auch Prozesse von oder gegen Gläubiger können den Abschluss des Verfahrens verzögern.
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Insokalle

Re: Abschluss der Verfahrens
« Antwort #3 am: 19. September 2012, 19:42:50 »

Verfahrensaufhebung mit vorbehaltener Nachtragsverteilung für die restlichen Raten wäre denkbar. Es wird aber nicht gern gemacht. Wenn man sich vorstellt, die Ratenzahlungsvereinbarung platzt aus irgendwelchen Gründen, ist das nachvollziehbar.
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