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Autor Thema: Einmalzahlung der restl. Forderung lt. SBPL möglich?  (Gelesen 1501 mal)

Locutus

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Einmalzahlung der restl. Forderung lt. SBPL möglich?
« am: 01. September 2009, 14:22:14 »

Hallo liebe Mitstreiter,

vor 4 Jahren habe ich  einen Antrag auf eine Verbraucherinsolvenz gestellt. Mit Hilfe einer Beratungstelle wurde ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Ein paar Gläubiger hatten keine Zustimmung zu diesen SBP gegeben :uneinsichtig:. Diese Stimmen wurden durch das Gericht ersetzt so dass der SBP zustande kam :juchu:.

Ist es möglich das ich einzelne Gläubiger mit der Restforderung aus dem SBP (sprich die letzten 2 Jahre) mit einer Einmalzahlung befriedige? Bei 1 Gläubiger wäre das leider nicht so schnell möglich. Könnte ich deswegen Ärger bekommen?

Vielen Dank für eure Hilfe  :hi:

MfG

Locutus
« Letzte Änderung: 01. September 2009, 14:24:00 von Locutus »
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paps

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Re: Einmalzahlung der restl. Forderung lt. SBPL möglich?
« Antwort #1 am: 01. September 2009, 17:31:20 »

Das ist abhängig, ob im SBP auch variable Zahlungen an einzelne Gläubiger zugelassen wurden.
Ist ehr weniger der Fall sondern die quotenmäßige Gleichbehandlung wird durch die Gerichte bevorzugt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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