Danke.
Da es sich bei meiner Regelinsolvenz wohl mehr um eine Privatfehde handelt, gehe ich mal lieber von 3 Bewerbungen pro Woche aus. Mein geschiedener Mann möchte mich gern als Putzfrau o. ä. arbeiten sehen.
Wenn da Gefühle im Spiel sind ist es ehrlich gesagt schwierig. Normalerweise kümmern sich die meisten Gläubiger (vor allem "gewerbliche") oft nicht sonderlich für den Fortgang des Verfahrens. Kommt aber auch immer auf den Einzelfall an. Als Putzfrau musst Du nicht arbeiten wenn Du damit keine pfändbaren Lohnanteile erwirtschaften kannst. Siehe Pfändungstabelle hier im Forum. Auch eine Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma ist aus Sicht der Insolvenz nutzlos weil sie vermutlich keine pfändbaren Einkünfte bringt.
Allerdings kann die ARGE verlangen, dass Du Dich auch auf solche Stellen bewirbst, weil sie den Leistungsanspruch verringern.
http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.htmlDie Frage ist jetzt noch, wenn kein eigener PC vorhanden ist, und Bewerbungen schriftlich per Mappe erfolgen sollen; wer erstattet die Kosten? Von der Arge bekomme ich nur 3 pro Monat rückerstattet. Danke.MfG
Kein eigener PC ist schlecht. Wie kannst Du Dich dann hier im Forum anmelden und Beiträge schreiben ? AUf dem gleichen Wege könnte auch die Stellensuche laufen. Ich habe eigentlich recht gute Erfahrungen gemacht mit der Jobbörse der Arbeitsagentur, die ist in München zum Beispiel rappelvoll.
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/Ich schreibe eigentlich nur noch Bewerbungen online per Email. Lebenslauf und Zeugnisse hänge ich als PDF dran. Die könnte man auch einmal erstellen und das Anschreiben individuell per Email. Bei den meisten Unternehmen ist die Bewerbung per Email willkommen oder sogar bevorzugt, zumindest wenn man im IT Sektor tätig ist, ist das normal.
Bezüglich der Bewerbungskosten können von der ARGE bis zu EUR 260,- / Jahr (EUR 5,- pro Bewerbung) erstattet werden. Das ist ein Kann Leistung aber wenn man keinen PC hat und sich bewerben soll (das verlangt ja die ARGE sicher auch) dann muss sie m.E. auch die Bewerbungskosten zahlen.
http://www.raupeundschmetterling.de/frauen45plus/bewerbungskosten.pdfIm Übrigen hast Du (sofern generell vermittelbar und Angebote in der Umgebung verfügbar) auch ein Anrecht auf Unterstützung und zwar nicht nur Geld zum Leben sondern auf "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" nach dem SGB II (zweites Sozialgesetzbuch).
Ich schreibe mal ein paar Statements für Dich:
§14 SGB II
Die Träger der Leistungen nach diesem Buch erbringen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen.
§15 SGB II
Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,
1. welche Leistungen die oder der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
§15a SGB II (Sofortangebot)
Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.
§16a (kommunale Eingliederungsleistungen)
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:
1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
2. die Schuldnerberatung,
3. die psychosoziale Betreuung,
4. die Suchtberatung.
Nach §16d kann auch ein Einstiegsgeld gezahlt werden, d.h. für einen bestimmten Zeitraum von 6 Monaten o.ä. kann die Arbeitsagentur den Arbeitgeber finanziell unterstützen wenn er Dich beschäftigt. Das soll helfen Anreize zu schaffen für die Einstellung von Arbeitslosen, die in aller Regel am Anfang weniger produktiv sind weil eine Einarbeitung erfolgt.
Dann hast Du auch ein Anrecht auf ein Bewerbungstraining, die werden bestimmt angeboten als immer wieder laufende Kurse, ggf. auch auf Sprachförderkurse (je nach Beruf) u.ä.
Wenn Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben sollst, achte darauf dass Du nicht nur Leistungen versprichst sondern auch welche erhälst. Die muss man einfordern. Wenn die die Bewerbungskosten nicht erstatten wollen, würde ich die Unterschrift unter der Eingliederungsvereinbarung einfach verweigern mit dieser Begründung. Das Verweigern berechtigt nicht zu einer Leistungskürzung, ggf. kann dann die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt erlassen werden aber das ist ziemlich schnell und leicht angreifbar. Die Eingliederungsvereinbarung ist im Grunde ein freiwilliger Vertrag zwischen Agentur und Arbeitssuchendem.
Und die haben auch professionelle Berater und Vermittler da. Meist sitzen da Leute von der Arbeitsagentur direkt bei der ARGE die sich nur um Vermittlungen kümmern. Und Du kannst und sollst natürlich nach Deinen Fähigkeiten und Neigungen vermittelt werden (sofern möglich).