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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: -Gutachten  (Gelesen 2528 mal)

Pauli

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-Gutachten
« am: 16. März 2011, 13:08:09 »

Wer kann mir Auskunft geben, was bei einem Insolvenzgutachten
alles benötigt wird?
Wird die komplette Buchhaltung benötigt (alle Einzelbelege) oder reichen
Summen und Saldenlisten und Bilanz aus?
Worauf genau wird geachtet und was kann das (Gutachten) für Folgen haben?
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horst69

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Re: -Gutachten
« Antwort #1 am: 16. März 2011, 16:21:59 »

Hallo!

Bei mir brauchte ich nicht die einzelnen Belege einreichen.

Die Bilanzen und die Summen und Saldenliste-BWA war ausreichend.

Das Gutachten dient in der Regel nur dazu, den Istzustand ganz genau auf den Punkt zu bringen.

Das Gutachten hat sogar Vorteile, wenn es fertig ist kann kein Gläubiger mehr dagegen wettern!
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tomwr

Re: -Gutachten
« Antwort #2 am: 16. März 2011, 18:47:21 »

Wird die komplette Buchhaltung benötigt (alle Einzelbelege) oder reichen
Summen und Saldenlisten und Bilanz aus?
Worauf genau wird geachtet und was kann das (Gutachten) für Folgen haben?

Also es wird ein Insolvenzverwalter als Gutachter bestellt um die Frage zu beantworten, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Verfahrenskosten aus der verfügbaren Masse bezahlt werden können. Dazu muss er sich einen Überblick verschaffen. Meist wird der Gutachter dann später auch als IV bestellt weil er sich mit dem Fall schon ausgiebig befaßt hat.

In der Regel will der Gutachter die Kontoauszüge der letzten 6 oder zum Teil auch 12 Monate haben und natürlich die Buchhaltungsunterlagen. Sofern die vom Steuerberater erstellt wurden, reichen ihm sicherlich eine aktuelle BWA, aktuelle Saldenliste und die letzte Bilanz.

Normalerweise findet auch eine "Vernehmung" des Schuldners statt, wie es zu den Schulden gekommen ist. Der Schuldner ist zu vollständigen Auskünften verpflichtet, auch wenn er sich dadurch selbst straftrechtlich belasten könnte, er kann sich aber auf ein strafrechtliches Verwertungsverbot berufen.

Auch wird der Gutachter den Schuldner zu seinem beruflichen Werdegang befragen, was er so verdient hat in der Vergangenheit usw. Sofern man sich eine selbständige Tätigkeit freigeben lassen möchte, sollte man hier nicht zu hohe Beträge nennen. Könnte sich später dann daran erinnern und einen mitunter höheren Abführungsbetrag zu Grunde legen. Da es bei mir wirklich längere Zeit her war, habe ich meist gesagt, ich glaube es waren so und so viel, kann mich aber nicht mehr genau erinnern.

Achja und Du mußt noch so einen Wisch unterschreiben, wo Du Steuerberater, Anwalt und was weiß ich wen von der Schweigepflicht im Rahmen der Insolvenz entbindest.  :wink:
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klaus5891

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Re: -Gutachten
« Antwort #3 am: 20. März 2011, 10:38:07 »

Bei mir brauchte ich nicht die einzelnen Belege einreichen.

Die Bilanzen und die Summen und Saldenliste-BWA war ausreichend.

Das Gutachten dient in der Regel nur dazu, den Istzustand ganz genau auf den Punkt zu bringen.

Bei mir war es genauso. Aktuelle Summen und Saldenlisten, Kontoauszüge der letzten 3 Monate und die letzte Bilanz. Obendrein habe ich denen noch Versicherungsunterlagen mitgegeben, damit Sie nicht ohne Geld wieder gehen müssen... Ein paar Tage später war dann der Verwerter in der Firma und hat alles aufgenommen was zu Geld gemacht werden kann...

Irgendwie müssen die ja einen Überblick bekommen und ist somit nachvollziehbar. Ich möchte so einen Job nicht machen.

So eine Art Vernehmung haben die auch gemacht. Ich fand die Insolvenzverwalterin eher sympatisch und das Gespräch auch fair... zumindest bis jetzt...

Gruß
Klaus
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klaus5891

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Re: -Gutachten
« Antwort #4 am: 20. März 2011, 10:43:25 »

Habe zu dem Thema aber mal eine Frage.

Hat man als Schuldner ein Recht auf Einsicht in das Gutachten, oder ist dieses nur für das Gericht bestimmt?

Klaus
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horst69

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Re: -Gutachten
« Antwort #5 am: 20. März 2011, 10:59:58 »

Selbstverständlich haben Sie das Recht das Gutachten einzusehen.

Einfach den IV fragen ob er es zusendet, wenn nicht Einsicht in die Insolvenzakte bei Gericht nehmen, hierzu haben Sie während der Geschäftszeiten immer das Recht.
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tomwr

Re: -Gutachten
« Antwort #6 am: 20. März 2011, 22:06:35 »

Hat man als Schuldner ein Recht auf Einsicht in das Gutachten, oder ist dieses nur für das Gericht bestimmt?

Im Prinzip ja, meist gewähren die Gerichte die Akteneinsicht aber erst im eröffneten Verfahren. Das Gutachten kommt ja zu einem Zeitpunkt den man nicht beeinflussen kann und man will ja auch nicht alle 3 Tage Einsicht in die Akte nehmen.

Sofern man aufgrund des Inhalts des Gutachtens den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens vor Eröffnung wirksam beeinflussen möchte (z.B. Rücknahme des Insolvenzantrags), empfiehlt es sich hier einen Prozessbevollmächtigten zu benennen und um Akteneinsicht in das Gutachten vor Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zu nehmen und in diesem Sinne um rechtliches Gehör bitten. Das habe ich mit meinem Anwalt auch so gemacht und mein Anwalt bekam dann vom Gericht das Gutachten vorab übersendet mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen.

Ein nachträglicher Blick in das Gutachten kann manchmal auch interessant sein, wenn eins angeordnet wird würde ich aber gerne vorher reinsehen. Und unter Umständen unvorteilhafte Darstellungen auch wieder etwas geraderücken.
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