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Autor Thema: GV will Vermögensauskunft  (Gelesen 1647 mal)

fst74

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GV will Vermögensauskunft
« am: 17. April 2013, 16:59:00 »

Hallo,

im Moment geht bei uns alles durcheinander und ich dachte es währe alles geregelt.

Mein Inso-Verfahren wurde 04/2010 eröffnet. Zur Zeit läuft es noch. Aufgrund der Erfahrenungen mit meinem IV läuft die Kommunikation nur noch über Fax und Einschreiben, dies nur zur Info vorab.

In Anlage 7 und 7a des Insoantrages wurde der Gläubiger RWE Vertrieg AG aufgeführt.

Nun habe ich vor kurzem einen VB (02/2013) erhalten, resultierend aus einem MB aus 01/2013 welchen ich dem IV geschickt habe. Eine Antwort oder Reaktion darauf habe ich bis heute nicht erhalten. Aufgrund des vorliegenden VB gehe ich davon aus das hier vielleicht seitens des IV gar nicht gehandelt wurde.

Der Antragsteller des MB/VB ist die RWE Energiedienstleitungen GmbH. Es sind im Mahnbescheid zwei Forderungen aufgeführt : (1) xxxx,xx€ vom xx.05.09 und xxxx,xx€ vom xx.11.10.

Die erste Forderung ist ja definitiv vor Eröffnung des Verfahrens entstanden. Bei der zweiten Forderung weiss ich aber genau das diese auch vor der Eröffnung des Verfahrens entstanden ist. Hier wurde im Nov 2010 nur noch eine Abrechnung erstellt die Forderungen von vor der Eröffnung des Verfahrens enthält.

Nun möchte der GV die Vermögensauskunft weil er der Meinung ist das es sich aufgrund des VBs von 2013 um einen Neugläubiger handelt. Ich habe dem GV mitgeteilt das ich mich in der Insolvenz befinde und ihm den Eröffnungs-Beschluss zugesendet. Gleichzeitig habe ich ihm mitgeteilt das die Forderungen VOR Eröffnung des Verfahrens entstanden sind und somit in die Insolvenz gehören. Er besteht aber weiterhin darauf (nur wegen des VBs von 2013) das es sich hier um einen Neugläubiger handelt und er dementsprechend die Vermögensauskunft abnehmen muss.

Was kann ich nun tun. Ich will auf keinen Fall die Auskunft abgeben. Meine Schufa ist bis auf das Verfahren sauber. Über das seit 3 Jahren laufende Verfahren lässt sich mit Vermietern reden, aber eine neue Vermögensauskunf oder EV ist schwer zu erklären. Und da ich für meine neue Arbeitsstelle (raus auf Hartz IV) eine Wohnung benötige währe es ein grosses Hinderniss bei der Anmietung einer Wohnung.

Hat der GV nun das Recht das Vermögensverzeichnis zu verlangen obwohl es sich hier ja um keinen Neugläubiger handelt. Er ist nur der Ansicht das es sich um einen handelt. Und ob der IV schnell genug handelt sei dahin gestellt.

Was kann ich machen?



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Feuerwald

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Re: GV will Vermögensauskunft
« Antwort #1 am: 17. April 2013, 17:58:07 »

 Sie sollten unter de, Aktenzeichen des GV (DR Nummer) eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gem. § 766 ZPO wegen des allg. Vollstreckungsverbotes gem. § 89 InsO für Insolvenzgläubiger beim Amtsgericht einlegen. Dazu weisen Sie a) Eröffnungsbeschluss nach und b) die Tatsache, das die Forderung vor Eröffnung entstanden sind. Wann diese tituliert wurden, spielt keine Rolle.


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fst74

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Re: GV will Vermögensauskunft
« Antwort #2 am: 17. April 2013, 18:40:43 »

Hallo,

danke erstmal für die Antwort.

Ist er denn schon Insolvenzgläubiger auch wenn er evtl. noch nicht gelistet ist? Ich weiss halt nur das die RWE Vertrieb AG aufgeführt wurde, aber über die RWE Energiedienstleistungen finde ich nix. Die Mitarbeiterin des IV hat mir telefonisch keine Auskunft darüber gegebeb.

Gibts irgendwo einen "Vordruck/Musterschreiben" wie sowas geschrieben wird? Habe da keine Ahnung und will nix falsch machen.

Geht das überhaupt so kurzfristig oder muss ich da dann dennoch hin.

Bei Forderung 1 kann man ja deutlich erkennen das sie vor Eröffnung entstanden ist. Bei Forderung zwei ist ja die Endabrechnung nach Eröffnung erstellt worden und somit nicht so einfach nachzuweisen wann die Forderung entstanden ist.

Danke im voraus!
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