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Autor Thema: risiko lv  (Gelesen 1881 mal)

teute

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risiko lv
« am: 30. Juli 2009, 08:30:51 »

hallo.
ich befinde mich in der pi.
noch im laufenden verfahren.
ich habe eine Risiko LV die der th aber nicht gekündigt hat.
nur angefragt ob da was zu holen ist.
die versicherung schrieb mich darauf hin an das sie von meinem konto nichts mehr abbuchen dürfte.
( warum eigentlich nicht ). ich könnte sie aber weiterlaufen lassen wenn ich überweise.

meine Hauptfrage eigentlich.
wer bekommt eigentlich das geld wenn ich sterben sollte  der Betrag ist 25 000 €.
ich habe meine tochter als bezugsberechtigte eingesetzt.
würde mich eigentlich interesieren.
muss ja nicht 36 E jeden monat bezahlen um meine gläubiger zu befriedigen.
Bevor hier emand sagt du hast schulden gemacht du musst sie auch bezahlen.
mach ich auch ,jeden monat ca. 270 € pfändung.
beim schuldenbereinigungsplan hatte ich denen mehr angeboten ,wollten sie aber mehrheitlich nicht.

teute
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paps

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Re: risiko lv
« Antwort #1 am: 30. Juli 2009, 11:13:21 »

Warum die Versicherung auf Überweisung umstellt ist mir schleierhaft.
Richtig ist, dass ohne Freigabe des Vertrages, der TH die Verfügungsvollmacht hätte.

Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt immer an denjenigen/diejenigen die im Bezugsrecht durch den Versicherungsnehmer benannt wurden.
Handelt es sich um eine reine Risiko-LV bekommt also ihre Tochter im Versicherungsfall das Geld ausbezahlt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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teute

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Re: risiko lv
« Antwort #2 am: 31. Juli 2009, 07:08:38 »

danke für die Antwort.
 das währe ja ein erbe wenn die Risiko LV ausgezahlt werden würde ( was wir ja nicht hoffen wollen,will zumindest die 6 Jahre noch erleben wenn ich die RSB erhalte erhalte ,um den Gläubigern die lange Nase zeigen zu können.
so wie man behandelt wird wenn man nicht mehr soviel zahlen kann wie vorher.  )
muss meine Tochter dann nicht darauf verzichten damit sie nicht auch die Schulden erbt ?
Teute
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paps

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Re: risiko lv
« Antwort #3 am: 31. Juli 2009, 10:48:38 »

Nein bei der Versicherungsleistung handelt es sich nicht um einen Bestandteil der Erbmasse.
Außnahme im Bezugsrecht wurde keine Person benannt oder "gesetzliche Erbfolge" eingetragen.
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teute

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Re: risiko lv
« Antwort #4 am: 09. August 2009, 07:22:26 »

Habe heute die Info vom TH bekommen das die RLV aus der Insomasse wieder freigegeben wurde.

So stand es an das schreiben an  die versicherung.
 deswegen vieleicht nur Überweisung,

teute
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