"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Gläubigerschädigung durch Expartner  (Gelesen 1656 mal)

PleiteCGN

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 34
Gläubigerschädigung durch Expartner
« am: 16. Mai 2012, 09:51:38 »

Hallo zusammen,

seit Feb. 2010 befinde ich mich im Verbraucherinsolvenzverfahren wegen Schulden aus einer Immobilienfinanzierung und von mir mitunterschriebenen Kreditverträgen meiner damaligen Ehefrau. Mitterweile gab es die Trennung.
Die Expartnerin ist seit Okt. 2010 ebenfalls in der Insolvenz (mit höherer Schuldensumme und mehr Gläubigern).
Wir haben 4 gemeinsame Gläubiger.
Meine Nochehefrau verdient mehr als ich.
Nun hat sie ihre Arbeitsstunden reduziert, es kam im Zuge des Scheidungsverfahren heraus, dass sie einen PKW mit "rückwirkenden" Datum ihrem Vater sicherheitsübereignet hat (angeblich zu einem Zeitpunkt als wir noch zusammengelebt haben und ich das Auto nutze...) und mit Verwandten Betreuungsverträge für unsere Tochter abgeschlossen hat deren Kosten sie ebenfalls geltend macht (die Tochter ist allerdings bis 16.00 h in der Schule, meine Frau um 14:00 h zu Hause).
All das schädigt die Gläubiger.
Wie soll/kann ich damit umgehen?
Mache ich mich strafbar, wenn ich das nicht den Gläubigern mitteile?
Hat es für mich Konsequenzen, wenn ich einen Gläubiger davon in Kenntnis setze?

Grüße
PleiteCGN
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Gläubigerschädigung durch Expartner
« Antwort #1 am: 19. Mai 2012, 14:45:22 »

Zunächst die Gegenfrage, können Sie die Aussagen beweisen?

Sollte ein beweisbarer Betrugsfall vorliegen, reicht es den TH ihrer Frau zu informieren.
Der könnte dann selber ermessen, ob mit Hilfe des Gerichts, Feststellung betrieben wird.
Gleiches trifft auch für jeden Gläubiger zu.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz