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Autor Thema: Gläubiger in der Insolvenztabelle  (Gelesen 1858 mal)

norman69

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Gläubiger in der Insolvenztabelle
« am: 29. März 2012, 08:20:49 »

Guten Morgen,

in meinem eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren wurde mir nun, nach dem Prüfungstermin, die Insolvenztabelle zugesendet.

Allerdings haben sich nicht alle Gläubiger die ich in der Anlage "Gläubiger- und Forderungsverzeichnis" des eingereichten Eröffnungsantrages angegeben habe in die Insolvenztabelle eintragen lassen.

Muss ich diesbezüglich noch etwas berücksichtigen?

Schöne Grüße

Norman
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Gläubiger in der Insolvenztabelle
« Antwort #1 am: 29. März 2012, 08:35:04 »

Nein, für Sie hat das grundsätzlich keine Bedeutung. Es kommt immer wieder vor, dass Gläubiger keine oder nur einzelne Forderungen anmelden. Von der später erteilten Restschuldbefreiung sind aber auch solche Forderungen erfasst, die nicht zur Tabelle angemeldet worden sind.
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