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Autor Thema: Gläubiger läßt im IK-Verfahren Kontopfändung wieder aufleben  (Gelesen 2065 mal)

rubenspower

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Ich befinde mich seit 08/07 im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren.
Nach anfänglichem „rumpeln“ und Unsicherheit meinerseits ist nun Ruhe eingekehrt. Doch heute kam der Rückschlag für mich. Ein Gläubiger, von mir auch angegeben somit auch von TH angeschrieben, hat eine Kontopfändung wieder aufleben lassen.

Ich war der Meinung ich hätte Pfändungsschutz im eröffneten Verfahren.
Was soll ich tun? (TH bereits per mail benachrichtigt)

Muss ich auf irgendetwas besonders achten?


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paps

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Re: Gläubiger läßt im IK-Verfahren Kontopfändung wieder aufleben
« Antwort #1 am: 21. Februar 2008, 22:31:39 »

Nun, Ratschäge sind leicht zu geben...

Ob es denn klappt?

Pfändungen sind nicht zulässig.
Somit sollte das Insolvenzgericht einen Aufhebungsbeschluß erlassen können.

Bis dahin alles ok.

Aber so wie ich heute erfahren mußte stellt sich die  Comerzbank da etwas quer.
Neben dem Beschluß des Gerichtes fordert die Bank noch eine Freigabe des Gläubigers.
Welcher Schwachsinn.

Also ab zum Gericht und Freigabe des Kontos einholen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: Gläubiger läßt im IK-Verfahren Kontopfändung wieder aufleben
« Antwort #2 am: 21. Februar 2008, 23:44:11 »

es ist shon spät heute, deshalb nur kurz eine Ergänzung

bei Kontopfändungen, die vor Eröffnung ausgebracht wurden - und ruhen - , kann es ein Prob geben. § 89 InsO kann ggf. nicht greifen. Thema ist komplex. Beste Lösung: Neues Konto und/oder umgehend Freigabeantrag nach § 850k Stellen.

Gruss
Feuerwald




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rubenspower

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Re: Gläubiger läßt im IK-Verfahren Kontopfändung wieder aufleben
« Antwort #3 am: 22. Februar 2008, 00:09:52 »

Wo muss ich den Freigabeantrag stellen beim Insogericht oder zuständigen Amtsgericht?
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dobberstein

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Re: Gläubiger läßt im IK-Verfahren Kontopfändung wieder aufleben
« Antwort #4 am: 22. Februar 2008, 09:19:56 »

rubenspower hast Du schon deinen Treuhänder gefragt ?
War die Forderung evtl. schon vor Insolvenzeröffnung abgetreten ?
Es gibt nämlich auch Vorausabtretungen die noch 2 Jahre wirken § 114 InsO..... Also frag zunächst Deinen Treuhänder, ....
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pd
 

rubenspower

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Re: Gläubiger läßt im IK-Verfahren Kontopfändung wieder aufleben
« Antwort #5 am: 22. Februar 2008, 09:40:53 »

Vielen Dank für die Ratschläge. Habe ein Telefongespräch mit Gläubiger geführt und gefragt ob ihrerseits ein Irrtum vorliegt, da ich ja im eröffneten Verfahren bin.

Gläubiger hat sich mehrmals entschuldigt  und ein Fax an die Bank geschickt  - Konto ist wieder frei.

War wohl wieder zu früh panisch.
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