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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Grundlegendes  (Gelesen 6291 mal)

tipomu

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Grundlegendes
« am: 25. Januar 2012, 14:43:04 »

Sorry,falls ich solche fragen zum 10000000000 mal stelle aber ich hab die Forumssuche benutzt und irgendwie bin ich nicht schlau geworden.
Mein mann und ich haben Schulden.Ich einige aus der Zeit vor der Ehe und er auch ein bisschen vor der ehe und in der ehe.
Es verteilt sich ungefähr auf 24000 er und 8000 ich.
Wir wollen nun Insolvenz beantragen,da wir 2 kleine kinder haben und seit monaten richtig fiese raten bezahlen und uns kaum mehr als 200 euro im monat bleiben.Dementsprechend wird ständig irgendwas nicht bezahlt und gläubiger im wechsel erhalten zahlungen nicht,was das ganze nur schlimmer macht.
so zu meinen fragen:

Kinder 5+1,ich als Mutter arbeite nicht.Was passiert wenn wir insolvenz beantragen?Hat mein mann dann 3 unterhaltsberechtigte personen?muss ich arbeiten(400 €?)?

Wir fahren ein auto,dass wir nun auf seinen vater umschreiben lassen,da er uns den wagen nur zur verfügung stellt,er aber trotzdem auf meinen mann lief.Kann der IV uns dann vorwerfen,dass das betrug oder sowas ist?Das auto gehört ja wirklich nicht uns und sein vater hat angst,dass es uns weggepfändet wird?Dürfen wir den wagen noch selber versichern?

Wie sieht es mit der wohnungseinrichtung aus?es gibt da die,die sagen "passiert nix" und welche die sagen "fernseher,ps3,pc...das nehmen sie alles mit"

Was ist mit dem ausgabeverhalten?Dürfen wir mit dem geld,dass nicht gepfändet wurde machen was wir wollen?Soweit ich weiss,nix auf raten kaufen,kein handyvertrag.Wie sieht es mit dem abschluss eines vertrages in einem sportverein aus?Für die kinder?Für uns?Fitnessstudio?ich denke mal unseren sky-vertrag verlängern geht nicht?

ich freue mich auf antwort und werd mit sicherheit noch ein paar fragen nachwerfen :-)

lg tarja
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Insoman

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Re: Grundlegendes
« Antwort #1 am: 25. Januar 2012, 15:10:05 »

Die Anzahl Ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt die Pfändungsgrenzen.
Sowohl Sie als auch Ihr Mann bekommen alle Kinder angerechnet!
ihr Mann als Hauptverdiener hat sogar noch die zusätzliche Unterhaltspflicht für Sie..
Die Ummeldung auf ihren Vater ist problemlos, wichtig ist nur, wer kaufvertraglich als Eigentümer festgeschrieben ist. im Übrigen ist die Zulassungsbescheinigung zwar ein Indiz für den Eigentümer, aber kein Beweis.
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.
Normaler Hausrat wird nicht gepfändet.
Sehr hochwertige elektronische Geräte sind zwar interessant, aber was etwa den Kindern gehört, ist natürlich tabu.
Über das pfändungsfreie Einkommen können Sie nach Belieben verfügen.
Auch ein Sky-Vertrag kann verlängert werden.
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tipomu

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Re: Grundlegendes
« Antwort #2 am: 25. Januar 2012, 19:22:02 »

Und wie ist das mit dem arbeiten? MUSS ich gehen,auch wenn sich die betreuungskosten für die kinder dann nicht lohnen?oder darf ich auch sagen,dass ich auf 400€ basis zu kindergartenzeiten gehen möchte?

Vielen Dank erstmal für die schnelle antwort :-)
Der kaufvertrag des autos läuft auch über uns :( aber auch nur,weil sein vater immer unterwegs ist.er hatte sich den damals Sonntags zur besichtigung ausgesucht und wir haben dann montags mit seinem geld alles erledigt.kauf+anmeldung :(
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Insoman

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Re: Grundlegendes
« Antwort #3 am: 25. Januar 2012, 19:48:30 »

Also...
das RSB-Verfahren ist in zwei Abschnitte unterteilt.

1) Insolvenzverfahren -   12-18 Monate (Verbraucher)
2) Wohlverhaltensphase (WVP) - Rest bis insgesamt 6 Jahre um sind.

Die Erwerbspflicht greift erst in der WVP.
Nach BGH-Rechtsprechung ist keine Erwerbspflicht gegeben, bis das jüngste Kind im 8.Lebensjahr ist - unter Umständen sogar erst im 11. Lebensjahr.
Darüber hinaus müssten Sie, durch Nichteinhaltung der Erwerbspflicht, Ihre Gläubiger messbar benachteiligen.
Wenn Sie also keine Aussicht auf Einkommen jenseits der Pfändungsgrenze hätten, ist die Erwerbspflicht zu vernachlässigen.
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Insokalle

Re: Grundlegendes
« Antwort #4 am: 25. Januar 2012, 19:55:38 »

Der kaufvertrag des autos läuft auch über uns :( aber auch nur,weil sein vater immer unterwegs ist.er hatte sich den damals Sonntags zur besichtigung ausgesucht und wir haben dann montags mit seinem geld alles erledigt.kauf+anmeldung :(

Und schon könnte die Ummeldung nicht mehr problemlos sein.
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tipomu

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Re: Grundlegendes
« Antwort #5 am: 25. Januar 2012, 20:27:56 »

Ich kann aber doch kein fremdes eigentum wegpfänden lassen.Man möchte ja auch nicht die familie zerrütten.Darf er einen vertrag aufsetzen ,wo alles erklärt ist oder sowas?

Nächste frage...Wie sieht es mit einem überzogenen konto aus?Wir haben wirklich seit geraumer zeit kein geld mehr und uns blieb zum überlegen nix anderes übrig als das konto immer mehr zu überziehen.mittlerweile sind es 4000 € und wir kommen da nicht mal eben so wieder auf 0.Kann ich damit in die insolvenz?
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Insokalle

Re: Grundlegendes
« Antwort #6 am: 26. Januar 2012, 09:37:30 »

Wieso fremdes Eigentum?
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doktor mabuse

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Re: Grundlegendes
« Antwort #7 am: 26. Januar 2012, 10:13:27 »

Hallo,

ein überzogenes Konto kann als Insolvenzforderung geltend gemacht werden. Die Bank wir Ihnen wohl spätestens beim Einreichen des aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans (Vorausetzung zur Einleitung der Inso) ohnehin das Konto kündigen, wenn es im Dispo steht. Es macht Sinn, sich umgehend um ein Guthabenkonto bei einer anderen Bank zu bemühen und dieses als P-Konto zu führen, da bis zur Verfahrenseröffnung noch Pfändungen kommen könnten und Sie somit nicht mehr an ihr Geld kommen.

Sie sollten die Eigentumsverhältnisse des Autos klären und offen mit Ihrem Vater über eine mögliche Inso sprechen, dann wird auch  nichts zerrüttet. Sowas passiert wohl eher, wenn man Dinge verheimlicht und es nahestehende Personen über Dritte erfahren...

Bezüglich Unterhalt wurde ja schon alles beantwortet.

Gruß,
Doktor Mabuse
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tipomu

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Re: Grundlegendes
« Antwort #8 am: 26. Januar 2012, 11:45:55 »

Wieso fremdes Eigentum?

Weil dieses Auto nicht uns gehört.Wir haben den Kaufvertrag nur unterschrieben,weil sein Vater keine zeit hatte an diesem tag und wir das auto sehr oft geliehen bekommen.Sein vater fährt einen Firmenwagen unter der woche und in der zwischenzeit dürfen wir das auto fahren.Sein vater weiss um unsere finanziellen probleme und hat nun angst,dass man uns das auto wegpfändet und möchte nun lieber selbst in fahrzeugbrief und schein stehen,also den wagen ummelden.ist da ein kaufvertrag noch ausschlaggebend?

und ich habe richtig verstanden.dass man mich nicht "zwingen" kann arbeiten zu gehen,wenn eh nichts weggepfändet werden kann?Ich habe kein problem mit arbeit,jedoch keine ausbildung und finde sehr schwer etwas.ich mache gerne einen 400€ job und verdiene ein bisschen etwas dazu und habe trotzdem zeit für meine kinder.
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Insoman

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Re: Grundlegendes
« Antwort #9 am: 26. Januar 2012, 13:02:46 »

Der Kaufvertrag ist nunmal der Eigentumsnachweis..
Das Auto gehört ihnen!
Dass Sie es mit "fremdem" Geld bezahlt haben, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn der Vater als Geldgeber rechtssichere Ansprüche an das Fahrzeug hätte sichern wollen, wäre etwa eine Vollmacht für den Kauf in seinem Namen in Betracht gekommen..Dann hätte man ihn in den Vertrag hineinschreiben müssen.
Oder hat er Ihnen vielleicht das Geld als Darlehen gewährt?
Als vorausschauender Mann hätte er ja seinerzeit ein Sicherungsrecht an dem Fahrzeug begründen können.
Wenn dies nicht geschehen ist, sind Übertragungshandlungen, wie sie Ihnen vorschweben, in der Insolvenz anfechtbar.
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elga

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Re: Grundlegendes
« Antwort #10 am: 26. Januar 2012, 17:05:08 »

Ich würde noch VOR einleitung der schuldenbereinigung einen kaufvertrag mit dem vater machen.
letztendlich kann das ja auch so ausgelegt werden, dass ihr geld brauchtet um leben zu können und euer vater euch deshalb das auto abgekauft hat.eine andere frage ist natürlich, wieviel das auto wert ist.
wichtig ist m. e., dass dies vor dem gang zum schuldenberater passiert.
ihr dürft 1 jahr vor insoantragstellung kein vermögen verschwenden, bei mir hat es von dem aussergerichtlichen schuldenbereinigungsverfahren bis zur antragstellung der pi gut ein jahr gedauert. also.
was auch wichtig ist, bei einer anderen bank ein konto auf guthabenbasis zu eröffnen und alle einkünfte dann auf dieses konto überweisen lassen.
mit eintritt in die aussergerichtliche schuldenregulierung tritt dann über das konto, was überzogen ist, ein zinsstop in kraft.

gruß elga
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elga

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Re: Grundlegendes
« Antwort #11 am: 26. Januar 2012, 17:15:28 »

ich würde euch auch empfehlen, euch für ein paar monate 100€ ans bein zu binden und ein schuldenberater zu konsultieren. die gemeinnützigen schuldenberatungsstellen sind sehr überlastet und man muß wirklich jeden brief selbst schreiben. da kann ne menge schief gehen, wenn man da keine ahnung hat. ich habe mich erst einmal vom asb beraten lassen und bin dann zu einer schuldnerberatung gegangen. die haben mir wirklich ALLES abgenommen und bis zum eintritt in die inso gut begleitet.
leider darf ich hier keine werbung machen, aber bei dem forumsmitglied MALUD auf dem profil ist ein link zu dieser schuldnerberatung und es lohnt sich, da mal anzufragen.

gruß elga
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Der_Alte

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Re: Grundlegendes
« Antwort #12 am: 26. Januar 2012, 17:37:58 »

Der von mir kontaktierte öffentliche Schuldnerberater hat alles für mich erledigt und dafür kein Geld genommen. Ich würde deshalb von der pauschalierten Meinung elgas Abstand nehmen und erst einmal mit der örtlichen Schuldnerberatung Kontakt aufnehmen. Das Verfahren dauert so lange, wie es dauert. Manchmal mit bezahltem Schuldnerberater ein Jahr, ein anderes Mal mit einer öffentlichen Stelle nur neun Monate wie bei mir. Ist von Ort und Schuldnerberatung abhängig.

Wesentlich ist, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Vermögensgegenstände vorhanden sind und diese im Sinne einer Schuldenregulierung zu verwerten. Das Fahrzeug an den Vater zu verkaufen geht schlicht nach hinten los, weil die Weitergabe von Vermögensgegenständen an Verwandte bis zu zwei Jahre angefochten werden kann.
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Insokalle

Re: Grundlegendes
« Antwort #13 am: 26. Januar 2012, 18:02:22 »

Vielleicht geht das ja gut aber Papa darf die Karre dann noch mal bezahlen - an den IV.
Insoman hat es gut beschrieben, da gibt es nicht viel zu ergänzen.
Es ist leider oft genug so, dass in Familienkreisen mit einem unglaublich naiven Dilettantismus agiert wird. Es braucht sich keiner zu wundern, wenn solche Sachen am Ende in die Hose gehen.

Die Zinsstoppgeschichte (wo kommt das bloß her?) lasse ich mal unkommentiert.
Zum Konto hat doc m das wesentliche gesagt.  Um es zu verdeutlichen: Das p-konto bedingt, dass sich jeder Ehegatte ein eigenes Konto zulegen muss. Das ist ohnehin sinnvoll.
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tipomu

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Re: Grundlegendes
« Antwort #14 am: 27. Januar 2012, 18:05:33 »

Danke nochmals an alle.Ihr habt mir sehr geholfen.
Wir werden den Wagen dann umschreiben lassen und ich gebe an,kein auto zu besitzen.So ist es ja nunmal.
Man dachte damals ja nicht an so ne vollmacht,weil da finanziell noch alles in ordnung war.Es war halt ein gefallen und wir haben da ja auch was von (nutzung).
Wir warten momentan auf Rückruf von der Schuldnerberatung,damit wir einen Termin bekommen.Bekannte waren auch dort (öffentliche) und sind innerhalb von 2 monaten ab 1 termin dort in der PI gewesen.Wir stellen jetzt auf anraten der Telefondame alle zahlungen ein,damit wir die laufenden versicherungen,strom,miete etc. zahlen können und warten ab,was passiert....ist ja schon alles ziemlich undurchsichtig und so plötzlich mal eben einen durchblick zu bekommen ist ziemlich schwierig.Das Forum hier ist echt klasse :-)Es hilft ungemein hier rumzustöbern und zu fragen.
lg tarja
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tipomu

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Re: Grundlegendes
« Antwort #15 am: 27. Januar 2012, 22:07:42 »

Leider bin ich wieder nicht fündig geworden :-(
Ich weiss nur von Miet&Energieschulden,die VOR der Insolvenz beglichen werden sollen.
Wie sieht es mit öffentlichen aus?Zu bewältigen wäre da noch einmal zu schnell fahren - 37,00€- und einmal Stadtkasse -130,00€-,stimmt es,dass sowas nicht mit in die Inso übernommen wird?
Und das größere übel wäre da eine GEZ-Rechnung von -500,00€-....Ich hab da leider echt kein geld für :( Mir wurde von einem bekannten gesagt,dass sowas öffentliche Schulden sind und die auf keinen Fall in eine Insolvenz mit reingenommen werden.
Wäre lieb,wenn sich da einer auskennt.
Lg Tarja
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Insoman

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Re: Grundlegendes
« Antwort #16 am: 28. Januar 2012, 08:51:43 »

Grundsätzlich können/müssen alle Forderungen ins Verfahren mitgenommen werden..
In §302 InsO sind die ausgenommenen Forderungen normiert.
Die Rundfunkgebühren-Forderung ist durchaus restschuldbefreiungsfähig..
Rückstände bei Vermieter oder Stromanbieter sind gleichrangig mit anderen Verbindlichkeiten zu behandeln.
Viele Menschen haben jedoch Angst, dass Ihnen der Mietvertrag gekündigt oder der Strom abgestellt werden könnte, bevor das Verfahren eröffnet wird. Deshalb wird hier oft bezahlt, was menschlich nachvollziehbar ist.
Grundsätzlich besteht für Vermieter und Energieversorger nach der Eröffnung Vollstreckungsverbot.
Wegen Rückständen kann dann nicht mehr gekündigt werden..
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tipomu

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Re: Grundlegendes
« Antwort #17 am: 28. Januar 2012, 19:14:45 »

Ich dachte,man dürfte keine Miet-und Energierückstände haben.Wir hatten mal eine dicke Stromrechnung,die wir allerdings in Raten abbezahlen.Uns wurde jetzt am Telefon von der Schuldnerberatung gesagt,dass wir das irgendwie vorzeititg da bezahlen sollen,da wir damit keine Insolvenz beantragen könnten.
Das mit der GEZ versuche ich dann noch da mit rein zu bekommen.
Vielen Dank
LG Tarja
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Der_Alte

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Re: Grundlegendes
« Antwort #18 am: 28. Januar 2012, 21:22:39 »

Da hat sich die Schuldnerberatung wohl geirrt.
Sie können alle, aber auch wirklich alle Schulden mit in die Insolvenz nehmen.

Bis zur Insolvenzeröffnung sollten Sie aber weder dem Energieversorger noch dem Vermieter die Möglichkeit geben, Sie wegen ausbleibender Zahlungen zu kündigen und Zwangsmaßnahmen einzuleiten.

Die GEZ können Sie getrost darüber informieren, dass Sie zahlungsunfähig sind und die Gebührenforderungen mit in die Insolvenz nehmen.

Knöllchen müssen Sie übrigens trotzdem bezahlen, das ist nicht insolvenzfähig.
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tipomu

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Re: Grundlegendes
« Antwort #19 am: 30. Januar 2012, 11:04:22 »

Dem Energieversorger überweisen wir die Raten jeden Monat ganz pünktlich.Grund uns zu kündigen hat dieser nicht.Ich weiss auch nicht,wie ich "mal eben so" jetzt höhere Raten veranschlagen sollte.Selbst wenn ich "nichts" mehr bezahle,habe ich ja gerade noch Geld zum leben.Die kinder können sich ja nicht von nix ernähren.Wir werden das dann erstmal so beibehalten und schauen,was uns der nette Herr bei der Schuldnerberatung dann dazu sagt.Wir haben ja auch im Bekanntenkreis jmd,der uns tipps gibt,allerdings stehe ich den aussagen eher skeptisch gegenüber.Ist ja auch immer der einzelfall und manche dinge sind vllt eher ein guter rat,als wirklich notwendig gewesen,was weiss ich :-)
Ihr habt mir hier aber schon sehr weitergeholfen,vorallem hinweise auf die entsprechenden Gesetze.
Viele Dank
Lg Tarja
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